Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (TGA-Planungsleistungen HLS) beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
2. Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
3. Erklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-4 VgV,
4. Angaben zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV einschließlich Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachliche Qualifikation durch Vorlage eines Nachweises über die Berufsqualifikation als „Ingenieur“ (Vorlage einer Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Ingenieurekammer, nicht älter als 6 Monate, oder eines abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudiums an einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fakultät oder eine Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden durch Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises) sowie eines Lebenslaufs; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich jeweils:
a) die Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des Auftrags (TGA-Planungsleistungen HLS) in Jahren,
b) jeweils 3 Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, die als unternehmensbezogene Referenzen vorgelegt werden oder bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter oder das Büro 3 oder weniger Referenzen angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein. Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der 3 Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Neubau-, Umbau-, Generalsanierungs-, oder Erweiterungsmaßnahme, bei der die Leistungsphasen 3 bis einschl. 8 in den Jahren 2015 bis 2019 begonnen und abgeschlossen worden sind;
— im Bereich Bau von Schulen oder vergleichbar;
— im laufenden Betrieb;
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen.
5. Angabe von 3 Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es dürfen auch solche Referenzaufträge angegeben werden, die einen Auftrag betreffen, der als Referenz für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter vorgelegt worden ist. Sofern für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter oder das Büro 3 oder weniger Referenzen angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein. Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der 3 Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Neubau-, Umbau-, Generalsanierungs-, oder Erweiterungsmaßnahme, bei der die Leistungsphasen 3 bis einschl. 8 in den Jahren 2015 bis 2019 begonnen und abgeschlossen worden sind,
— im Bereich Bau von Schulen oder vergleichbar,
— im laufenden Betrieb,
— für einen öffentlichen Auftraggeber;
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen.