Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter gibt die Erklärung ab, ob Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden. Zudem benennt er die Unterauftragnehmer und die jeweiligen Angebotsunterlagen sind durch jeden Unterauftragnehmer separat auszufüllen und unterschriebene Anlagen beizufügen. Dies betrifft alle Anlagen.
2. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung.
Im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung muss der Bieter bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" die Bestimmungen des „Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt.
Für die Abwicklung der Verträge und die Durchführung der Aufträge darf nur Personal vorgesehen werden, das die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und nicht von der Staatenliste betroffen ist.
3. Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der Bieter erklärt sich bereit, eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes vorzulegen, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von „guter Bonität" zu „mittlerer Bonität" aufweist.
Der Bieter erklärt, dass er/der GU/alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall über Versicherungsschutz verfügen.
Der Bieter versichert durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice/Haftpflichtversicherungsbestätigung, eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EURO pro Schadensfall zu haben, die mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr abdeckt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Beziehungen aus diesem Vertrag aufrechterhalten. Die jeweils aktuelle Versicherungspolice ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. verfügen. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften weisen wir für jedes Mitglied eine solche Versicherung nach.
4. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Der Bieter gewährt im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung als Zahlungsziel 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung.
5. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Mit Leistungsbeginn sind alle Inhalte gemäß der Leistungsbeschreibung nebst Vertrag und Anlagen umsetzbar, so dass die Leistung ohne Verzögerungen gestartet werden kann.
Für die Abwicklung der Verträge und die Durchführung der Aufträge nur Personal vorsehen, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben.
Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt.
Der Bieter ist nach DIN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 zertifiziert und führt die Arbeiten unter jeglichen Qualitätsanforderungen aus. Die Zertifizierung wird durch das beiliegende Zertifikat nachgewiesen. Bei fehlender Zertifizierung besteht die Bereitschaft, dass durch die Vergabestelle eine Auditierung analog DIN ISO 9001 erfolgt.
Der Bieter verpflichtet sich alle DIN bzw. EN-Normen sowie sonstige Vorschriften, Sicherheitsrichtlinien, Verordnungen und Vorschriften etc. entsprechend Leistungsbeschreibung Ziffer 2 einzuhalten. Die Nachweise hierzu sind auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Der Bieter beauftragt mit der Durchführung der zu erbringenden Leistungen keine Beschäftigten oder Untervergaben mit Firmen mit Sitz oder mit Standort in einem der in Anlage 6 Staatenliste ausgeschlossenen Staaten.