Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers aus den Ausschreibungsunterlagen mit Anlagen. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird je Los ein GÜ-Bauvertrag mit Zuschlagserteilung abgeschlossen. Dieser regelt insbesondere vom späteren Auftragnehmer zu erbringende Planungsleistungen und Bauleistungen für die Errichtung von NGA – Netzen für die Auftraggeber, Vorstreckung und Errichtung von Hausanschlüssen bei Vorliegen entsprechender Gestattungsverträge sowie Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschlussmanagement. Die konkrete Errichtung von Hausanschlüssen hängt allerdings vom Abschluss der entsprechenden Hausanschluss- und Gestattungsverträge ab, die der Auftragnehmer im Rahmen des Hausanschlussmanagements sodann einzuholen hat. Näheres hierzu ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen selbst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Kurze Beschreibung:
Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers aus den Ausschreibungsunterlagen mit Anlagen. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird je Los ein GÜ-Bauvertrag mit Zuschlagserteilung abgeschlossen.
Dieser regelt insbesondere vom späteren Auftragnehmer zu erbringende Planungsleistungen und Bauleistungen für die Errichtung von NGA – Netzen für die Auftraggeber, Vorstreckung und Errichtung von Hausanschlüssen bei Vorliegen entsprechender Gestattungsverträge sowie Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschlussmanagement. Die konkrete Errichtung von Hausanschlüssen hängt allerdings vom Abschluss der entsprechenden Hausanschluss- und Gestattungsverträge ab, die der Auftragnehmer im Rahmen des Hausanschlussmanagements sodann einzuholen hat. Näheres hierzu ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen selbst.
Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers aus den Ausschreibungsunterlagen mit Anlagen. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird je Los ein GÜ-Bauvertrag mit Zuschlagserteilung abgeschlossen.
Dieser regelt insbesondere vom späteren Auftragnehmer zu erbringende Planungsleistungen und Bauleistungen für die Errichtung von NGA – Netzen für die Auftraggeber, Vorstreckung und Errichtung von Hausanschlüssen bei Vorliegen entsprechender Gestattungsverträge sowie Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschlussmanagement. Die konkrete Errichtung von Hausanschlüssen hängt allerdings vom Abschluss der entsprechenden Hausanschluss- und Gestattungsverträge ab, die der Auftragnehmer im Rahmen des Hausanschlussmanagements sodann einzuholen hat. Näheres hierzu ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen selbst.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers aus den Ausschreibungsunterlagen mit Anlagen. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird je Los ein GÜ-Bauvertrag mit Zuschlagserteilung abgeschlossen.
Dieser regelt insbesondere vom späteren Auftragnehmer zu erbringende Planungsleistungen und Bauleistungen für die Errichtung von NGA – Netzen für die Auftraggeber, Vorstreckung und Errichtung von Hausanschlüssen bei Vorliegen entsprechender Gestattungsverträge sowie Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschlussmanagement. Die konkrete Errichtung von Hausanschlüssen hängt allerdings vom Abschluss der entsprechenden Hausanschluss- und Gestattungsverträge ab, die der Auftragnehmer im Rahmen des Hausanschlussmanagements sodann einzuholen hat. Näheres hierzu ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen selbst.
Dieser regelt insbesondere vom späteren Auftragnehmer zu erbringende Planungsleistungen und Bauleistungen für die Errichtung von NGA – Netzen für die Auftraggeber, Vorstreckung und Errichtung von Hausanschlüssen bei Vorliegen entsprechender Gestattungsverträge sowie Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschlussmanagement. Die konkrete Errichtung von Hausanschlüssen hängt allerdings vom Abschluss der entsprechenden Hausanschluss- und Gestattungsverträge ab, die der Auftragnehmer im Rahmen des Hausanschlussmanagements sodann einzuholen hat. Näheres hierzu ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen selbst.
Geschätzter Gesamtwert: 26 498 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Große Kreisstadt Waghäusel – Gewerbegebiet 7
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Gewerbegebiet 7, im Nordwesten von Wiesental soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die große Kreisstadt Waghäusel nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittelund teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom bestehenden PoP (BLK092, bei der Gemeinschaftsschule in Wiesentalan der Kreuzung Mannheimer Str. / Schulstraße in 68753 Waghäusel erfolgen(gemäß FTTB-Strukturplan).
Das Gewerbegebiet 7, im Nordwesten von Wiesental soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die große Kreisstadt Waghäusel nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittelund teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom bestehenden PoP (BLK092, bei der Gemeinschaftsschule in Wiesentalan der Kreuzung Mannheimer Str. / Schulstraße in 68753 Waghäusel erfolgen(gemäß FTTB-Strukturplan).
Das Ausbaugebiet befindet sich im Nordwesten von Wiesental, abgegrenzt durch die Rheintalbahnstraße/Mannheimer Str.und der Bahnlinie. Der POP-BLK092 befindet sich bei der Gemeinschaftsschule und soll über die bestehende Rohrnetzinfrastruktur entlang der Mannheimer Straße mit FTTB versorgt werden. Das Ausbaugebiet soll durch den noch zu errichtenden RVt-40 (Einmündung Habichtstraße in die Tullastraße) und den bereits bestehenden RVt-41(Einmündung Falkenstraße in die Bussardstraße)versorgt werden.Insgesamt sind ca. 58 Gebäudeanschlüsse vorgesehen.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Nordwesten von Wiesental, abgegrenzt durch die Rheintalbahnstraße/Mannheimer Str.und der Bahnlinie. Der POP-BLK092 befindet sich bei der Gemeinschaftsschule und soll über die bestehende Rohrnetzinfrastruktur entlang der Mannheimer Straße mit FTTB versorgt werden. Das Ausbaugebiet soll durch den noch zu errichtenden RVt-40 (Einmündung Habichtstraße in die Tullastraße) und den bereits bestehenden RVt-41(Einmündung Falkenstraße in die Bussardstraße)versorgt werden.Insgesamt sind ca. 58 Gebäudeanschlüsse vorgesehen.
Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt.
Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt.
Für Waghäusel einschließlich des Ausbaugebietsliegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.Das Backbonenetz in Wiesental ist erstellt und bis zum POP-BLK092(PoP2)in Betrieb (bei der Gemeinschaftsschulein Wiesental. Auch der POP selbst (Gebäude ca. 6m x 3m) ist bereits vorhanden.Ebenso sind die Zuführungsrohrverbände vom POP entlang der Mannheimer Straße bis ca. Einmündung Vollmerseckstraße in die Mannheimer Straße bereits gebaut.Im Ausbaugebiet wurden in der Längstrasse Bussardstraße bereits zwei Abschnitte mit Mikrorohrverbänden verlegt.
