Anbieter: Ingenieure ISA
3 archivierte Beschaffungen
Ingenieure ISA war in der Vergangenheit ein Lieferant von dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, dienstleistungen von Ingenieurbüros und planungsleistungen im Bauwesen.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Ingenieure ISA erwähnt wird
2026-01-13
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI; Am Schlosskanal, Volkerstraße, Kornackerstraße, Friedenstraße (Stadt Ludwigshafen, Bereich Tiefbau)
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI für die Stadt Ludwigshafen am Rhein; hier: Am Schlosskanal, Volkerstraße, Kornackerstraße, Friedenstraße Ansicht der Beschaffung »
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI für die Stadt Ludwigshafen am Rhein; hier: Am Schlosskanal, Volkerstraße, Kornackerstraße, Friedenstraße Ansicht der Beschaffung »
2026-01-13
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI - Ligustergang, Schreberstraße, Hemshofstraße, Kleestraße, Max-Planck-Straße (Stadt Ludwigshafen, Bereich Tiefbau)
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI für die Stadt Ludwigshafen am Rhein; hier: Ligustergang, Schreberstraße, Hemshofstraße, Kleestraße, Max-Planck-Straße Ansicht der Beschaffung »
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI für die Stadt Ludwigshafen am Rhein; hier: Ligustergang, Schreberstraße, Hemshofstraße, Kleestraße, Max-Planck-Straße Ansicht der Beschaffung »
2020-05-27
FFH-Monitoring Moose – Berichtsperiode 2020-2025 (Landesamt für Umwelt)
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle sechs Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) … Ansicht der Beschaffung »
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle sechs Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) … Ansicht der Beschaffung »