Gemeinde Nufringen: Beschaffung eines HLF 20 für die FF Nufringen

Gemeinde Nufringen

Die Gemeinde Nufringen beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Das HLF 20 wird in 3 Fachlosen beschafft:
— Los 1: HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau);
—Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung;
— Los 3: Funk.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten „AELP_Nufringen_Los-##“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: MaBu-2020-0024
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nufringen beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr. Das HLF 20 wird in 3 Fachlosen beschafft: — Los 1: HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau); —Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung; — Los 3: Funk. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten „AELP_Nufringen_Los-##“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Brandbekämpfungsausrüstung 📦
Funkausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nufringen
Postanschrift: Hauptstr. 28
Postleitzahl: 71154
Postort: Nufringen
Kontakt
Internetadresse: http://www.nufringen.de 🌏
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173a5409ea8-7a47855fd9039106 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeplattform.ai-ilv.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 202-487944
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nufringen beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Das HLF 20 wird in 3 Fachlosen beschafft:
— Los 1: HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau);
—Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung;
— Los 3: Funk.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten „AELP_Nufringen_Los-##“.
Bezeichnung des Loses: HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs.
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Bezeichnung des Loses: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für ein HLF 20.
Bezeichnung des Loses: Funk
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Beschaffung der Funkausrüstung für ein HLF 20.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Los 1 und Los 2 und Los 3:
A.1 Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein.
Zudem bedarf es einer Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Ausschlusskriterium)
A.2 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB)
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1:
A.3 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
„Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 700 000 EUR betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Los 2:
„Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 80 000 EUR betrug (Mindestanforderung)?
Los 3:
„Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 50 000 EUR betrug (Mindestanforderung)?
Mindeststandards:
Los 1:
Jahresumsatz des Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 700 000 EUR.
Los 2:
Jahresumsatz des Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 80 000 EUR.
Los 3:
Jahresumsatz des Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 50 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 und Los 2 und Los 3:
A.4 Referenzprojekte
Benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Mind. 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Internetadresse: www.nufringen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173a5409ea8-7a47855fd9039106 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.6): Klarstellung: Es ist die Abgabe von Angeboten für ein (1) und/oder mehrere Lose möglich. Die evtl. Angabe „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ wird vom TED-System selbständig erzeugtund ist nicht zutreffend.
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene „Alternativen“ anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i. S. d. Vergaberechts.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg – Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 202-487944 (2020-10-12)