Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer CML Hamburg — Neubau — Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen — V_157_750263_52_FM/IT
CML - V_157_750263_52_FM/IT”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Schwachstromanlagen: Personenruf-/Zeiterfassungs-/Einbruchmelde-/Brandmeldeanlage inkl. Verkabelung.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Einbruchmeldeanlagen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanalplatz/Blohmstrasse
21079 Hamburg
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2x Behinderten WC);
— Zeiterfassungsanlage;
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2x Behinderten WC);
— Zeiterfassungsanlage;
— Brandmeldeanlage (im weiteren auch BMA genannt) Flächendeckend: Zentrale, 245 Rauchmelder, 6 Wärmemelder, 25 Mehrfachsensoren, 32 Handmelder, 233 Schallgeber, ca. 4 km Leitungen;
— Einbruchmeldeanlage (im weiteren auch EMA genannt) Zentrale, 32 Melder (Bewegungsmelder, Magnetkontakte);
— Zugangskontrolle (Zentrale & 5 Türen);
— Datennetz (IT Netz) 16 Verteiler, 40 Patchfelder, ca.48 km Netzwerkleitung, 540 Netzwerkdosen;
— BOS Anlage (Funksystemtechnik für die Belange Feuerwehr) Zentrale, 550 Leitung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-25 📅
Datum des Endes: 2021-05-07 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weiter Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der„Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444(nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
— Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
— Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-05
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-05
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen).
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer;
— Ausschlussgründen;
— Insolvenzverfahren und Liquidation;
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist — die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter ZifferI.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 188-453078 (2020-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_52_FM/IT
CML - V_157_750263_52_FM/IT”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 381758.29 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanalplatz/Blohmstrasse
21079 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2x Behinderten WC),
— Zeiterfassungsanlage,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2x Behinderten WC),
— Zeiterfassungsanlage,
— Brandmeldeanlage (im weiteren auch BMA genannt).
Flächendeckend: Zentrale, 245 Rauchmelder, 6 Wärmemelder, 25
Mehrfachsensoren, 32 Handmelder, 233 Schallgeber, ca. 4 km Leitungen
— Einbruchmeldeanlage (im weiteren auch EMA genannt).
Zentrale, 32 Melder (Bewegungsmelder, Magnetkontakte)
— Zugangskontrolle (Zentrale & 5 Türen),
— Datennetz (IT Netz).
16 Verteiler, 40 Patchfelder, ca.48 km Netzwerkleitung, 540 Netzwerkdosen
— BOS Anlage (Funksystemtechnik für die Belange Feuerwehr).
Zentrale, 550 Leitung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 188-453078
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 412060
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_52_FM/IT”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Horst Busch Alarm- und Sicherheitstechnik GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381758.29 💰
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 011-021360 (2021-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2 x Behinderten WC),
— Zeiterfassungsanlage,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2 x Behinderten WC),
— Zeiterfassungsanlage,
— Brandmeldeanlage (im weiteren auch BMA genannt).
Flächendeckend: Zentrale, 245 Rauchmelder, 6 Wärmemelder, 25 Mehrfachsensoren, 32 Handmelder, 233 Schallgeber, ca. 4 km Leitungen:
— Einbruchmeldeanlage (im weiteren auch EMA genannt) zentrale, 32 Melder (Bewegungsmelder, Magnetkontakte),
— Zugangskontrolle (Zentrale & 5 Türen),
— Datennetz (IT Netz) 16 Verteiler, 40 Patchfelder, ca.48 km Netzwerkleitung, 540 Netzwerkdosen,
— BOS Anlage (Funksystemtechnik für die Belange Feuerwehr) zentrale, 550 Leitung.
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlichEigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlichEigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen vonAusschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)-1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabeder aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechendeNachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlichist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch vonpräqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignungfür einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zumZwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werdenkönnen, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zuLasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 144-382022 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2 x Behinderten WC),
— Zeiterfassungsanlage,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der Schwachstromanlagen:
— Personenrufanlage (2 x Behinderten WC),
— Zeiterfassungsanlage,
— Brandmeldeanlage (im weiteren auch BMA genannt),
Flächendeckend: Zentrale, 245 Rauchmelder, 6 Wärmemelder, 25 Mehrfachsensoren, 32 Handmelder, 233 Schallgeber, ca. 4 km Leitungen,
— Einbruchmeldeanlage (im weiteren auch EMA genannt) zentrale, 32 Melder (Bewegungsmelder, Magnetkontakte),
— Zugangskontrolle (Zentrale & 5 Türen),
— Datennetz (IT Netz): 16 Verteiler, 40 Patchfelder, ca.48 km Netzwerkleitung, 540 Netzwerkdosen,
— BOS Anlage (Funksystemtechnik für die Belange Feuerwehr) zentrale, 550 Leitung.
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu:
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer,
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1)–1.3), VI.3) nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10 000 EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetst agesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 144-382023 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer CML Hamburg - Neubau - Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen - V_157_750263_52_FM/IT
CML - V_157_750263_52_FM/IT” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanalplatz/Blohmstrasse, DE-21079 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der
Schwachstromanlagen:
- Personenrufanlage (2x Behinderten WC)
-Zeiterfassungsanlage
-...”
Beschreibung der Beschaffung
folgende Anlagen mit der entsprechend kompletten Verkabelung der
Schwachstromanlagen:
- Personenrufanlage (2x Behinderten WC)
-Zeiterfassungsanlage
- Brandmeldeanlage ( im weiteren auch BMA genannt)
Flächendeckend: Zentrale, 245 Rauchmelder, 6 Wärmemelder, 25
Mehrfachsensoren, 32 Handmelder, 233 Schallgeber, ca. 4 km Leitungen
- Einbruchmeldeanlage (im weiteren auch EMA genannt)
Zentrale, 32 Melder ( Bewegungsmelder, Magnetkontakte)
-Zugangskontrolle (Zentrale & 5 Türen)
- Datennetz (IT Netz)
16 Verteiler, 40 Patchfelder, ca.48 km Netzwerkleitung, 540 Netzwerkdosen
- BOS Anlage ( Funksystemtechnik für die Belange Feuerwehr)
Zentrale, 550 Leitung
Auftragsvergabe
Titel:
“Fraunhofer CML Hamburg - Neubau - Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen - V_157_750263_52_FM/IT” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381758.29 💰
“Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlichEigenerklärungen zu
- Eintragungen in die...”
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlichEigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen vonAusschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabeder aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechendeNachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlichist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungenunrichtig sein könnten.
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Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch vonpräqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil)sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignungfür einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
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Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter ZifferI.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und einelektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zumZwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabeausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werdenkönnen, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stetstagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Diesumfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zuLasten des Bieters/Bewerbers.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 211-550151 (2021-10-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381758.29 💰
Quelle: OJS 2021/S 248-655537 (2021-12-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381758.29 💰
Quelle: OJS 2021/S 248-655538 (2021-12-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-03) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-22 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381758.29 💰
Quelle: OJS 2022/S 027-068046 (2022-02-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Kontaktperson: B10 Forschungsbau
E-Mail: christina.barnhouse@zv.fraunhofer.de📧
URL: https://vergabe.fraunhofer.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_52_FM/IT”
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 412060/4100045300_NV10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381758.29 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 238-748458 (2023-12-06)