Erstellung eines Dokumentationssystems für radioaktive Abfälle DORA II

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Am Endlager Konrad soll das Dokumentationssystem für radioaktive Abfälle (DORA II) eingerichtet werden. Dieses soll als DV-technisches System unabhängig von der übrigen betrieblichen Datenerfassung und -verarbeitung für das Endlager Konrad angewendet werden. Die von diesem System zu erfüllenden übergeordneten Aufgaben sind die Erfassung und Verwaltung von relevanten Daten bzgl. der endzulagernden bzw. endgelagerten Abfallgebinde (Dokumentation) und die Bereitstellung von Standardfunktionen zur Sicherstellung der Einhaltung der kampagnenspezifischen Anforderungen bei der Einlagerung der Abfallgebinde (Prüfung, Unterstützung bei der Planung, Freigabe, Berichtswesen).
Entsprechend dieser Aufgaben fungiert DORA II als wichtiges Werkzeug im Zuge der Abruf- und Einlagerungslogistik. In diesem Zusammenhang wird es vermehrt Schnittstellen mit den DV-Systemen der weiteren an dieser Planung beteiligten Planungsstellen geben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-27 Auftragsbekanntmachung
2020-10-30 Ergänzende Angaben
2021-11-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Kurze Beschreibung:
Am Endlager Konrad soll das Dokumentationssystem für radioaktive Abfälle (DORA II) eingerichtet werden. Dieses soll als DV-technisches System unabhängig von der übrigen betrieblichen Datenerfassung und -verarbeitung für das Endlager Konrad angewendet werden. Die von diesem System zu erfüllenden übergeordneten Aufgaben sind die Erfassung und Verwaltung von relevanten Daten bzgl. der endzulagernden bzw. endgelagerten Abfallgebinde (Dokumentation) und die Bereitstellung von Standardfunktionen zur Sicherstellung der Einhaltung der kampagnenspezifischen Anforderungen bei der Einlagerung der Abfallgebinde (Prüfung, Unterstützung bei der Planung, Freigabe, Berichtswesen). Entsprechend dieser Aufgaben fungiert DORA II als wichtiges Werkzeug im Zuge der Abruf- und Einlagerungslogistik. In diesem Zusammenhang wird es vermehrt Schnittstellen mit den DV-Systemen der weiteren an dieser Planung beteiligten Planungsstellen geben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: thorsten.roettger@bge.de 📧
Telefon: +49 5171/43-1832 📞
Fax: +49 5171/43-1502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77327818 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-518129
ABl. S-Ausgabe: 212

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Endlager Konrad soll das Dokumentationssystem für radioaktive Abfälle (DORA II) eingerichtet werden. Dieses soll als DV-technisches System unabhängig von der übrigen betrieblichen Datenerfassung und -verarbeitung für das Endlager Konrad angewendet werden. Die von diesem System zu erfüllenden übergeordneten Aufgaben sind die Erfassung und Verwaltung von relevanten Daten bzgl. der endzulagernden bzw. endgelagerten Abfallgebinde (Dokumentation) und die Bereitstellung von Standardfunktionen zur Sicherstellung der Einhaltung der kampagnenspezifischen Anforderungen bei der Einlagerung der Abfallgebinde (Prüfung, Unterstützung bei der Planung, Freigabe, Berichtswesen).
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Entsprechend dieser Aufgaben fungiert DORA II als wichtiges Werkzeug im Zuge der Abruf- und Einlagerungslogistik. In diesem Zusammenhang wird es vermehrt Schnittstellen mit den DV-Systemen der weiteren an dieser Planung beteiligten Planungsstellen geben.
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Das DORA II soll 2 Ergänzungen/Erweiterungen zu dem in der Genehmigung vorgesehenen Umfang erhalten, die Plattform DORA II (PLATO) und die Kampagnenplanungssoftware (KEPLA).
Die Ergänzung PLATO dient als Datenein und -ausgabeplattform für den Datenaustausch mit Extern (Schnittstelle für DV-Systeme, Eingabemaske für Einzeleingaben). In PLATO soll neben dem Anlegen eines Abfallgebinde-Datenpools zudem der Betriebskalender für das Endlager Konrad, mit jeweils eingeschränkter Sicht für verschiedene Nutzer(gruppen) visualisiert werden, der verschiedene Planungssichten zur Verfügung stellt (taggenaue Einlagerungsplanung, terminierte Anlieferplanung u. a.).
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Die Ergänzung KEPLA dient zur Generierung einer Einlagerungs- und Anlieferungsplanung aus den in PLATO zur Verfügung gestellten Abfallgebindedaten. KEPLA soll mithilfe eines Optimierungsalgorithmus gültige Einlagerungsrealisierungen unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Randbedingungen (abfallgebindespezifische, endlagerspezifische, abgeberlagerspezifische sowie abgeberstandortspezifische Randbedingungen) erzeugen. Für KEPLA wurde bereits ein lauffähiger Prototyp in Eigenentwicklung im Sinne einer Machbarkeitsstudie entwickelt. Die im Prototyp eingearbeiteten Funktionen sollen als Grundlage für die Entwicklung eines KEPLA-Produktivsystems dienen, welches im Gesamtsystem DORA II, PLATO und KEPLA integriert werden soll.
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Der Ausschreibungsumfang umfasst für die oben genannten Softwaresysteme die Konzeptionierung, Programmierung und Funktionsprüfungen, die Unterstützung bei der Einführungsvorbereitung, Schulungen, die Unterstützung bei der Inbetriebsetzung vor Ort, der Verfahrenseinführung und dem Probebetrieb sowie insbesondere die zugehörige Dokumentation (bspw. Software- bzw. Systembeschreibungen incl. Schnittstellenbetrachtung, Anwenderdokumentationen und Betriebsanweisungen) und die Softwarepflege im Anschluss an den Probebetrieb.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtanlage Konrad in Salzgitter-Bleckenstedt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: s. Formblatt Eignungskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWG
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77327818 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: OJS 2020/S 212-518129 (2020-10-27)
Ergänzende Angaben (2020-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 215-528016
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 212-518129
ABl. S-Ausgabe: 215
Quelle: OJS 2020/S 215-528016 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 870 410 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 228-601012
ABl. S-Ausgabe: 228

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das DORA II soll zwei Ergänzungen/Erweiterungen zu dem in der Genehmigung vorgesehenen Umfang erhalten, die Plattform DORA II (PLATO) und die Kampagnenplanungssoftware (KEPLA).
Die Ergänzung PLATO dient als Datenein und –ausgabeplattform für den Datenaustausch mit Extern (Schnittstelle für DV-Systeme, Eingabemaske für Einzeleingaben). In PLATO soll neben dem Anlegen eines Abfallgebinde-Datenpools zudem der Betriebskalender für das Endlager Konrad, mit jeweils eingeschränkter Sicht für verschiedene Nutzer(gruppen) visualisiert werden, der verschiedene Planungssichten zur Verfügung stellt (taggenaue Einlagerungsplanung, terminierte Anlieferplanung u. a.).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-15 📅
Name: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 870 410 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 228-601012 (2021-11-19)