Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2. Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen (Mindestreferenz 1 und 2) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach
a) Name des Auftraggebers, d.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 22.12.2015 bis 22.12.2020, d.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 22.12.2015 bis 21.12.2016, vom 22.12.2016 bis 21.12.2017, vom 22.12.2017 bis 21.12.2018, vom 22.12.2018 bis 21.12.2019 oder vom 22.12.2019 bis 22.12.2020 bezogen sein,
c) Leistungen, d.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens neun der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Übernahme der Erhebungsfahrten vom Projektsteuerer, Einsatzplanung des Feldpersonals, Anmeldung von Ersatzstichproben beim Projektsteuerer, Erstellung der Erhebungsformulare, Erstellung eines Erhebungshandbuches, Erstellung von Schulungsunterlagen für das Erhebungspersonal, Einstellung und Vergütung des Erhebungspersonals, Durchführung der Schulungen für das Erhebungspersonal, Durchführung der Feldarbeiten einschließlich der Steuerung von Ausfällen – z. B. aufgrund von Baustellen und Ziehung von entsprechenden Ersatzstichproben –, Übergabe der Erhebungsrohdaten an den Projektsteuerer,
d) Leistungserbringer, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein,
e) Art der Verkehrsunternehmen, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens zwei der nachfolgenden Arten von Verkehrsunternehmen bezogen sein: Omnibus, Eisenbahn, Straßenbahn,
f) Größe des Verkehrsraumes, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf einen Verkehrsraum von jeweils mindestens 250,00 Quadratkilometer Größe bezogen sein,
g) Anzahl der disponierten Erheber, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 50 Erheber bezogen sein und
h) Anzahl der Zählfahrten, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 20 000 Zählfahrten bezogen sein. Die Mindestreferenzen 1 und 2 sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.