Feuerwehr der Stadt Landshut: Drehleiter DLA(K) 23/12
Stadt Landshut
Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 mit losweiser Vergabe nach Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Diverse Brandschutzausrüstungen › Drehleitern
- • Notfalleinsatzfahrzeuge › Feuerwehrfahrzeuge › Fahrzeuge mit Drehleiter
- • Notfalleinsatzfahrzeuge › Feuerwehrfahrzeuge › Feuerlöschfahrzeuge
- • Verschiedene Ersatzteile › Leitern für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-06-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-10-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Drehleiter
Referenznummer: FFW/2020-002-O
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge mit Drehleiter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut
Postanschrift: Niedermayerstr. 6
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.landshut.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: ausschreibungen@landshut.de 📧
Telefon: +49 871 / 88-2412 📞
Fax: +49 871 / 88-2401 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A2B3247B-DA6F-49F6-869B-B52B8C78D80C 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A2B3247B-DA6F-49F6-869B-B52B8C78D80C 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 126-307776
ABl. S-Ausgabe: 126
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Fahrgestell.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Aufbau.
Bezeichnung des Loses: Los3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Feuerwehrtechnische Beladung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Zusätzliche Informationen:
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 45
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landshut.de/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A2B3247B-DA6F-49F6-869B-B52B8C78D80C 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 126-307776 (2020-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Drehleiter
Referenznummer: FFW/2020-002-O
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 mit losweiser Vergabe nach Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge mit Drehleiter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut
Postanschrift: Niedermayerstr. 6
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.landshut.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: ausschreibungen@landshut.de 📧
Telefon: +49 871 / 88-2412 📞
Fax: +49 871 / 88-2401 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A2B3247B-DA6F-49F6-869B-B52B8C78D80C 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A2B3247B-DA6F-49F6-869B-B52B8C78D80C 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 126-307776
ABl. S-Ausgabe: 126
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Fahrgestell.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Aufbau.
Bezeichnung des Loses: Los3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Feuerwehrtechnische Beladung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
1. Eigenerklärung über eine bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit für den unter II.1.4) beschriebenen Auftrag ausreichenden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung i. S. v. III.1.2) 1) Satz 1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle den Nachweis für das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Angebot angegebenen Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsnachweises zu belegen.
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2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.
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1. Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Leistung. Sollte der Bieter mehr als 5 Leistungen benennen, werden nur die ersten 5 benannten Leistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Leistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Leistungen benannt werden.
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2. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
3. Zertifizierung nach ISO 9000ff
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, die Anwesenheit von Bietern ist nicht erlaubt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 45
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landshut.de/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A2B3247B-DA6F-49F6-869B-B52B8C78D80C 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 621761.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 202-488368
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 126-307776
ABl. S-Ausgabe: 202
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Name: Magirus GmbH
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
Ulm, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 99 837 EUR 💰
513 920 EUR 💰
8004.08 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 202-488368 (2020-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 621761.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 202-488368
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 126-307776
ABl. S-Ausgabe: 202
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Name: Magirus GmbH
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
Ulm, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 99 837 EUR 💰
513 920 EUR 💰
8004.08 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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