Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/ Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 9 - Erklärung zur Eignungsleihe bzw. Anlage 8 - Nachunternehmererklärung).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt „Anlage 9a - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Anlage 8a - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1) bis 2) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 8a bzw. 9a). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/ Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
5) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG);
6) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
7) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
8) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung;
9) Ggf. Erklärung zur Eignungsleihe;
10) Ggf. Verflichtungserklärung zur Eignungsleihe.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.