Schulverpflegung und Serviceleistungen für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dormagen für 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um ein Schuljahr.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Zubereitung, Verpackung und Anlieferung der warmen Mittagsverpflegung sowie die Essensausgabe für folgende Schulen:
Bettina-von-Arnim-Gymnasium, Städt. Sekundarschule Dormagen, Städt. Realschule Hackenbroich
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 51/40 Schulverwaltung
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Submissionsstelle (Fr. Voigt/Fr. Wucharz)
Telefon: +49 2133/257547📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Fax: +49 2133/257408 📠
Region: Rhein-Kreis Neuss🏙️
URL: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86624227🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU 06-20 Schulverpflegung und Serviceleistungen für verschiedenen Schulen im Stadtgebiet”
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Kurze Beschreibung:
“Schulverpflegung und Serviceleistungen für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dormagen für 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um ein...”
Kurze Beschreibung
Schulverpflegung und Serviceleistungen für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dormagen für 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um ein Schuljahr.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Zubereitung, Verpackung und Anlieferung der warmen Mittagsverpflegung sowie die Essensausgabe für folgende Schulen:
Bettina-von-Arnim-Gymnasium, Städt. Sekundarschule Dormagen, Städt. Realschule Hackenbroich
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41539 Dormagen (Stadtgebiet)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemeinsame Ausschreibung der Stadt Dormagen und der Dormagener Sozialdienst gGmbH über die Zubereitung, Verpackung, Anlieferung und Ausgabe der warmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemeinsame Ausschreibung der Stadt Dormagen und der Dormagener Sozialdienst gGmbH über die Zubereitung, Verpackung, Anlieferung und Ausgabe der warmen Mittagsverpflegung an der Städt. Sekundarschule, der Städt. Realschule Hackenbroich,
Des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums und der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule für die Schuljahre 2020/2021, 2021/2022 und mit Option auf 1 Jahr Verlängerung.
Hinweis: Gleichzeitig beinhaltet die Ausschreibung die Reinigung der Mensen und Küchen an den oben genannten Schulen durch den Auftragnehmer (Fußböden sind ausgenommen). Die Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Bestellung, Zubereitung, Verpackung und Anlieferung (ohne Ausgabe) für die folgende Schule:
An die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule, Konrad-Adenauer-Straße 2, 41539 Dormagen sind pro Tag ca. 150 Essen jeweils montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags zu liefern (5-Tage-Woche).
Ggf. wird die Anzahl der OGS-Plätze und damit Essen auf 175 erhöht. Eine Anpassung der Anzahl bleibt insofern vorbehalten. Die Ausgabe erfolgt in der Ausgabeküche der Erich-Kästner-Schule durch Küchenkräfte der Dormagener Sozialdienst gGmbH.
Während der Schulferien und an sonstigen schulfreien Tagen findet keine Zubereitung, Lieferung und Bestellung von Mittagessen statt (ca. 4 bewegliche Ferientage und 3 Studientage).
Die der Ausschreibung zugrundeliegende Anzahl der Essen kann nur geschätzt werden, da sich diese jährlich ändert.
Eine Änderung der wöchentlichen Essenstage ist aus schulorganisatorischen Gründen möglich.
Die Menüs müssen in entsprechender Anzahl in der Küche der Städt. Sekundarschule für die Schulen frisch zubereitet und an die Schüler/Innen der Städt. Sekundarschule und des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums ausgegeben werden. Die an der Städt. Sekundarschule zubereiteten Speisen müssen an die Realschule Hackenbroich und die Erich-Kästner-Schule ausgeliefert und an die Schüler/Innen der Städt. Realschule in Hackenbroich ausgegeben werden.
An der Städt. Realschule in Hackenbroich steht eine Ausgabeküche zur Verfügung.
Die Grundausstattung des Inventars für den Speisebereich wird standardmäßig vom Auftraggeber bereitgestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): frisch zubereitete Mahlzeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auslieferungsdauer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Verlängerung um ein Schuljahr.
Zusätzliche Informationen:
“Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform...”
