Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fortführung der Digitalisierung der Verbraucherarbeit in Bayern
2020000227
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Fortführung der Digitalisierung der Verbraucherarbeit in Bayern.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verbraucherverbände VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) und die Verbraucherzentrale Bayern e. V. (VZ), bieten mit ihren Beratungsstellen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verbraucherverbände VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) und die Verbraucherzentrale Bayern e. V. (VZ), bieten mit ihren Beratungsstellen in Bayern allgemeine Verbraucherinformationen, Bildungsangebote und vor allem Beratungsleistungen, für die sie nicht kostendeckende Einnahmen erzielen. Da die objektive und vor allem (markt)unabhängige Verbraucherinformation, -bildung und -beratung im öffentlichen Interesse liegen, werden beide Verbände mit staatlichen Mitteln gefördert.Leistungsgenstand dieser Ausschreibung ist die Begleitung der Umsetzung der dargestellten Gesamt-Ziellandschaft für die beiden bayerischen Verbraucherverbände VSB und VZ. Bei der Umsetzung ist die unterschiedliche technische Ausstattung beider Verbraucherverbände zu berücksichtigen sowie deren unterschiedliche Organisationsstruktur. Beide Verbände sind voneinander unabhängige Organisationen. Um Synergieeffekte nutzen zu können, soll bei beiden Verbänden im Rahmen von Software-Neuanschaffungen die gleiche Lösung zum Einsatz kommen. Bestehende Lösungen sollen aber nicht zwingenderweise ersetzt werden, sondern nur dann, wenn sie sich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand in die neue Lösungslandschaft integrieren lassen. Eine organisationsspezifische vollständige Trennung der Daten muss aber jederzeit zwingend gewährleistet sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50 (einfache Richtwertmethode
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen. Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung.
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Scientology-Schutzerklärung, Merkblatt Datengeheimnis
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensgröße
Der Auftragnehmer muss über mindestens 20 Mitarbeiter verfügen, um in Summe die erforderliche breite Wissensbasis für die Umsetzung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensgröße
Der Auftragnehmer muss über mindestens 20 Mitarbeiter verfügen, um in Summe die erforderliche breite Wissensbasis für die Umsetzung vielschichtiger IT-Architekturen abzudecken (Projektmanagement, Workshop-Moderation, Requirements Engineering, Grobkonzeption, Programmierung von Oberflächenprototypen, Komponenten-auswahl, Schnittstellenmanagement, Detaildesign… etc.). Die Unternehmensgröße ist notwendig, damit für den Bedarfsfall die entsprechende Expertise vorgehalten wird, auf die der hauptverantwortliche Projektmitarbeiter und sein benannter Vertreter Zugriff hat.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Der Auftragnehmer muss sowohl von der Größenordnung als auch von der Aufgabenstellung vergleichbare und qualifizierte Referenzen über mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Der Auftragnehmer muss sowohl von der Größenordnung als auch von der Aufgabenstellung vergleichbare und qualifizierte Referenzen über mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich der IT-Architektur aus den letzten 3 Jahren (2017 bis 2019) vorweisen. Die Projekte müssen zur Zufriedenheit des jeweiligen Kunden abgeschlossen worden sein. Für die Benennung der Referenzprojekte ist das Muster „Anlage Referenzliste“ zu verwenden.
Projektleiter und Stellvertreter vom AN muss eine hauptverantwortlicher Projektleiter und eine Vertretung benannt werden. Der hauptverantwortliche Projektmitarbeiter und sein benannter Vertreter verfügen über sowohl über einen Abschluss als auch über Berufserfahrung als Informatiker oder Wirtschaftsinformatiker.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-09
10:00 📅
“Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale...”
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten
Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum auf der Vergabeplattform angegebenen Termin gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei derVergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 089-212673 (2020-05-06)
Ergänzende Angaben (2020-05-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 089-212673
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2020/S 104-251898 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 200 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verbraucherverbände Verbraucher Service Bayern im KDFB e. V. (VSB) und die Verbraucherzentrale Bayern e. V. (VZ), bieten mit ihren Beratungsstellen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verbraucherverbände Verbraucher Service Bayern im KDFB e. V. (VSB) und die Verbraucherzentrale Bayern e. V. (VZ), bieten mit ihren Beratungsstellen in Bayern allgemeine Verbraucherinformationen, Bildungsangebote und vor allem Beratungsleistungen, für die sie nicht kostendeckende Einnahmen erzielen. Da die objektive und vor allem (markt)unabhängige Verbraucherinformation, -bildung und -beratung im öffentlichen Interesse liegen, werden beide Verbände mit staatlichen Mitteln gefördert. Leistungsgenstand dieser Ausschreibung ist die Begleitung der Umsetzung der dargestellten Gesamt-Ziellandschaft für die beiden bayerischen Verbraucherverbände VSB und VZ. Bei der Umsetzung ist die unterschiedliche technische Ausstattung beider Verbraucherverbände zu berücksichtigen sowie deren unterschiedliche Organisationsstruktur. Beide Verbände sind voneinander unabhängige Organisationen. Um Synergieeffekte nutzen zu können, soll bei beiden Verbänden im Rahmen von Software-Neuanschaffungen die gleiche Lösung zum Einsatz kommen. Bestehende Lösungen sollen aber nicht zwingenderweise ersetzt werden, sondern nur dann, wenn sie sich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand in die neue Lösungslandschaft integrieren lassen. Eine organisationsspezifische vollständige Trennung der Daten muss aber jederzeit zwingend gewährleistet sein.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 089-212673
Auftragsvergabe
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Titel: Fortführung der Digitalisierung der Verbraucherarbeit in Bayern
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Accso Accelerated Solutions GmbH
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 000 💰
“Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale...”
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wurde vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 145-357368 (2020-07-27)