Die Auftraggeberin versorgt ihre Kunden derzeit mit sog. „L-Gas“ aus deutscher und niederländischer Produktion. Auf Grund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber die Umstellung der Netze von L-Gas auf höherkalorisches H-Gas, um eine langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieses Vergabeverfahren umfasst ca. 56 600 Zählpunkte. Unter Zugrundelegung eines Gerätefaktors von 1,2 ergäbe sich somit eine Anzahl von ca. 68 000 Gasverbrauchsgeräten (GVG). Die voraussichtlichen Umstellungszeitpunkte („Schaltungstermine“) verteilen sich nach derzeitigem Stand auf die Jahre 2023 (ca. 3 000 GVG/u. a. Stolzenau-Anemolter), 2025 (ca. 7 400 GVG/Petershagen), 2026 (ca. 33 000 GVG/Bad Oeynhausen, Löhne) und 2027 (ca. 24 450 GVG/u. a. Sendenhorst, Alpen, Rheinberg, Sonsbeck). Die genauen Zeitpunkte werden erst 13 Monate vorab verbindlich bekanntgegeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erhebungs- und Anpassungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gasversorgung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin versorgt ihre Kunden derzeit mit sog. „L-Gas“ aus deutscher und niederländischer Produktion. Auf Grund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber die Umstellung der Netze von L-Gas auf höherkalorisches H-Gas, um eine langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieses Vergabeverfahren umfasst ca. 56 600 Zählpunkte. Unter Zugrundelegung eines Gerätefaktors von 1,2 ergäbe sich somit eine Anzahl von ca. 68 000 Gasverbrauchsgeräten (GVG). Die voraussichtlichen Umstellungszeitpunkte („Schaltungstermine“) verteilen sich nach derzeitigem Stand auf die Jahre 2023 (ca. 3 000 GVG/u. a. Stolzenau-Anemolter), 2025 (ca. 7 400 GVG/Petershagen), 2026 (ca. 33 000 GVG/Bad Oeynhausen, Löhne) und 2027 (ca. 24 450 GVG/u. a. Sendenhorst, Alpen, Rheinberg, Sonsbeck). Die genauen Zeitpunkte werden erst 13 Monate vorab verbindlich bekanntgegeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erhebungs- und Anpassungsleistungen.
Die Auftraggeberin versorgt ihre Kunden derzeit mit sog. „L-Gas“ aus deutscher und niederländischer Produktion. Auf Grund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber die Umstellung der Netze von L-Gas auf höherkalorisches H-Gas, um eine langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieses Vergabeverfahren umfasst ca. 56 600 Zählpunkte. Unter Zugrundelegung eines Gerätefaktors von 1,2 ergäbe sich somit eine Anzahl von ca. 68 000 Gasverbrauchsgeräten (GVG). Die voraussichtlichen Umstellungszeitpunkte („Schaltungstermine“) verteilen sich nach derzeitigem Stand auf die Jahre 2023 (ca. 3 000 GVG/u. a. Stolzenau-Anemolter), 2025 (ca. 7 400 GVG/Petershagen), 2026 (ca. 33 000 GVG/Bad Oeynhausen, Löhne) und 2027 (ca. 24 450 GVG/u. a. Sendenhorst, Alpen, Rheinberg, Sonsbeck). Die genauen Zeitpunkte werden erst 13 Monate vorab verbindlich bekanntgegeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erhebungs- und Anpassungsleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasversorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034980
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Eine Checkliste sowie ein Vordruck für die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Eignungsnachweis Ziff. (7)) stehen zum Download zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen (E/A-Leistungen) im Netzgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH inklusive Materialdisposition und – logistik. Im Rahmen der Erhebung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der GVG zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören insbesondere die Identifikation und Dokumentation (elektronisch/schriftlich) jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen GVG, die Überprüfung jedes GVG auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren fotografische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des GVG, inkl. Aufkleber mit ausgedrucktem Abgas-Messprotokoll. Ebenso muss die Bestellung und Logistik des für die Anpassung erforderlichen Materials übernommen werden. Die vom Unternehmen eingesetzten Bauleiter schulden die vollständige Überprüfung aller E/A-Maßnahmen in der entsprechenden Software auf Plausibilität. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, den anderen E/A-Unternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des E/A-Unternehmens bilden die Anforderungen der DVGW Regelwerke G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), G 106 – Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte für den Gasgeräteumbau im Rahmen einer Änderung der Gasbeschaffenheit; Schulungsplan und G 695 – Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten.
Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen (E/A-Leistungen) im Netzgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH inklusive Materialdisposition und – logistik. Im Rahmen der Erhebung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der GVG zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören insbesondere die Identifikation und Dokumentation (elektronisch/schriftlich) jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen GVG, die Überprüfung jedes GVG auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren fotografische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des GVG, inkl. Aufkleber mit ausgedrucktem Abgas-Messprotokoll. Ebenso muss die Bestellung und Logistik des für die Anpassung erforderlichen Materials übernommen werden. Die vom Unternehmen eingesetzten Bauleiter schulden die vollständige Überprüfung aller E/A-Maßnahmen in der entsprechenden Software auf Plausibilität. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, den anderen E/A-Unternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des E/A-Unternehmens bilden die Anforderungen der DVGW Regelwerke G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), G 106 – Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte für den Gasgeräteumbau im Rahmen einer Änderung der Gasbeschaffenheit; Schulungsplan und G 695 – Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten.
Die Auftraggeberin wünscht ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der E/A-Leistungen. Es soll ein möglichst großer Wettbewerb ermöglicht und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojektes gewährleistet werden. Ferner sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/H-Gas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Aus diesem Grunde wird den Bewerbern eingeräumt, sich auf Teilmengen zu bewerben, die im Folgenden definiert werden:
Die Auftraggeberin wünscht ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der E/A-Leistungen. Es soll ein möglichst großer Wettbewerb ermöglicht und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojektes gewährleistet werden. Ferner sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/H-Gas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Aus diesem Grunde wird den Bewerbern eingeräumt, sich auf Teilmengen zu bewerben, die im Folgenden definiert werden:
Die Bieter dürfen für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen ein Angebot für eine Teilmenge (in 1 000er-Schritten gestaffelt, Minimum: 5 000 Geräte) anbieten. Der maximale Umfang des jeweilig angebotenen Teilloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis für die Erhebung und Anpassung von je 1 000 Geräten zu Grunde gelegt. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Vergabeunterlagen vorbehalten.
Die Bieter dürfen für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen ein Angebot für eine Teilmenge (in 1 000er-Schritten gestaffelt, Minimum: 5 000 Geräte) anbieten. Der maximale Umfang des jeweilig angebotenen Teilloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis für die Erhebung und Anpassung von je 1 000 Geräten zu Grunde gelegt. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Vergabeunterlagen vorbehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013,VII Verg 31/12).
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013,VII Verg 31/12).
Beschreibung der Verlängerungen: Von ca. 3 Monaten
Beschreibung der Optionen:
Gegebenenfalls können sich in der Zukunft Veränderungen an den prognostizierten Zählpunkt- und Gerätemengen und dem avisierten Zeitplan durch
— den Abschluss neuer oder die Beendigung bestehender Wegerechtsverträge (Konzessionen im Sinne des § 46 Abs. 3 EnWG),
— den Abschluss oder die Beendigung von Verträgen über die technische Betriebsführung anderer Gasnetze,
— die Ausweisung neuer Baugebiete,
— Änderungen am Netzentwicklungsplan,
— notwendige Verschiebungen aufgrund technischer Gegebenheiten des Netzanschlusses (Neu- oder Umbau der vorhandenen Netzübergabestation, ggf. Bau einer neuen Versorgungsleitung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit oder zur Versorgung mit einer bestimmten Gasqualität) etc. ergeben.
— notwendige Verschiebungen aufgrund technischer Gegebenheiten des Netzanschlusses (Neu- oder Umbau der vorhandenen Netzübergabestation, ggf. Bau einer neuen Versorgungsleitung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit oder zur Versorgung mit einer bestimmten Gasqualität) etc. ergeben.
Hierbei handelt es sich um Umstände, die sich außerhalb des Einflussbereichs der Auftraggeberin befinden. In der Folge kann sich das Auftragsvolumen sowohl erhöhen als auch verringern. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird hierdurch nicht berührt. Sollte eine Veränderung der prognostizierten Zählpunkt- und Gerätemengen absehbar werden, wird der spätere Auftragnehmer rechtzeitig über den konkreten Inhalt und Umfang der Vertragsanpassung informiert werden.
