Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden. Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk. Ür den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert. Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW-Reseller adressieren. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 20FEA45314
Kurze Beschreibung:
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Ür den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW-Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Ür den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW-Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Ür den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ür den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW-Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Durch die in II.1.4 beschriebenen Themen im Scope dieses Vertrages möchte der Auftraggeber folgende Ziele / Nutzen erreichen:
(a) Verkürzung der Prozess-Durchlaufzeiten für SW-Beschaffungen und somit Beschleunigung der Belieferung der DB Mitarbeiter.
(b) Vollautomatisierte Abwicklung der Prozesse möglichst ohne manuelles Eingreifen seitens der Beteiligten.
(c) Steigerung der Transparenz und Dokumentations- sowie Datenqualität über SW-Beschaffungen im DB Konzern.
(d) Erfüllung der geltenden Compliance Anforderungen der DB für die über den Reseller beschafften SW-Lizenzen.
(e) Zugriff auf ein möglichst breites und aktuelles Softwareportfolio über den Katalog des Re-sellers sowie durch Individualanfragen beim Reseller.
Leistungsinhalte:
(a) Für die Deutsche Bahn AG (Auftraggeber) fungiert der Auftragnehmer als Reseller, der die Abwicklung des Einkaufs von Softwarelizenzen diverser Hersteller bei Einzelbedarfen bis zum EU-Schwellenwert (aktuell 428 000 EUR; pro Auftrag) übernimmt. Prinzipiell werden sämtliche Hersteller und Vertragskonstrukte abgedeckt, jedoch mit einigen strategischen Ausnahmen nach Vorgabe der Deutschen Bahn AG.
(a) Für die Deutsche Bahn AG (Auftraggeber) fungiert der Auftragnehmer als Reseller, der die Abwicklung des Einkaufs von Softwarelizenzen diverser Hersteller bei Einzelbedarfen bis zum EU-Schwellenwert (aktuell 428 000 EUR; pro Auftrag) übernimmt. Prinzipiell werden sämtliche Hersteller und Vertragskonstrukte abgedeckt, jedoch mit einigen strategischen Ausnahmen nach Vorgabe der Deutschen Bahn AG.
(b) Der Auftragnehmer stellt hierfür den Softwarekatalog bereit und übernimmt diverse Leistungen in der Durchführung der zugehörigen Bestellungs-, Bereitstellungs- und Abrechnungsprozesse, sodass die Leistungen für den Auftraggeber zu den insb. in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zwecken nutzbar sind.
(b) Der Auftragnehmer stellt hierfür den Softwarekatalog bereit und übernimmt diverse Leistungen in der Durchführung der zugehörigen Bestellungs-, Bereitstellungs- und Abrechnungsprozesse, sodass die Leistungen für den Auftraggeber zu den insb. in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zwecken nutzbar sind.
(c) Neben der Bereitstellung von Software erbringt der Auftragnehmer in der Funktion als Reseller zugehörige Dienstleistungen, wie z. B. bei der Implementierung der Lösung und Prozesse und die Bereitstellung von Informationen zu Softwarelösungen.
(d) Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die für eine zentrale Lizenzbestandsführung notwendigen Daten.
Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber jederzeit Zugriff auf sein komplettes Softwareportfolio, welches über seinen Katalog grundsätzlich verfügbar ist und wird dieses fortlaufend aktuell halten und erweitern. Dabei ermöglicht es der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aus dem Portfolio des AN für die Nutzer des AG bestellbaren Produkte anhand bestimmter Parameter flexibel festzulegen.
Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber jederzeit Zugriff auf sein komplettes Softwareportfolio, welches über seinen Katalog grundsätzlich verfügbar ist und wird dieses fortlaufend aktuell halten und erweitern. Dabei ermöglicht es der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aus dem Portfolio des AN für die Nutzer des AG bestellbaren Produkte anhand bestimmter Parameter flexibel festzulegen.
Für SW-Bedarfe von Nutzern auf Seiten des AG, welche nicht über den Katalog des AN bestellbar sind, fungiert der Auftragnehmer ebenfalls als SW-Reseller und stellt diese – so-fern möglich – über einen definierten Anfrage- und Bestellprozess bereit.
