Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neugestaltung Hainstraße in Neustadt an der Weinstraße - Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen
Referenznummer: 180, Vo - 46/2026-240
Kurze Beschreibung:
“Neugestaltung Hainstraße in Neustadt an der Weinstraße - Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsplanung und Planungsbegleitende Vermessung für die Neugestaltung der Hainstraße in Neustadt an der Weinstraße...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsplanung und Planungsbegleitende Vermessung für die Neugestaltung der Hainstraße in Neustadt an der Weinstraße im Ortsteil Gimmeldingen
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-17 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation & Erfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Referenz Verkehrsanlagen
Der Bieter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt nachweisen. Die Vergleichbarkeit ist anhand folgender...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Referenz Verkehrsanlagen
Der Bieter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt nachweisen. Die Vergleichbarkeit ist anhand folgender Mindestkriterien gegeben:
• Planungsgegenstand: Planung einer öffentlichen Verkehrsanlage gemäß § 47 HOAI, z. B.:
▪ klassifizierte Straße (innerörtlich oder außerörtlich)
▪ Geh- und Radwegeanlagen, Erschließungsstraßen, Straßenräume mit komplexen Anforderungen (z. B. innerstädtischer Bestand)
• Leistungsbild: Planung gemäß § 47 HOAI (Verkehrsanlagen)
▪ Vollständiger Leistungsumfang der Leistungsphasen 1 bis 8
▪ Einordnung mindestens in Honorarzone III gemäß Anlage 13 HOAI
▪ Projektzeitraum: Die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) muss im Zeitraum zwischen 01.05.2020 und 31.05.2026 abgeschlossen worden sein.
Anzugeben im FB: Eigenerklärung Eignungskriterien
Die Eignung kann durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden, sofern die einzelnen Mindestkriterien kumulativ durch diese Referenzen vollständig erfüllt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, soweit im Formblatt 124 vorgesehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131 - 16-2234📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 067-235014 (2026-04-02)