Auftragsbekanntmachung (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Kurze Beschreibung:
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 18-013-VE080-HB, Landschaftsbauarbeiten
— 140 m
— 990 m
— 6 000 m
— 500 m
— 150 m Leitungen Kanalgrundrohr PP,
— 170 m Entwässerungsrinnen mit Einlaufkästen,
— 165 m
— 43 m Winkelstützmauer,
— 1 100 m Einfassungen,
— 2 500 m
— 840 m
— 440 lfm Treppenanlagen,
— 6 m
— 4 St. Baumquartiere,
— 3 St. Fertiggaragen,
— 13 St. Bänke, Betonblock mit Sitzauflage etc,
— Sonstige Ausstattung (Abfallbehälter, Fahrradständer etc.),
— 90 m Muldenrinne Sportanlagen,
— 520 m Sauger Sportanlagen,
— 540 m Einfassungen Sportanlagen,
— 2 300 m
— 400 m
— Ausstattung Sportanlagen (Leichtathletik, Feldsport).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Amberg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Steinhofgasse 4
Postleitzahl: 92224
Postort: Amberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.amberg.de🌏
E-Mail: vergabe@amberg.de📧
URL der Dokumente: http://my.vergabe.bayern.de🌏
URL der Teilnahme: http://my.vergabe.bayern.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-05 📅
Datum des Beginns: 2021-04-06 📅
Datum des Endes: 2022-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 193-465393
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 066-146038
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 18-013-VE080-HB, Landschaftsbauarbeiten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fuggerstraße 15
92224 Amberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6 EU VOB/A i. V. m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6 EU VOB/A i. V. m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Bieter müssen die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. bei Bietern die ihren Sitz nicht in Deutschland haben den Nachweis des Versicherungsträgers vorlegen. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Die Bieter müssen die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. bei Bietern die ihren Sitz nicht in Deutschland haben den Nachweis des Versicherungsträgers vorlegen. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1).
Mindeststandards:
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Nr. 2 VOB/A
— Formulare 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung,
— Formular 223 Aufgliederung der Einheitspreise,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen,
— Urkalkulation,
— zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkte III.1.1)
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtwirksame Auftragsvergabe.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtwirksame Auftragsvergabe.
Er ist der Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragsstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet Änderungen z. B. in der Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3i VOB/A.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
— Formular 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Formular 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten,
— Formular 444 3Referenznachweise über ordnungsgemäße Ausführung,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, Zi.Nr. 104, 92224 Amberg
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Fragefunktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt — wenn möglich — bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2020/S 193-465393 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule, Neubau einer 3-fach Sporthalle und Erweiterung zur Ganztagsschule, 18-013-VE080-HB, Landschaftsbauarbeiten
— 140 m
— 990 m
— 6 000 m
— 500 m
— 150 m Leitungen Kanalgrundrohr PP,
— 170 m Entwässerungsrinnen mit Einlaufkästen,
— 165 m
— 43 m Winkelstützmauer,
— 1 100 m Einfassungen,
— 2 500 m
— 840 m
— 440 lfm Treppenanlagen,
— 6 m
— 4 St. Baumquartiere,
— 3 St. Fertiggaragen,
— 13 St. Bänke, Betonblock mit Sitzauflage etc.,
— Sonstige Ausstattung (Abfallbehälter, Fahrradständer etc.),
— 90 m Muldenrinne Sportanlagen,
— 520 m Sauger Sportanlagen,
— 540 m Einfassungen Sportanlagen,
— 2 300 m
— 400 m
— Ausstattung Sportanlagen (Leichtathletik, Feldsport).
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn möglich – bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn möglich – bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Auftragsvergabe
Name: Dötterl & Hahn GbR
Postanschrift: Jakob-Oswald-Straße 5
Postort: Ursensollen
Postleitzahl: 92289
Land: Deutschland 🇩🇪 Amberg-Sulzbach
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1159263.26 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg – Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn möglich – bis 14 Kalendertagen vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)