Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Führungskräfte- und Mitarbeitertraining der SPK
2020-I-032
Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Kurze Beschreibung: Führungskräfte- und Mitarbeitertraining der SPK.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat 2016 ein Führungskräfte- und Mitarbeitertraining entwickelt und eingeführt. Die Durchführung der Trainings erfolgt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat 2016 ein Führungskräfte- und Mitarbeitertraining entwickelt und eingeführt. Die Durchführung der Trainings erfolgt durch einen externen Auftragnehmer. Der Vertrag endet mit Ablauf dieses Jahres.
Das Führungskräfte- und Mitarbeitertraining soll die partnerschaftliche Zusammenarbeit und eine „Kommunikation auf Augenhöhe“ fördern. Im Führungskräftetraining soll darüber hinaus ein Grundverständnis aller Mitarbeiter/Innen mit Personalverantwortung zur „Rolle einer Führungskraft“ erzielt werden.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dienstleisters mit der Weiterentwicklung und Durchführung der Trainingsreihe für die nächsten vier Jahre. Leistungsbeginn soll der 15. Februar 2021 sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Unternehmensreferenzen:
Gewertet werden die Referenzen sofern sie die Mindestanforderungen erfüllen und anhand folgender Aspekte:
Vergleichbarkeit der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unternehmensreferenzen:
Gewertet werden die Referenzen sofern sie die Mindestanforderungen erfüllen und anhand folgender Aspekte:
Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Bezug auf die geschulten Themen (Rolle als Führungskraft, Kommunikation und Konfliktmanagement für Führungskräfte, Rechtliches Grundwissen für Führungskräfte, Kommunikation und Konfliktmanagement, Zeit- und Selbstmanagement, Mitarbeiterführung (Methodenkompetenz), Kommunikationstraining, Work and Life Balance sowie moderne Arbeitswelten/Nutzung moderner Arbeitstechniken und Medien), Teilnehmerzahlen, an-gewandte Methoden, Dauer der Schulungen.
Die maximal erreichbare Punktzahl mit einer Referenz beträgt 10 Punkte. Bei mindestens 4 einzureichenden Referenzen beträgt die maximal erreichbare Punktzahl für die Unternehmensreferenzen mithin 40 Punkte. Werden mehr als die jeweils geforderten Referenzen eingereicht, werden alle Referenzen bewertet und anschließend der Durchschnittswert aus den eingereichten Referenzen bezogen auf die geforderte Mindestanzahl ermittelt.
Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Faktor gewichtet und die Ergebnisse ohne Rundung addiert.
Die Bewertungsskala ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.
Persönliche Referenzen:
Gewertet werden die Referenzen sofern sie die o. g. Mindestanforderungen erfüllen und anhand folgender Aspekte:
Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Bezug auf die Zielgruppe (Führungskräfte, Mitarbeiter), die geschulte/beratene Einrichtung (Wissenschafts- oder Kultur- oder Bildungseinrichtungen), die geschulten Themen (Rolle als Führungskraft, Kommunikation und Konfliktmanagement für Führungskräfte, Rechtliches Grundwissen für Führungskräfte, Kommunikation und Konfliktmanagement, Zeit- und Selbstmanagement, Mitarbeiterführung (Methodenkompetenz), Kommunikationstraining, Work and Life Balance sowie moderne Arbeitswelten/Nutzung moderner Arbeitstechniken und Medien), Teilnehmerzahlen, angewandte Methoden, Dauer der Schulungen.
Die maximal erreichbare Punktzahl mit einer Referenz beträgt 10 Punkte. Bei mindestens 4 einzureichenden Referenzen beträgt die maximal erreichbare Punktzahl für die persönlichen Referenzen mithin 40 Punkte. Werden mehr als die jeweils geforderten Referenzen eingereicht, werden alle Referenzen bewertet und anschließend der Durchschnittswert aus den eingereichten Referenzen bezogen auf die geforderte Mindestanzahl ermittelt.
Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Faktor gewichtet und die Ergebnisse ohne Rundung addiert.
Die Bewertungsskala ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB – Vorlage der Eigenerklärung GWB,
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB – Vorlage der Eigenerklärung GWB,
2. Handels- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate): Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. – Vorlage der Kopie des Auszugs,
3. Unternehmensdarstellung: Angaben auf maximal 3 Seiten DIN-A4 zu: Tätigkeitsbereiche, Organisation, Mitarbeiterstruktur, ggf. Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft bzw. mit Nachunternehmern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Berufshaftpflichtversicherung: Haftpflichtversicherung mit Haftungssummen i. H. v. mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Berufshaftpflichtversicherung: Haftpflichtversicherung mit Haftungssummen i. H. v. mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Zu Eignungskriterium 4: Vorlage des Formblatts Eigenerklärung Versicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5. Qualifikation „Trainer/innen“: Alle in den Trainings zum Einsatz kommenden Trainer/innen müssen über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5. Qualifikation „Trainer/innen“: Alle in den Trainings zum Einsatz kommenden Trainer/innen müssen über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss in den Fachbereichen Psychologie und/oder Erwachsenenbildung und/oder Wissensvermittlung verfügen. Dies gilt nicht für Modul 3 „Rechtliches Grundwissen für Führungskräfte“.
6. Qualitfikation Trainings „Rechtliches Grundwissen für Führungskräfte“: Die im Trainingsmodul 3 des FK-Trainings „Rechtliches Grundwissen für Führungskräfte“ zum Einsatz kommenden Trainer/innen müssen über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss der Rechtswissenschaften verfügen.
7. Unternehmensreferenzen: Mind. 4 Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbaren Leistungen im Bereich Schulungen in den Themenbereichen „Soft-Skills“ sowie „Personal- und Führungskräfteentwicklung“ bei größeren Wissenschafts- oder Kultur- oder Bildungseinrichtungen in den letzten 5 Jahren (nach dem 1.1.2015).
8. Persönliche Referenzen: Jeweils Mindestens 2 persönliche Referenzen von mindestens 2 der zum Einsatz kommenden Trainer/innen über Wissensvermittlung oder Erwachsenenbildung in mindestens 3 der letzten 5 Jahren (nach dem 1.1.2015), also insgesamt mind. 4 Referenzen
(Können identisch sein mit den Unternehmensreferenzen)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 5: Vorlage der Hochschulzeugnisse
Zu Eignungskriterium 6: Vorlage der Hochschulzeugnisse
Zu Eignungskriterium 7: Vorlage von mind. 4...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 5: Vorlage der Hochschulzeugnisse
Zu Eignungskriterium 6: Vorlage der Hochschulzeugnisse
Zu Eignungskriterium 7: Vorlage von mind. 4 Unternehmensreferenzen gem. Mindestanforderungen
Zu Eignungskriterium 8: Vorlage von mind. 2 x 2 persönlichen Referenzen gem. Mindestanforderungen
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-12
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
“1) Die genauen Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
2) Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere...”
1) Die genauen Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
2) Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere die in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
3) Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform über den Icon „Frage einreichen“ zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 202-489443 (2020-10-12)