Für Waghäusel einschließlich des Ausbaugebietsliegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.Das Backbonenetz in Wiesental ist erstellt und bis zum POP-BLK092(PoP2)in Betrieb (bei der Gemeinschaftsschulein Wiesental. Auch der POP selbst (Gebäude ca. 6m x 3m) ist bereits vorhanden.Ebenso sind die Zuführungsrohrverbände vom POP entlang der Mannheimer Straße bis ca. Einmündung Vollmerseckstraße in die Mannheimer Straße bereits gebaut.Im Ausbaugebiet wurden in der Längstrasse Bussardstraße bereits zwei Abschnitte mit Mikrorohrverbänden verlegt.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenzemit zu planen und auszubauen. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenzemit zu planen und auszubauen. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Bezeichnung des Loses: Los 2 - Große Kreisstadt Waghäusel -Gewerbegebiet Kaigartenallee
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Gewerbegebiet Kaigartenallee, im Nordwesten von Kirrlach soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden.Die Stadt Waghäusel nimmt teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfratsruktur getätigt. Für das Stadtgebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfoglte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrfit des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Das Gewerbegebiet Kaigartenallee, im Nordwesten von Kirrlach soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden.Die Stadt Waghäusel nimmt teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfratsruktur getätigt. Für das Stadtgebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfoglte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrfit des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom bestehenden PoP (BLK091, Untere Bachstraße) in Kirrlach (gemäß FTTB-Strukturplan) erfolgen.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Nordwesten von Kirrlach und soll durch den noch zu errichtenden RVt96 (Einmündung Kaigartenallee in die K3587) versorgt werden. Insgesamt sind ca. 8 Gebäudeanschlüse vorgesehen. Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt. Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen. Das hier einzusetzende Materialkonzept weicht vom Materialkonzept des Bundes gemäß Förderrichtlinie ab. Durch bereits existierende FTTB-Infrastruktur in vielen Bereichen ist der Einsatz eines weiteren Materialkonzeptes nicht sinnvoll.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Nordwesten von Kirrlach und soll durch den noch zu errichtenden RVt96 (Einmündung Kaigartenallee in die K3587) versorgt werden. Insgesamt sind ca. 8 Gebäudeanschlüse vorgesehen. Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt. Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen. Das hier einzusetzende Materialkonzept weicht vom Materialkonzept des Bundes gemäß Förderrichtlinie ab. Durch bereits existierende FTTB-Infrastruktur in vielen Bereichen ist der Einsatz eines weiteren Materialkonzeptes nicht sinnvoll.
Für Waghäusel einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Für Waghäusel einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Fertigstellung des Gesamtprojekts soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Fertigstellung des Gesamtprojekts soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 3 - Stadt Bad Herrenalb - Gaistal
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Gebiet Gaistal, im Süden von Bad Herrrenalb, soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Stadt Bad Herrenalb im Landkreis Calw nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Stadtgebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt
Das Gebiet Gaistal, im Süden von Bad Herrrenalb, soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Stadt Bad Herrenalb im Landkreis Calw nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Stadtgebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt
Das Ausbaugebiet befindet sich im Süden von Bad Herrenalb. Insgesamt sind ca. 92 Gebäudeanschlüsse vorhanden. Die zu bauende Trassenlänge der Längstrassen beträgt ca. 7010 Meter.
Für Bad Herrenalb einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planugnsabweichung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Für Bad Herrenalb einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planugnsabweichung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn -und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn -und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein.
Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 4 - Gemeinde Karlsbad - Gewerbegebiet Stöckmädle
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Gewerbegebiet Stöckmädle, im Norden des Ortsteils Ittersbach der Gemeinde Karlsbad, soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Gemeinde Karlsbad nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Das Gewerbegebiet Stöckmädle, im Norden des Ortsteils Ittersbach der Gemeinde Karlsbad, soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Gemeinde Karlsbad nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Norden von Ittersbach. Der Aufbau des PoP BLK-106 im Ausbaugebiet sowie die Anbindung dessen mit Glasfaserkabel an das Backbone ist Bestandteil der Ausschreibung.
Für das Gewerbegebiet Stöckmädle in Karlsbad liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsabweichung vom FTTB-Strukturplan ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Für das Gewerbegebiet Stöckmädle in Karlsbad liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsabweichung vom FTTB-Strukturplan ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspuntke sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspuntke sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 756 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 5 - Gemeinde Sulzfeld - Gewerbegebiet und Seemühle
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Gewerbegebiet in Sulzfeld sowie die Seemühle sollen mit gigabitfähiger Infrastruktur flächendeckend erschlossen werden. Die Gemeinde Sulzfeld nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Das Ausbaugebiet befindet sich am Südrand der Gemeine Sulzfeld und soll durch eine RVt versorgt werden (RVt-18). Insgesamt sind ca. 72 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau für Gewerbe nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags undzur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt. Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen.
