Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim; Gewerk Errichtung und Vorhaltung Containeranlage
MTK-2020-0004”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim; Gewerk Errichtung und Vorhaltung Containeranlage.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die schlüsselfertige Errichtung von 3 Containergebäuden für den Schulunterricht zur Auslagerung der Main – Taunus –...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die schlüsselfertige Errichtung von 3 Containergebäuden für den Schulunterricht zur Auslagerung der Main – Taunus – Schule während der im Bestandsgebäude laufenden Umbaumaßnahmen und der Schulerweiterung. Die Gebäude werden für eine voraussichtliche Nutzungsdauer von ca. 38-40 Monaten angemietet und danach vollständig vom AN zurückgebaut. Die Leistung für die Errichtung der 3 Unterrichtsgebäude, deren technischer Ausrüstung und des Innenausbaus ist entsprechend der Leistungsbeschreibung (nach Leistungsverzeichnis und teilw. nach Leistungsprogramm/funktional bzw. teilfunktional) und aller Positionen einschl. Herstellung, Lieferung und schlüsselfertiger Montage zu kalkulieren und im Auftragsfalle auszuführen.
Die zu errichtenden Gebäude sind 3 - geschossig und werden in die Gebäudeklasse 3 nach Hessischer Bauordnung eingeordnet. Sie werden als Sonderbau beurteilt. Fast alle Räume erhalten eine abgehängte Akustikdecke. Die lichte Raumhöhe mit Akustikdecke soll in Aufenthaltsräumen nicht unter 2,60 m liegen. Maßgeblich für die Geschosshöhe ist die Einhaltung der Höhe des obersten Fußbodens von maximal 7 m über Gelände und damit der Gebäudeklasse 3 nach HBO. Dabei ist zu beachten, dass der Erdgeschossboden ca. 30 cm über Gelände anzunehmen ist. Die Erschließung der Obergeschosse erfolgt jeweils über zweiläufige Treppenhäuser am Ende der zentralen Flure. Die Räume liegen beidseits des Flurs. Folgende Gebäude werden benötigt:
Gebäude 3: Das Gebäude hat 3 Geschosse, eine Gesamtlänge von ca. 47,55 m, eine Tiefe von ca. 14,64 m und eine Bruttogrundfläche von 2 040 m. Im Gebäude befinden sich Klassenräume, der naturwissenschaftliche Bereich, Toiletten und Nebenräume.
Gebäude 3 a: Das Gebäude hat 3 Geschosse, eine Gesamtlänge von ca. 37,50 m und eine Tiefe von ca. 14,64 m und eine Bruttogrundfläche von 1 590 m. Im Gebäude befinden sich Klassenräume, 2 Informatikräume, Toiletten und Nebenräume.
Gebäude 4: Das Gebäude hat 3 Geschosse, eine Gesamtlänge von ca. 50,17 m und eine Tiefe von ca. 14,64 m und eine Bruttogrundfläche von 2 220 m. Im Gebäude befinden sich Klassenräume, die Verwaltung, die Küche mit Speisesaal, Toiletten und Nebenräume.
Bauweise: Die beiliegenden Pläne basieren auf Gebäuden in Containerbauweise mit Stahlrahmen mit äußerer Kassettenfassade und Profilblechwänden. Die Konstruktion muss die Anforderungen des im Brandschutzkonzept beschriebenen Brandschutzes, der gültigen EnEV und des Schallschutzes der DIN 4109 erfüllen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-06 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Mietzeit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl.S. 354 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-03
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-03
08:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2020/S 023-050175 (2020-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 183 812 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die schlüsselfertige Errichtung von 3 Containergebäuden für den Schulunterricht zur Auslagerung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die schlüsselfertige Errichtung von 3 Containergebäuden für den Schulunterricht zur Auslagerung der Main-Taunus-Schule während der im Bestandsgebäude laufenden Umbaumaßnahmen und der Schulerweiterung. Die Gebäude werden für eine voraussichtliche Nutzungsdauer von ca. 38-40 Monaten angemietet und danach vollständig vom AN zurückgebaut. Die Leistung für die Errichtung der 3 Unterrichtsgebäude, deren technischer Ausrüstung und des Innenausbaus ist entsprechend der Leistungsbeschreibung (nach Leistungsverzeichnis und teilw. nach Leistungsprogramm/funktional bzw. teilfunktional) und aller Positionen einschl. Herstellung, Lieferung und schlüsselfertiger Montage zu kalkulieren und im Auftragsfalle auszuführen. Die zu errichtenden Gebäude sind 3-geschossig und werden in die Gebäudeklasse 3 nach Hessischer Bauordnung eingeordnet. Sie werden als Sonderbau beurteilt. Fast alle Räume erhalten eine abgehängte Akustikdecke. Die lichte Raumhöhe mit Akustikdecke soll in Aufenthaltsräumen nicht unter 2,60 m liegen. Maßgeblich für die Geschosshöhe ist die Einhaltung der Höhe des obersten Fußbodens von maximal 7 m über Gelände und damit der Gebäudeklasse 3 nach HBO. Dabei ist zu beachten, dass der Erdgeschossboden ca. 30 cm über Gelände anzunehmen ist. Die Erschließung der Obergeschosse erfolgt jeweils über zweiläufige Treppenhäuser am Ende der zentralen Flure. Die Räume liegen beidseits des Flurs. Folgende Gebäude werden benötigt: Gebäude 3: Das Gebäude hat 3 Geschosse, eine Gesamtlänge von ca. 47,55 m, eine Tiefe von ca. 14,64 m und eine Bruttogrundfläche von 2 040 m. Im Gebäude befinden sich Klassenräume, der naturwissenschaftliche Bereich, Toiletten und Nebenräume. Gebäude 3 a: Das Gebäude hat 3 Geschosse, eine Gesamtlänge von ca. 37,50 m und eine Tiefe von ca. 14,64 m und eine Bruttogrundfläche von 1 590 m. Im Gebäude befinden sich Klassenräume, 2 Informatikräume, Toiletten und Nebenräume. Gebäude 4: Das Gebäude hat 3 Geschosse, eine Gesamtlänge von ca. 50,17 m und eine Tiefe von ca. 14,64 m und eine Bruttogrundfläche von 2 220 m. Im Gebäude befinden sich Klassenräume, die Verwaltung, die Küche mit Speisesaal, Toiletten und Nebenräume. Bauweise: Die beiliegenden Pläne basieren auf Gebäuden in Containerbauweise mit Stahlrahmen mit äußerer Kassettenfassade und Profilblechwänden. Die Konstruktion muss die Anforderungen des im Brandschutzkonzept beschriebenen Brandschutzes, der gültigen EnEV und des Schallschutzes der DIN 4109 erfüllen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 023-050175
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel:
“Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim; Gewerk Errichtung und Vorhaltung Containeranlage”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Postanschrift: Carl-Benz-Straße 5
Postort: Schwetzingen
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 62029782900📞
E-Mail: heidelberg@fagsi.com📧
Fax: +49 62029782910 📠
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 183 812 💰
Quelle: OJS 2020/S 088-209686 (2020-05-04)