Dauer: 60 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-16 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-16 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Erklärungen
1. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
9. Erklärung zu §§122-124 GWB,
10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
11. Erklärung zu schweren Verfehlungen,
12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen,
16. Erklärung über Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über seine Person,
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
17. Vorlage einer aussagekräftigen Wirtschaftsauskunft (z.B. durch Bürgel), welche nicht älter als 6 Monate ist,
18. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate,
19. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 20 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 21-22 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 21-22 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
21.) Referenzen
Bitte stellen Sie Ihre Top 3 Referenzen zu folgendem Thema dar:
„Fungieren als SW-Reseller für einen Kunden in einem mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Sourcing-Konstrukt (Kataloganbindung) und Leistungsinhalt / bzw. Leistungsumfang"
Grundanforderung an Referenz:
— Der Vertrag für die Leistungserbringung als SW-Reseller besteht seit mindestens 12 Monaten / bei abgeschlossenen Leistungen wurde die Leistung mindestens 12 Monate lang erbracht
— Die Leistungen erfolgten mit Umsetzung eines SW-Katalogs beim Kunden
Folgende Angaben muss die Darstellung je Referenz beinhalten:
— Angaben zu Kunde / Branche / Standort / Land (Anonymisierung des Kunden möglich) und Zielstellung des Kunden;
— Übersicht der vom Bewerber erbrachten Leistungen und des Leistungsumfelds;
— Gesamtvolumen der Leistung (unter Benennung des Beschaffungsvolumens und / oder Anzahl der Beschaffungsvorgänge);
— Darstellung der technischen Kerneigenschaften / Architektur des eingesetzten Bestellsystems / Katalogsystems;
— Skizze des implementierten prozessualen Ablaufs der Bestell- und Abrechnungsprozesse und Nutzung durch den Kunden;
— (Bisherige) Laufzeit der Zusammenarbeit mit dem Referenzkunden;
— Aktueller Status des Referenzprojekts und Zielerreichung.
22. Qualitätsmanagement
Verfügen Sie über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN ISO 9001 oder vergleichbar? Bitte beschreiben Sie dieses in seinen wesentlichen Grundsätzen und belegen dies – falls möglich – durch Kopien des entsprechenden Zertifikats.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 169-410100 (2020-08-27)
Ergänzende Angaben (2020-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmit-arbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW-Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmit-arbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW-Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmit-arbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmit-arbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Quelle: OJS 2020/S 173-419121 (2020-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW- Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Für die Beschaffung von SW-Lizenzen existieren aktuell verschiedene Prozesse und Vorgehensweisen im DB Konzern, welche sich in Zuständigkeiten, Eingangspunkten und Abläufen unterscheiden. Diese sollen im Rahmen einer Common Service Strategie konsolidiert werden.
Der DB Marktplatz (DB MP), das Katalogsystem der Deutschen Bahn, realisiert durch SAP Ariba, ist als zentrales Beschaffungsportal in der IT Strategie der Beschaffung verankert. Alle Warengruppen sollen zukünftig über den DB Marktplatz für alle Konzernmitarbeiter (außer DB Schenker und DB Arriva) zugänglich sein. Um Purchase-to-Pay Prozesse möglichst automatisiert durchführen zu können, interagieren der Auftragnehmer und DB über das SAP Ariba Netzwerk.
Für den Erwerb und die Miete von SW-Lizenzen, deren Wartung sowie SaaS-Lösungen wird der Auftragnehmer als ein Reseller von Software eingesetzt. Für Beschaffungen bis zu einer vom Auftraggeber definierbaren Wertgrenze wird dessen Katalog an den DB MP angebunden bzw. in diesen integriert.
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW- Reseller adressieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenso wird der Auftraggeber über diese Wertgrenze hinaus Individualanfragen beim SW- Reseller adressieren.
Für SW-Bedarfe von Nutzern auf Seiten des AG, welche nicht über den Katalog des AN bestellbar sind, fungiert der Auftragnehmer ebenfalls als SW-Reseller und stellt diese – sofern möglich – über einen definierten Anfrage- und Bestellprozess bereit.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-12 📅
Name: SoftwareONE Deutschland GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.