Die Leistungserwartung an die zu beschaffende SW-Lösung ist, die Anwendung BEAM (Bahn Enterprise Architecture Management) zu modernisieren und zu optimieren mit der Zielsetzung einer verbesserten Benutzbarkeit (User Experience), einer engen Orientierung an den IT-Architekturmanagement Standards und an dem Funktionsumfang der SW-Lösung des Herstellers sowie Bezug der SW-Lösung als SaaS-Lösung. Wesentliche Nutzenaspekte sind eine vereinfachte Datenpflege und Self-Reporting, Reduktion von Betriebs- und Supportaufwänden, Zukunftsfähigkeit der Systemarchitektur (z. B. API) sowie durchgehende Transparenz zum konzernweiten IT-Ökosystem.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Enterprise Architecture Management Tool (EAM)
20FEA45070
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistungserwartung an die zu beschaffende SW-Lösung ist, die Anwendung BEAM (Bahn Enterprise Architecture Management) zu modernisieren und zu optimieren...”
Kurze Beschreibung
Die Leistungserwartung an die zu beschaffende SW-Lösung ist, die Anwendung BEAM (Bahn Enterprise Architecture Management) zu modernisieren und zu optimieren mit der Zielsetzung einer verbesserten Benutzbarkeit (User Experience), einer engen Orientierung an den IT-Architekturmanagement Standards und an dem Funktionsumfang der SW-Lösung des Herstellers sowie Bezug der SW-Lösung als SaaS-Lösung. Wesentliche Nutzenaspekte sind eine vereinfachte Datenpflege und Self-Reporting, Reduktion von Betriebs- und Supportaufwänden, Zukunftsfähigkeit der Systemarchitektur (z. B. API) sowie durchgehende Transparenz zum konzernweiten IT-Ökosystem.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Die DB Systel GmbH (nachfolgend auch Auftraggeber oder AG genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Die DB Systel GmbH (nachfolgend auch Auftraggeber oder AG genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios um eine Softwarelösung im Bereich EAM (SaaS) an. Über diese Vergabe wird die entsprechende SW-Lösung ermittelt.
Sofern die DB Systel eine Konzerngesellschaft zur Nutzung der -Lösung gewinnen konnte, wird die SW-Lösung im Rahmen eines Einführungsprojekt bei der entsprechenden Konzerngesellschaft eingeführt werden.
Ziel dieser Vergabe ist es somit, einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung zum Einkauf einer SaaS-EAM Lösung sowie zugehöriger Beratungs- und Unterstützungsleistungen abzuschließen.
Dafür wird ein Provider gesucht, der über die entsprechenden Erfahrungen und Kompetenzen verfügt und die entsprechende SW-Lösung nach Möglichkeit aus seinem Standard-Leistungsportfolio oder zumindest auf Basis von auf der Roadmap für sein Standard-Leistungsportfolio befindlichen Themen/Funktionen anbieten kann, so dass die DB Systel hier von standardisierten Prozessen und Methoden profitieren kann.
Leistungsinhalte und Rahmenbedingungen
Die wesentlichen Leistungsinhalte sind hier in dieser Übersicht dargestellt:
Bereitstellung der SW-Lösung zum EAM in der vereinbarten Qualität als Software as a Service, d. h. der Betrieb der Softwarelösung erfolgt durch den AN in einer der Cloud-Umgebung des AN.
Support zur SW-Lösung und fortlaufende Weiterentwicklung der Standard SW-Lösung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne von Trainings für den AG und seine Kunden sowie bei Einführungsprojekten
Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Erbringung des beauftragten Service gemäß den gestellten Anforderungen des Auftraggebers, z. B. betreffend Datenschutz und IT-Sicherheit, verantwortlich.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind detailliert in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Fachliche Eignung (Bestplatzierte gemäß fachlicher Prüfung)
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat;
— Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann;
— Erklärung, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird;
— Erklärung, dass kein Fall des § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegt;
— Vorlage eines beglaubigten Handelsregisterauszuges nicht älter als 6 Monate;
— Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft;
— Vollständig ausgefülltes Formular § 47 Abs 1 SektVO.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-04
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
“Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter...”
Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) auf Portal notwendig. Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung: a) TNA über das Vergabeportal mit elektron. Signatur: der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA gef. Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Er signiert den TNA mittels elektronischer Signatur gemäß Vergabeportal und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle;
b) Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB einzureichen:
Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumenten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen (z. B. bei Vertraulichkeitserklärungen nach Ziffer 5.1) 7.2 Alle von den Unternehmen eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. Word, Excel) bearbeitet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateiformate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unternehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungsprogrammist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen. Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig. Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung;
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem.§ 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer)stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer(NU)gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach § 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zulassen und die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor,
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden,
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten,
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 069-165409 (2020-04-02)
Ergänzende Angaben (2020-04-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 069-165409
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”