Beschreibung der Beschaffung
Die durch den Generalunternehmer zu erbringenden Planungsleistungen beinhalten die Aufstellung der Ausführungsplanung (LPH5 gem. HOAI 2013) für die am Schulstandort notwendigen Gebäude (Schule + Sporthalle) auf Basis der durch den Generalplaner in den vorherigen Leistungsphasen erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276 und die Ausstattungsplanung ab LPH5 der Gebäude in der Kostengruppe 600. Die Planungsleistungen beinhalten weiterhin Leistungspflichten der Gebäudeplanung und Innenräume, Leistungspflichten der Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung sowie Gutachter- und Sachverständigenleistungen.
Die Objektplanungsleistungen zur Erstellung der Freianlagen und die bauliche Erstellung der Außenanlagen sind nicht Teil dieser Ausschreibung und werden separat als Bauleistung vergeben. Einzig die technischen Anlagen in den Außenanlagen (KG540), die zum Betrieb der Gebäude notwendig sind, sind durch den Generalunternehmer zu erstellen.
Die Gebäude sollen grundsätzlich im Sinne des nachhaltigen Bauens umgesetzt werden, wobei die Grundschule im BNB-Standard Silber und die Sporthallentypen in Anlehnung an diesen Standard zu realisieren sind.
Bei den derzeit bekannten 6 Standorten handelt es sich um folgende:
Bezirk Mitte von Berlin
— Adalbertstraße 53, 10179 B. (Hallentyp C);
— Reinickendorfer Straße 60, 13347 B. (Hallentyp C);
Bezirk Pankow von Berlin
— Karower Chaussee 97, 13125 B. (Hallentyp A);
— Rennbahnstraße 45, 13086 B. (Hallentyp D);
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
— Nostitzstraße 60, 10961 B. (Hallentyp C);
Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
— Naumburger Ring, 12627 B. (Hallentyp A);
Die Gebäudeentwürfe sind als Typengebäude konzipiert, die gemeinsam stets ein Ensemble bilden. Es wurden zwei städtebauliche Mustersetzungen entwickelt, die die Typenplanung in den jeweiligen städtebaulichen Kontext einbindet. Die Gebäude werden hierzu lediglich in ihrer Position rotiert oder verschoben; eine Spiegelung findet nicht statt.
Der Auftragnehmer hat im oben beschriebenen Umfang alle Planungs-, Bau-, Liefer- und Entsorgungsleistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um die mit Einzelaufträgen abgerufenen Schul- und Sporthallenneubauten in standardisierten modularen Bauformen schlüsselfertig, funktionsgerecht und bezugsbereit sowie die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme der Nutzung erfüllend zu errichten.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zur Optimierung der Ausführungszeiten ein hoher, werkseitiger Vorfertigungsgrad umgesetzt wird, der eine modulare und wirtschaftliche Abwicklung der Bauvorhaben ermöglicht. Innerhalb der definierten Rahmenbedingungen bestimmt ausschließlich und in alleiniger Verantwortung der AN die Verfahren und Methoden zur Realisierung der beschriebenen Qualität.