Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur regelmäßigen gastronomischen Mittags- sowie Zwischenverpflegung von 23 Schulstandorten des Main-Kinzig-Kreises mit altersgerechten und gesunden Speisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Referenznummer: 60605-19
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur regelmäßigen gastronomischen Mittags- sowie Zwischenverpflegung von 23 Schulstandorten des Main-Kinzig-Kreises...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur regelmäßigen gastronomischen Mittags- sowie Zwischenverpflegung von 23 Schulstandorten des Main-Kinzig-Kreises mit altersgerechten und gesunden Speisen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Auslieferung von Schulmahlzeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4...”
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
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Quelle: OJS 2021/S 137-365288 (2021-07-14)