Das Gewerbegebiet in Sulzfeld sowie die Seemühle sollen mit gigabitfähiger Infrastruktur flächendeckend erschlossen werden. Die Gemeinde Sulzfeld nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Das Ausbaugebiet befindet sich am Südrand der Gemeine Sulzfeld und soll durch eine RVt versorgt werden (RVt-18). Insgesamt sind ca. 72 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau für Gewerbe nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags undzur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt. Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen.
Für Sulzfeld einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB- Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Eine Planugnsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüse erhalten bleibt.
Für Sulzfeld einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB- Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Eine Planugnsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüse erhalten bleibt.
Bis zum BLK109 im Gewerbegebiet Kürnbach ist das Backbonenetz vorhanden .Auf der Backbonetrasse zwischen BLK109 und BLK087 ist bereits teilweise Rohrinfrastruktur vorhanden.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren.Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur bzw.hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren.Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur bzw.hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Der Rohrverband in der Karl-Fischer-Straße ist bis zum Rohrverband in der Riegelstraße durch zu verlegen. An der Schnittstelle der Rohrverbände in der Riegelstraße ist ein Schacht vorzusehen, sodass ggf. nachträglich für einzelne Anschlüsse in der Riegel- und Karl-Fischer-Straße eine Redundanz auf Rohrebene hergestellt werden kann. Die Herstellung der Redundanz ist nicht Auftragsbestandteil. Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Der Rohrverband in der Karl-Fischer-Straße ist bis zum Rohrverband in der Riegelstraße durch zu verlegen. An der Schnittstelle der Rohrverbände in der Riegelstraße ist ein Schacht vorzusehen, sodass ggf. nachträglich für einzelne Anschlüsse in der Riegel- und Karl-Fischer-Straße eine Redundanz auf Rohrebene hergestellt werden kann. Die Herstellung der Redundanz ist nicht Auftragsbestandteil. Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 752 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 6 - Gemeinde Bad Schönborn - Schulen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Bad Schönborn beabsichtigt im südlichen Gemeindegebiet die Schulen mit gigabitfähiger Infrastruktur zu erschließen. Die Gemeinde Bad Schönborn nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermitteln des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Die Gemeinde Bad Schönborn beabsichtigt im südlichen Gemeindegebiet die Schulen mit gigabitfähiger Infrastruktur zu erschließen. Die Gemeinde Bad Schönborn nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermitteln des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Süden von Bad Schönborn.
Für die Gemeinde Bad Schörnborn liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsabweichung ist nur in Absprache und Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Für die Gemeinde Bad Schörnborn liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsabweichung ist nur in Absprache und Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Das Backbonenetz nach Bad Mingolsheim ist errichtet und noch nicht in Betrieb. Eine Verbindung zum Backbone und dem BLK035 und die gesamte erforderliche passive FTTB-Infrastruktur sind im Rahmen dieser Ausschreibung zu errichten.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig. Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig. Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Hausanschlüsse Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Hausanschlüsse Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 326 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 7 - Gemeinde Walzbachtal -Binsheim
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die Siedlung Binsheim sowie der Martinshof, im Nordosten des Walzbachtaler Ortsteil Jöhlingen soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Gemeinde Walzbachtal nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es teilweise eine FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Die Siedlung Binsheim sowie der Martinshof, im Nordosten des Walzbachtaler Ortsteil Jöhlingen soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Gemeinde Walzbachtal nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es teilweise eine FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Für das Ausbaugebiet liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Planungsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Für das Ausbaugebiet liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Planungsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 720 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 8 - Gemeinde Linkenheim-Hochstetten - Gewerbegebiet Nord - West
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Das Gewerbegebiet in Linkenheim-Hochstetten soll mit gigabitfähiger Infrastruktur flächendeckend erschlossen werden. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten nimmt teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis arlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H -Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll durch die bereits bestehende Infrastruktur zwischen den ebenfalls bereits bestehenden BLK034 und RVt-55 auf dem Gewerbering erfolgen.
