Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tief gegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln. Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung über den Kanal wird eine bauzeitliche Umfahrungsstrecke über vorhandene Bestandswiderlager und einem auf der Baustelle lagernden Stahltrogüberbau eingerichtet. Die Stahlkonstruktion des neuen Überbaus wird auf dem Kanalufer in Seitenlage vorgefertigt, von dort auf Pontons querverschoben und in Endlage eingeschwommen. Die Herstellung der Stahlbeton-Fahrbahnplatte erfolgt in Endlage über dem Wasser. Durchführung von Erd- und Straßenbauarbeiten zur Anpassung und Herstellung der Zufahrtsrampen für die bauzeitliche Umfahrung und die neue Brücke im Endzustand. Ausbau des DEK im Bereich der Brücke beidseits des Kanals als Spundwandufer sowie beginnendes Böschungsufer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Straßenbrücken
Referenznummer: 3 431 SB4 235.03 DEK 33 / 4 / 80
Kurze Beschreibung:
Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tief gegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln.
Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung über den Kanal wird eine bauzeitliche Umfahrungsstrecke über vorhandene Bestandswiderlager und einem auf der Baustelle lagernden Stahltrogüberbau eingerichtet.
Die Stahlkonstruktion des neuen Überbaus wird auf dem Kanalufer in Seitenlage vorgefertigt, von dort auf Pontons querverschoben und in Endlage eingeschwommen. Die Herstellung der Stahlbeton-Fahrbahnplatte erfolgt in Endlage über dem Wasser.
Durchführung von Erd- und Straßenbauarbeiten zur Anpassung und Herstellung der Zufahrtsrampen für die bauzeitliche Umfahrung und die neue Brücke im Endzustand.
Ausbau des DEK im Bereich der Brücke beidseits des Kanals als Spundwandufer sowie beginnendes Böschungsufer.
Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tief gegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln.
Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung über den Kanal wird eine bauzeitliche Umfahrungsstrecke über vorhandene Bestandswiderlager und einem auf der Baustelle lagernden Stahltrogüberbau eingerichtet.
Die Stahlkonstruktion des neuen Überbaus wird auf dem Kanalufer in Seitenlage vorgefertigt, von dort auf Pontons querverschoben und in Endlage eingeschwommen. Die Herstellung der Stahlbeton-Fahrbahnplatte erfolgt in Endlage über dem Wasser.
Durchführung von Erd- und Straßenbauarbeiten zur Anpassung und Herstellung der Zufahrtsrampen für die bauzeitliche Umfahrung und die neue Brücke im Endzustand.
Ausbau des DEK im Bereich der Brücke beidseits des Kanals als Spundwandufer sowie beginnendes Böschungsufer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Straßenbrücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-500919
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Die Angabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tief gegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln.
Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung über den Kanal wird eine bauzeitliche Umfahrungsstrecke über vorhandene Bestandswiderlager und einem auf der Baustelle lagernden Stahltrogüberbau eingerichtet.
Die Stahlkonstruktion des neuen Überbaus wird auf dem Kanalufer in Seitenlage vorgefertigt, von dort auf Pontons querverschoben und in Endlage eingeschwommen. Die Herstellung der Stahlbeton-Fahrbahnplatte erfolgt in Endlage über dem Wasser.
Durchführung von Erd- und Straßenbauarbeiten zur Anpassung und Herstellung der Zufahrtsrampen für die bauzeitliche Umfahrung und die neue Brücke im Endzustand.
Ausbau des DEK im Bereich der Brücke beidseits des Kanals als Spundwandufer sowie beginnendes Böschungsufer.
— Technische Bearbeitung, Koordinator für Technische Bearbeitung (gemäß ZTV-ING und ZTV-W LB 202), Bestandsunterlagen Querungsbauwerk;
— ca. 1 700 m
— ca. 350 t Stahlkonstruktion inkl. Korrosionsschutz (Überbau);
— ca. 600 m Großbohrpfähle Durchmesser ca. 1,50 m;
— ca. 5 800 m
— ca. 850 m
— ca. 350 m Gewässerausbau;
— ca. 5 000 m
—Ca. 650 t Spundwandprofile einschließlich Verankerung.
Dauer: 42 Monate
Zusätzliche Informationen: Die Angabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Datteln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“:
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“:
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten recht kräftig festgesetzt worden ist:
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten recht kräftig festgesetzt worden ist:
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten 2 Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Erklärung, bezogen auf die letzten 2 Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bunde
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 207-500919 (2020-10-19)
Ergänzende Angaben (2020-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tiefgegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln.
Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung über den Kanal wird eine bauzeitliche Umfahrungsstrecke über vorhandene Bestandswiderlager und einem auf der Baustelle lagernden Stahltrogüberbau eingerichtet.
Die Stahlkonstruktion des neuen Überbaus wird auf dem Kanalufer in Seitenlage vorgefertigt, von dort auf Pontons querverschoben und in Endlage eingeschwommen. Die Herstellung der Stahlbeton-Fahrbahnplatte erfolgt in Endlage über dem Wasser.
Durchführung von Erd- und Straßenbauarbeiten zur Anpassung und Herstellung der Zufahrtsrampen für die bauzeitliche Umfahrung und die neue Brücke im Endzustand.
Ausbau des DEK im Bereich der Brücke beidseits des Kanals als Spundwandufer sowie beginnendes Böschungsufer.
Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tiefgegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln.
Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung über den Kanal wird eine bauzeitliche Umfahrungsstrecke über vorhandene Bestandswiderlager und einem auf der Baustelle lagernden Stahltrogüberbau eingerichtet.
Die Stahlkonstruktion des neuen Überbaus wird auf dem Kanalufer in Seitenlage vorgefertigt, von dort auf Pontons querverschoben und in Endlage eingeschwommen. Die Herstellung der Stahlbeton-Fahrbahnplatte erfolgt in Endlage über dem Wasser.
Durchführung von Erd- und Straßenbauarbeiten zur Anpassung und Herstellung der Zufahrtsrampen für die bauzeitliche Umfahrung und die neue Brücke im Endzustand.
Ausbau des DEK im Bereich der Brücke beidseits des Kanals als Spundwandufer sowie beginnendes Böschungsufer.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tiefgegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10 700 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-18 📅
Name: Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postort: Ahaus
Land: Deutschland 🇩🇪 Borken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10475559.68 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bunde
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.