Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3.1. Personelle Ausstattung
Mindestanforderungen
Mitarbeiter mit Hochschulabschluss oder gleichwertig im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
— für Ingenieurbau: Ø der letzten 3 Jahre größer/gleich 2 Mitarbeiter;
— für Tragwerksplanung: Ø der letzten 3 Jahre größer/gleich 2 Mitarbeiter;
— für Gebäudetechnik (HOAI Anlagengruppe 2 und 3): Ø der letzten 3 Jahre größer/gleich 2 Mitarbeiter;
— für Elektro- und Prozessleittechnik (HOAI Anlagengruppe 4 und 5): Ø der letzten 3 Jahre größer/gleich 4 Mitarbeiter.
1.3.2. Nachweise/Zertifikate
Mindestanforderungen
Die Nachweise und Zertifikate müssen dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein.
a) Bauvorlageberechtigung für das Land Brandenburg, Nachweis durch:
— Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (Eintrag in Architektenliste des Landes Brandenburg oder eines anerkannten Bundeslandes) oder
— Berufsbezeichnung „Bauingenieur*in“ und Eintrag in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure (Baukammereintrag).
b) Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, Nachweis durch:
— Master of Engineering vorbeugender Brandschutz (Abschlussurkunde oder -zeugnis) o. glw. oder
— bestandene Fachfortbildung, z. B. EIPOS, TÜV, o. glw. (Urkunde oder Zertifikat).
c) Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10 mit Zusatzqualifikation Geprüfte Blitzschutz-Fachkraft, Nachweis durch:
1. Hochschulabschluss mit Schwerpunkt Elektrotechnik (Urkunde oder Zeugnis) sowie mindestens 5 Berufserfahrung in der Mittelspannungstechnik und gültige Jahresunterweisung für die Elektrofachkraft durch Vorgesetzte oder anerkannte Schulungseinrichtungen (Lebenslauf/Teilnahmebestätigung oder Eigenerklärung) und
2. bestandene Abschlussprüfung zur Blitzschutz-Fachkraft gem. Weiterbildungsrichtlinien z. B. durch VDB, VDE/ABB oder VdS (Urkunde oder Zertifikat) und
3. Aufbauseminar zum Erhalt der Fachkunde, wenn die Abschlussprüfung vor mehr als 5 Jahren abgelegt wurde (Teilnahmebestätigung).
1.3.3. Referenzen
Mindestanforderungen
Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein.
Es werden nur Referenzen gewertet, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und deren geforderte Leistungen mit dem Tag der Veröffentlichung nicht länger als 7 Jahre abgeschlossen sind.
Es werden nur Referenzen gewertet, die als Eigenerklärung mit dem vollständig ausgefüllten Referenzblatt (Anlage 7) eingereicht worden sind. Bei Bedarf ist die Vorlage zu vervielfältigen. Zusätzlich kann die Bestätigung durch den jeweiligen Auftraggeber durch ein entsprechendes Referenzschreiben mit Angabe des Leistungsumfangs und Kontaktdaten des Ansprechpartners des Referenzgebers (Auftraggeber des Referenzprojektes) erfolgen.
Durch die Referenzen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
(1) Mittelspannungsschaltanlage < 30 kV und Niederspannungsschaltanlage >1 kA mit Herstellkosten (KGR 200 bis 600) nach DIN 276 ≥ 0,5 Mio. EUR netto.
a) Planung (mind. LPH 3-5 HOAI) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI) und
c) Bauoberleitung/Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
(2) RLT-Anlagen (25 000 m/h)/Kältetechnik-Anlagen (35 kW) inkl. Gebäudeautomation mit übergeordneten Gebäudeleitsystemen im Bereich Klärwerke oder Industrieanlagen:
a) Planung (mind. LPH 3-5 HOAI) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI) und
c) Bauoberleitung/Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
(3) für einen öffentlichen Auftraggeber (gemäß § 99 GWB),
(4) Bauen im Bestand und laufendem Betrieb:
a) Planung (mind. LPH 3-5 HOAI) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI) und
c) Bauoberleitung/Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
Die Mindestanforderungen können zusammen mit nur einer Referenz oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.