Zusätzliche Informationen
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.1 Firmenprofil und Konzept 1.2 Benennung eines festen Ansprechpartners und Telefonnummern für Notfälle 1.3 Verpflichtung, das Servicepersonal entsprechend...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.1 Firmenprofil und Konzept 1.2 Benennung eines festen Ansprechpartners und Telefonnummern für Notfälle 1.3 Verpflichtung, das Servicepersonal entsprechend modernsten Erkenntnissen fortlaufend zu schulen und zu führen 1.4 Referenzliste über Serviceleistungen in Schulen oder ähnlichen Einrichtungen (Verpflegung von Kindern und Jugendlichen) mit Angabe der täglich ausgegebenen Mahlzeiten und Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-24
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-24
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 41539 Dormagen
Paul-Wierich-Platz 1: Historisches Rathaus
2. OG
Zimmer 2.05a
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Februar/März 2022
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/. Der Download ist...”
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S. 2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S. 3 GWB),
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB),
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2133257-547📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Fax: +49 2133257-408 📠
URL: https://www.dormagen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 036-085387 (2020-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 – Z. SUB
URL: https://dormagen.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Schulverpflegung und Serviceleistungen für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dormagen für 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um ein...”
Kurze Beschreibung
Schulverpflegung und Serviceleistungen für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dormagen für 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um ein Schuljahr.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Zubereitung, Verpackung und Anlieferung der warmen Mittagsverpflegung sowie die Essensausgabe für folgende Schulen:
Bettina-von-Arnim-Gymnasium, Städt. Sekundarschule Dormagen, Städt. Realschule Hackenbroich.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 958 770 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dormagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemeinsame Ausschreibung der Stadt Dormagen und der Dormagener Sozialdienst gGmbH über die Zubereitung, Verpackung, Anlieferung und Ausgabe der warmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemeinsame Ausschreibung der Stadt Dormagen und der Dormagener Sozialdienst gGmbH über die Zubereitung, Verpackung, Anlieferung und Ausgabe der warmen Mittagsverpflegung an der Städt. Sekundarschule, der Städt. Realschule Hackenbroich, des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums und der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule für die Schuljahre 2020/2021, 2021/2022 und mit Option auf 1 Jahr Verlängerung.
Hinweis: Gleichzeitig beinhaltet die Ausschreibung die Reinigung der Mensen und Küchen an den oben genannten Schulen durch den Auftragnehmer (Fußböden sind ausgenommen). Die Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Bestellung, Zubereitung, Verpackung und Anlieferung (ohne Ausgabe) für die folgende Schule:
An die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule, Konrad-Adenauer-Straße 2, 41539 Dormagen sind pro Tag ca. 150 Essen jeweils montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags zu liefern (5-Tage-Woche).
Ggf. wird die Anzahl der OGS-Plätze und damit Essen auf 175 erhöht. Eine Anpassung der Anzahl bleibt insofern vorbehalten. Die Ausgabe erfolgt in der Ausgabeküche der Erich-Kästner-Schule durch Küchenkräfte der Dormagener Sozialdienst gGmbH.
Während der Schulferien und an sonstigen schulfreien Tagen findet keine Zubereitung, Lieferung und Bestellung von Mittagessen statt (ca. 4 bewegliche Ferientage und 3 Studientage).
Die der Ausschreibung zugrundeliegende Anzahl der Essen kann nur geschätzt werden, da sich diese jährlich ändert.
Eine Änderung der wöchentlichen Essenstage ist aus schulorganisatorischen Gründen möglich.
Die Menüs müssen in entsprechender Anzahl in der Küche der Städt. Sekundarschule für die Schulen frischzubereitet und an die Schüler/Innen der Städt. Sekundarschule und des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums ausgegeben werden. Die an der Städt. Sekundarschule zubereiteten Speisen müssen an die Realschule Hackenbroich und die Erich-Kästner-Schule ausgeliefert und an die Schüler/Innen der Städt. Realschule in Hackenbroich ausgegeben werden.
An der Städt. Realschule in Hackenbroich steht eine Ausgabeküche zur Verfügung.
Die Grundausstattung des Inventars für den Speisebereich wird standardmäßig vom Auftraggeber bereitgestellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 036-085387
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“EU 06-20 Schulverpflegung und Serviceleistungen für verschiedenen Schulen im Stadtgebiet”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ines Klose Caterings
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 958 770 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.brd.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB).
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB).
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB),
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 090-215246 (2020-05-07)