FFH-Monitoring Moose – Berichtsperiode 2020-2025

Landesamt für Umwelt

Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle sechs Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Moosarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie, die dem FFH-Monitoring unterliegen: Dicranum viride – Grünes Besenmoos, Notothylas orbicularis – Kugel-Hornmoos, Orthotrichum rogeri – Rogers Kapuzenmoos. Durch dieses Vergabeverfahren werden die Aktualisierung des Verbreitungsbildes/die Erstellung des Verbreitungsbildes, die Überprüfung/das Identifizieren von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-27 Auftragsbekanntmachung
2020-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: LfU_13_23/2020
Kurze Beschreibung:
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle sechs Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Moosarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie, die dem FFH-Monitoring unterliegen: Dicranum viride – Grünes Besenmoos, Notothylas orbicularis – Kugel-Hornmoos, Orthotrichum rogeri – Rogers Kapuzenmoos. Durch dieses Vergabeverfahren werden die Aktualisierung des Verbreitungsbildes/die Erstellung des Verbreitungsbildes, die Überprüfung/das Identifizieren von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.rlp.de 🌏
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de 📧
URL der Dokumente: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY50V/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY50V 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-29 📅
Datum des Endes: 2020-12-11 📅
2022-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 104-251350
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: Lose 1-3; vgl. auch Kapitel 3.6 der Anlage 1 (Bewerbungsbedingungen)
Bezeichnung des Loses: Dicranum viride – Grünes Besenmoos
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
1 Veranlassung
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG).
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1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1 000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle sechs Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
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1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
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1.3 In RLP kommen drei FFH-Moosarten in den Anhängen II und IV der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unterliegen (Tabelle 1):
Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten:
— Dicranum viride,
— Notothylas orbicularis,
— Orthotrichum rogeri.
Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus:
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1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RPL vorkommenden FFH-Reptilienarten;
2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG;
3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF Bundesstichprobenzahl;
4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF;
5. Erstellung eines Endberichtes.
Ausführliche Beschreibungen der Leistungen können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Los 1 betrifft die Moosart Dicranum viride – Grünes Besenmoos.
Beschreibung der Optionen:
Ergänzende Geländebegehungen (optionale Leistung):
Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 5 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-c der Vergabeunterlagen).
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Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist – insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen.
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Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren.
Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz „Stichprobenflächen“ im Shape-format (Anlage LB 5) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attribuierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen.
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Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.3 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Notothylas orbicularis – Kugel-Hornmoos
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle sechs Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
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Das Los 2 betrifft die Moosart Notothylas orbicularis – Kugel-Hornmoos.
Bezeichnung des Loses: Orthotrichum rogeri – Rogers Kapuzenmoos
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung: Das Los 3 betrifft die Moosart Orthotrichum rogeri – Rogers Kapuzenmoos.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
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Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 10) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 1.1.2008 liegt, die eine Projektdauer von mindesten sechs Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Moose vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfeldern haben:
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— Vegetationskundliche und/oder bryologische Kartierungen,
— Kartierung von Biotopen und/oder Lebensraumtypen,
— Artenschutzuntersuchungen zu Moosen.
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Mit den eingereichten Referenzen müssen jedoch insgesamt mindestens zwei der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein, wobei es sich bei mindestens einer Referenz um vegetationskundliche und/oder bryologische Kartierungen oder Kartierung von Biotopen und/oder Lebensraumtypen handeln muss.
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Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen:
— Biologie,
— Landespflege,
— Biogeographie oder Geographie,
— Botanik, Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie,
— Naturschutz,
— Umweltwissenschaften und Nachhaltigkeitswissenschaften mit entsprechendem Schwerpunkt aus den oben aufgeführten Abschlüssen.
3. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über folgenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
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a) Mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich vegetationskundliche und/oder bryologische Kartierungen und/oder Kartierung von Biotopen und/oder Lebensraumtypen und/oder Artenschutzuntersuchungen zu Moosen,
b) Mindestens ein Jahr Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten,
c) Mindestens ein Jahr Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen.
Die Eignung zu 1. ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 2. und 3. für jede Person mittels der Anlage 11 darzulegen. Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht möglich ist, hat er die Gründe nachvollziehbar und ausführlich im Angebotsanschreiben darzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 13
Internetadresse: www.lfu.rlp.de 🌏
Dokumente URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY50V/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierte E-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 19.6.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
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Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
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Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattangeboten im Anschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY50V

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 104-251350 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Moosarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie, die dem FFH-Monitoring unterliegen: Dicranum viride – Grünes Besenmoos, Notothylas orbicularis – Kugel-Hornmoos, Orthotrichum rogeri – Rogers Kapuzenmoos. Durch dieses Vergabeverfahren werden die Aktualisierung des Verbreitungsbildes / die Erstellung des Verbreitungsbildes, die Überprüfung / das Identifizieren von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-532292
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 104-251350
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Preisangaben dienen als Platzhalter Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5QF

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft.
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1.3 In RLP kommen 3 FFH-Moosarten in den Anhängen II und IV der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unterliegen (Tabelle 1):
Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten
— Dicranum viride;
— Notothylas orbicularis;
5. Erstellung eines Endberichtes
Beschreibung der Optionen:
Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 5 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-c der Vergabeunterlagen).
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Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist – insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungs-unterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen.
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Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz „Stichprobenflächen“ im Shapeformat (Anlage LB 5) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attribuierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen.
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Bezeichnung des Loses: Notothylas orbicularis – Kugel-Hornmoos
Kurze Beschreibung: — Orthotrichum rogeri;
Beschreibung der Optionen:
Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist – insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
— Sitz des Auftragnehmers;
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz;
— Vor Ort im Gelände.
— Gerichtsstand ist Mainz.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-24 📅
Name: Ingenieure ISA
Postanschrift: Hauptstraße 44
Postort: Heltersberg
Postleitzahl: 67716
Land: Deutschland 🇩🇪
Südwestpfalz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Preisangaben dienen als Platzhalter
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5QF
Quelle: OJS 2020/S 217-532292 (2020-11-02)