Das Gewerbegebiet in Linkenheim-Hochstetten soll mit gigabitfähiger Infrastruktur flächendeckend erschlossen werden. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten nimmt teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis arlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H -Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll durch die bereits bestehende Infrastruktur zwischen den ebenfalls bereits bestehenden BLK034 und RVt-55 auf dem Gewerbering erfolgen.
Das Ausbaugebiet befindet sich nördlich der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten. Für die Versorgung des Gewerbebetriebes ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Netzes erforderlich. Insgsamt sind ca. 31 Gebäudeanschlüsse vorgesehen.
Für das Gewerbegebiet Nord-West in Linkenheim-Hochstetten liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Eine Planungsoptimierung ist nur in Absprache und Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Für das Gewerbegebiet Nord-West in Linkenheim-Hochstetten liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Eine Planungsoptimierung ist nur in Absprache und Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Die Versorgung in dem Ausbaugebiet soll von dem bereits bestehenden PoP BLK034 und dem ebenfalls bestehenden RVt-55 erfolgen. Eine Verbindung zwischen diesen ist bereits erstellt.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur bzw.hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur bzw.hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Der Rohrverband in der Karl-Fischer-Straße ist bis zum Rohrverband in der Riegelstraße durch zu verlegen. An der Schnittstelle der Rohrverbände in der Riegelstraße ist ein Schacht vorzusehen, sodass ggf. nachträglich für einzelne Anschlüsse in der Riegel- und Karl-Fischer-Straße eine Redundanz auf Rohrebene hergestellt werden kann. Die Herstellung ist nicht Auftragsbestandteil.
Der Rohrverband in der Karl-Fischer-Straße ist bis zum Rohrverband in der Riegelstraße durch zu verlegen. An der Schnittstelle der Rohrverbände in der Riegelstraße ist ein Schacht vorzusehen, sodass ggf. nachträglich für einzelne Anschlüsse in der Riegel- und Karl-Fischer-Straße eine Redundanz auf Rohrebene hergestellt werden kann. Die Herstellung ist nicht Auftragsbestandteil.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 694 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 9 - Stadt Karlsruhe - Rheinhäfen Nord (a), Süd (b), Gewerbegebiet Nord und Süd (c)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt eine Erschließung des gesamten Gebietes Rheinhafen, welches mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden soll. Die Stadt Karlsruhe nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe". Für das Stadtgebiet gibt es teilweise eine FTTB/H-Masterplanungen. Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt eine Erschließung des gesamten Gebietes Rheinhafen, welches mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden soll. Die Stadt Karlsruhe nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe". Für das Stadtgebiet gibt es teilweise eine FTTB/H-Masterplanungen. Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Für das Ausbaugebiet Rheinhafen Nord ist die komplette FTTB-Infrastruktur zu errichten.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu. Die Erstellung der Hausanschlüsse ist bei diesen Grundstücken nicht zulässig. Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu. Die Erstellung der Hausanschlüsse ist bei diesen Grundstücken nicht zulässig. Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 15 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 15 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 950 000 EUR 💰
Dauer: 15 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 10 - Gemeinde Pfinztal - Gewerbegebiet Hummel
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Das Gewerbegebiet Hummelberg, im Nordendes Ortsteils Berghausender Gemeinde Pfinztal,sollmit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden.Die Gemeinde Pfinztalnimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mitUnterstützung durchFördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurdenFördermittel des Bundes beantragt und bewilligt. Fördermittel des Landes werden beantragt.Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom neu zu errichtenden PoP BLK-078(Berghausen Nord, beim Bahnhof Berghausen, nördlich der Bahnlinie)gemäß FTTB-Strukturplan erfolgen.