Hierbei handelt es sich um Umstände, die sich außerhalb des Einflussbereichs der Auftraggeberin befinden. In der Folge kann sich das Auftragsvolumen sowohl erhöhen als auch verringern. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird hierdurch nicht berührt. Sollte eine Veränderung der prognostizierten Zählpunkt- und Gerätemengen absehbar werden, wird der spätere Auftragnehmer rechtzeitig über den konkreten Inhalt und Umfang der Vertragsanpassung informiert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Netzgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform der aumass eVergabe abzugeben. Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (16) (siehe Nachweise, die in den Ziffern III.1.1) – III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform der aumass eVergabe abzugeben. Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (16) (siehe Nachweise, die in den Ziffern III.1.1) – III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Sämtliche Nachweise können als Kopien eingereicht werden. Die Einreichung eines Nachweises im Original ist nicht erforderlich.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Sämtliche Nachweise können als Kopien eingereicht werden. Die Einreichung eines Nachweises im Original ist nicht erforderlich.
1) Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag oder der EEE ein Anschreiben voranzustellen, aus dem deutlich wird, auf welche Leistung (mit Angabe der Geräteanzahl der von ihm maximal zu erhebenden und anzupassenden Geräten) er sich bewirbt;
2) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt;
3) Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und in der für die Durchführung des Vertrags ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird;
c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Soweit die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, müssen diese benannt werden und die entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch von diesem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Zudem muss der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens verbindlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen. Ist keine Bietergemeinschaft oder keine Eignungsleihe geplant, braucht zu Ziffer (3) kein Nachweis erbracht werden, der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ohne einen Nachweis zu Ziffer (3) abzugeben und mit dem Nachweis zu Ziffer (4) fortzufahren.
Soweit die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, müssen diese benannt werden und die entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch von diesem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Zudem muss der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens verbindlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen. Ist keine Bietergemeinschaft oder keine Eignungsleihe geplant, braucht zu Ziffer (3) kein Nachweis erbracht werden, der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ohne einen Nachweis zu Ziffer (3) abzugeben und mit dem Nachweis zu Ziffer (4) fortzufahren.
Als weitere erforderliche Unterlagen und Nachweise sind zu erbringen:
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Gültigkeit bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs);
5) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist;
5) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist;
6) Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist;
6) Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist;
7) Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19, 21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
7) Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19, 21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
8) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen;
9) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (möglichst nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig);
10) GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
11) Der Bewerber muss über eine entsprechende Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) verfügen, wobei eine Zertifizierung nach Zertifizierungsumfang Gruppe A (Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) erforderlich ist. Die Qualifikationsanforderungen ergeben sich unter anderem aus den Ziffern 7.1, 8.1 und 8.2 des DVGW-Arbeitsblattes G 676 B1 sowie den DVGW-Regelwerken G 695 und G 106;
11) Der Bewerber muss über eine entsprechende Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) verfügen, wobei eine Zertifizierung nach Zertifizierungsumfang Gruppe A (Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) erforderlich ist. Die Qualifikationsanforderungen ergeben sich unter anderem aus den Ziffern 7.1, 8.1 und 8.2 des DVGW-Arbeitsblattes G 676 B1 sowie den DVGW-Regelwerken G 695 und G 106;
12) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Unternehmens bezüglich der Durchführung von Erhebungs- bzw. Anpassungsleistungen in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
12) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Unternehmens bezüglich der Durchführung von Erhebungs- bzw. Anpassungsleistungen in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
a) Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden;
b) Umfang des Projekts;
c) Grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben;
d) Adresse, Telefonnummer und – soweit dies möglich ist – Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die jetzigen Auftraggeber.
13) Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Berufsgruppen, insbesondere im Bereich der Marktraumumstellung (Erhebung und Anpassung);
14) Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragsausführung (= Anzahl an Mitarbeitern, die für das konkrete Projekt zum Einsatz kommen soll);
15) Angabe des beim Projekt vor Ort einzusetzenden Projektleiters und dessen Stellvertreters bzw. etwaiger weiterer Führungskräfte mit Darstellung der Qualifikation und eines kurzen Lebenslaufs;
16) Benennung der Teile des Auftrags, die der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sowie der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Anforderungen, werden davon nur die 5 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen:
1) Erfahrungen im Bereich von Erhebungs- und Anpassungsleistungen (siehe Eignungsnachweis Ziff. 12) unter III.1.3). der Auftragsbekanntmachung);
2) Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität (siehe Eignungsnachweis Ziff. 14) unter III.1.3). der Auftragsbekanntmachung).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 016-034980 (2020-01-20)