Das Gewerbegebiet Hummelberg, im Nordendes Ortsteils Berghausender Gemeinde Pfinztal,sollmit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden.Die Gemeinde Pfinztalnimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mitUnterstützung durchFördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurdenFördermittel des Bundes beantragt und bewilligt. Fördermittel des Landes werden beantragt.Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom neu zu errichtenden PoP BLK-078(Berghausen Nord, beim Bahnhof Berghausen, nördlich der Bahnlinie)gemäß FTTB-Strukturplan erfolgen.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Norden von Berghausen. DerAufbau des PoP BLK-078 im Ausbaugebiet sowie die Anbindung dessenmit Glasfaserkabel an das Backbone (Koppelpunkt AVG002) ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Ausbaugebiet erstreckt sich über das gesamte Gewerbegebiet Hummelberg, einschließlich der Gebäude auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe.Die zu verlegenden Trassen zwischen PoP BLK-078 und RVt-18 sind in gelb und alle zu verlegenden Trassen auf der Verteileben in blau dargestellt, die bestehenden Backbone-Trassen in grün.Das Ausbaugebiet soll durch einen im Rahmen dieser Ausschreibung noch zu errichtenden RVt und einen PoP versorgt werden(RVt-18und PoP BLK-078).Insgesamt sind ca. 5 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Die zu bauende Trassenlänge der Längstrassenbeträgt ca. 1.800Meter.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Norden von Berghausen. DerAufbau des PoP BLK-078 im Ausbaugebiet sowie die Anbindung dessenmit Glasfaserkabel an das Backbone (Koppelpunkt AVG002) ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Ausbaugebiet erstreckt sich über das gesamte Gewerbegebiet Hummelberg, einschließlich der Gebäude auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe.Die zu verlegenden Trassen zwischen PoP BLK-078 und RVt-18 sind in gelb und alle zu verlegenden Trassen auf der Verteileben in blau dargestellt, die bestehenden Backbone-Trassen in grün.Das Ausbaugebiet soll durch einen im Rahmen dieser Ausschreibung noch zu errichtenden RVt und einen PoP versorgt werden(RVt-18und PoP BLK-078).Insgesamt sind ca. 5 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Die zu bauende Trassenlänge der Längstrassenbeträgt ca. 1.800Meter.
Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt.Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen.Das hier einzusetzende Materialkonzept weicht vom Materialkonzept des Bundes gemäß Förderrichtlinie ab. Durch bereits existierende FTTB-Infrastruktur in vielen Bereichen ist der Einsatz eines weiteren Materialkonzeptes nicht sinnvoll. Hierzu wirdsich der Landkreis Karlsruhe mit der ateneKOM abstimmenund voraussichtlich eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Es gilt deshalb das Materialkonzept des Auftraggebers (Anlage 5, Einheitliches Materialkonzept IKZ-LKKA und Anlage 6, Kabel-und Spleißkonzept IKZ-LKKA).Neben Bundesförderung wird auch ein Förderantrag beim Land Baden-Württemberg für die Ko-Finanzierung gestellt.Für das Gewerbegebiet Hummelberg liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren VerfahrenzurVerfügung gestellt.Planungsabweichung vom FTTB-Strukturplanist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig.Auf jeden Fall mussdadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehendenWohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet.Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtungvorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nurVorstreckungen bis zur Grundstücksgrenzemit zu planen und auszubauen.
Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt.Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen.Das hier einzusetzende Materialkonzept weicht vom Materialkonzept des Bundes gemäß Förderrichtlinie ab. Durch bereits existierende FTTB-Infrastruktur in vielen Bereichen ist der Einsatz eines weiteren Materialkonzeptes nicht sinnvoll. Hierzu wirdsich der Landkreis Karlsruhe mit der ateneKOM abstimmenund voraussichtlich eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Es gilt deshalb das Materialkonzept des Auftraggebers (Anlage 5, Einheitliches Materialkonzept IKZ-LKKA und Anlage 6, Kabel-und Spleißkonzept IKZ-LKKA).Neben Bundesförderung wird auch ein Förderantrag beim Land Baden-Württemberg für die Ko-Finanzierung gestellt.Für das Gewerbegebiet Hummelberg liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren VerfahrenzurVerfügung gestellt.Planungsabweichung vom FTTB-Strukturplanist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig.Auf jeden Fall mussdadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehendenWohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet.Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtungvorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nurVorstreckungen bis zur Grundstücksgrenzemit zu planen und auszubauen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 830 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Große Kreisstadt Waghäusel Gewerbegebiet 7
Große Kreisstadt Waghäusel - Gewerbegebiet Kaigartenallee
Gebiet Bad Herrenalb - Gaistal
Gebiet der Gemeinde Karlsbad - Gewerbegebiet Stöckmädle
Gebiet der Gemeinde Sulzfeld - Gewerbegebiet und Seemühle
Gebiet der Gemeinde Bad Schönborn- Schulen
Gebiet der Gemeinde Walzbachtal - Binsheim
Gebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten - Gewerbegebiet Nord- West.
Gebiet der Stadt Karlsruhe - Rheinhäfen Nord, Süd, Gewerbegebiet Nord und Süd
Gebiet der Gemeinde Pfinztal - Gewerbegebiet Hummelberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein darf,
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein darf,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 122, 123 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung,
— Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG der Bewerbung abzugeben,
— Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG der Bewerbung abzugeben,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner zur Bewerbung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung und Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000,00 EUR je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt derzeit keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung und Nachweis einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen erfüllt,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung und Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000,00 EUR je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt derzeit keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung und Nachweis einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen erfüllt,
— Eigenerklärung und Nachweis (z. B. durch Vorlage eines entsprechenden Auszuges des aktuellen Jahresabschlusses oder entsprechend testierte Aussage eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters) über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft oder für den Fall der Eignungsleihe muss in Bezug auf Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt eines jeden Geschäftsjahres bei einer Bewerbung für Los 1 (Waghäusel) 3 406 000,00 EUR netto zzgl. MwSt., für Los 2 (Waghäusel) mindestens 900 000,00 EUR netto zzgl. MwSt., für Los 3 (Bad Herrenalb) mindestens 2 400 000,00 EUR netto zzgl. MwSt., für Los 4 (Karlsbad) 7 134 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 5 (Sulzfeld) 4 128 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 6 (Bad Schönborn) 489 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 7 (Walzbachtal) 1 080 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 8 (Linkenheim-Hochstetten) 1 041 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 9 (Karlsruhe) 17 925 000,00 und für Los 10 (Pfinztal) 1 245 000,00 EUR zzgl. MwSt. betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung und Nachweis (z. B. durch Vorlage eines entsprechenden Auszuges des aktuellen Jahresabschlusses oder entsprechend testierte Aussage eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters) über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft oder für den Fall der Eignungsleihe muss in Bezug auf Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt eines jeden Geschäftsjahres bei einer Bewerbung für Los 1 (Waghäusel) 3 406 000,00 EUR netto zzgl. MwSt., für Los 2 (Waghäusel) mindestens 900 000,00 EUR netto zzgl. MwSt., für Los 3 (Bad Herrenalb) mindestens 2 400 000,00 EUR netto zzgl. MwSt., für Los 4 (Karlsbad) 7 134 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 5 (Sulzfeld) 4 128 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 6 (Bad Schönborn) 489 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 7 (Walzbachtal) 1 080 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 8 (Linkenheim-Hochstetten) 1 041 000,00 EUR zzgl. MwSt., für Los 9 (Karlsruhe) 17 925 000,00 und für Los 10 (Pfinztal) 1 245 000,00 EUR zzgl. MwSt. betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zum Firmenprofil gemäß Formblatt Firmenprofil,
— Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, unabhängig davon, ob sei dem Unternehmen angehören oder nicht sowie Angaben über die Zahl der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, unabhängig davon, ob sei dem Unternehmen angehören oder nicht sowie Angaben über die Zahl der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden,
— Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Nachweise in Form von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind Bauleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen sowie Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bauleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen und mindestens 3 Referenzen über Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Dieselben Referenzen können für unterschiedliche Lose, für die eine Bewerbung erfolgt, verwendet werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben,
— Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Nachweise in Form von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind Bauleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen sowie Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bauleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen und mindestens 3 Referenzen über Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Dieselben Referenzen können für unterschiedliche Lose, für die eine Bewerbung erfolgt, verwendet werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben,
— Benennung der Teile des Auftrages, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer,
— Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) des Unterauftragnehmers nachweisen, dass diese Eignung in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften,
— Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) des Unterauftragnehmers nachweisen, dass diese Eignung in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften,
— Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bietergemeinschaft,
— Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder der Nachunternehmer die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projekts eingehalten wird gemäß Formblatt Fördervorgaben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe hierzu die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen. Sämtliche Vorgaben der dort benanntne Förderprogramme mit Nebenbestimmungen, Hinweisen und Auflagen sind vom Auftragnehmer einzuhalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Entwurf der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Hausanschlussmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz alternativer Verlegemethoden
Preis (Gewichtung): 70 %
70
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Waghäusel
Postanschrift: Gymnasiumstraße 1
Postort: Waghäusel
Postleitzahl: 68753
Land: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Herrenalb
Postanschrift: Rathausplatz 11
Postort: Bad Herrenalb
Postleitzahl: 76332
Land: Calw
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Karlsbad
Postanschrift: Hirtenstraße 14
Postort: Karlsbad
Postleitzahl: 76307
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Sulzfeld
Postanschrift: Am Rathausplatz 1
Postort: Sulzfeld
Postleitzahl: 75056
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bad Schönborn
Postanschrift: Friedrichstraße 67
Postort: Bad Schönborn
Postleitzahl: 76669
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Walzbachtal
Postanschrift: Wössinger Straße 26-28
Postort: Walzbachtal
Postleitzahl: 75045
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
Postanschrift: Karlsruher Straße 41
Postort: Linkenheim-Hochstetten
Postleitzahl: 76351
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 10
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Kontakt
Kontaktperson: iuscomm Rechtsanwälte Schenek und Zimmermann PartGmbB – Herr Rechtsanwalt Achim Zimmermann
Internetadresse: https://www.waghaeusel.de/🌏
: https://www.badherrenalb.de/🌏
: https://www.karlsbad.de/🌏
: https://www.sulzfeld.de/🌏
: https://www.bad-schoenborn.de/🌏
: https://www.walzbachtal.de/🌏
: https://www.linkenheim-hochstetten.de/🌏
: https://www.karlsruhe.de/🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/32a7cefc-c65e-42a9-91a0-74b33329ad88🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/32a7cefc-c65e-42a9-91a0-74b33329ad88🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 214-523272 (2020-10-29)
Ergänzende Angaben (2020-11-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Kabeln📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Wössinger Straße 26 - 28
Kontakt
Kontaktperson: iuscomm Rechtsanwälte Schenek und Zimmermann PartGmbB - Herr Rechtsanwalt Achim Zimmermann
Quelle: OJS 2020/S 237-582352 (2020-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 26 498 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Große Kreisstadt Waghäusel - Gewerbegebiet 7
Kurze Beschreibung:
das Gesamtprojekt soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
das Gesamtprojekt soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Name: Leonhard Weiss GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heinkelstraße 19
Postort: Weinstadt
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland 🇩🇪 Rems-Murr-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 551 730 EUR 💰
416 095 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-03 📅
Postanschrift: Weinstadt
Gesamtwert des Auftrags: 1 092 386 EUR 💰
1 911 407 EUR 💰
1 104 187 EUR 💰
Name: Netze BW GmbH
Postanschrift: Zeppelinstraße 15 - 19
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 378 715 EUR 💰
543 030 EUR 💰
252 992 EUR 💰
4 851 362 EUR 💰
684 075 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).