Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Unterlagen zum Angebot V 213.H F:
1. Formular 124H, alternativ Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) über den Link
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Beizufügen:
a) die im Formular 124H angegebenen Nachweise,
b) steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamts, nicht älter als 6 Monate,
c) eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 6 Monate, vom zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger. Die Angaben nach Ziffer 1b) Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei allen fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Bietergemeinschaft nutzen das Formular V 238 F. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter 1. genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben. „Bieter“ meint immer auch Bietergemeinschaft.
3. I. F. des Einsatzes von Unterauftragnehmern müssen die Teile des Auftrags, die vergeben werden sollen, im Formular V 233EU F angegeben werden. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter die Unternehmen zu benennen und unter Verwendung des FormularsV 236EU dieser Unternehmen vorzulegen. Unterauftragnehmer haben dann auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben und die in Ziffer 1 a) bis c) geforderten Unterlagen einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4 .Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er/sie die Verfügbarkeit durch Verwendung des Formulars V 125EU F bzw. V 126EU F nachweist und eine Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s (V 236EU F) vorlegt. Diese Unternehmen haben darüber hinaus eine Eigenerklärung zu diesen Eignungskriterien sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den Vorgaben in Ziffer 1 abzugeben.
5. Eignungsnachweise gem. §§ 122ff. GWB, §§ 6a EU VOB/A in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise werden anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
6. Es besteht die Verpflichtung der Bieter, allen Arbeitnehmern i. S. v. § 3 Landesmindestlohngesetz Berlin mindestens den in § 9 Landesmindestlohngesetz Berlin genannten Mindestlohn zu zahlen. Hierfür ist das Formular V 231 F abzugeben. Diese Erklärung ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Im Fall der Einschaltung von Unterauftragnehmern, ist das Formular V 232 F für alle Unterauftragnehmer ausgefüllt einzureichen.
7. Es gelten die Teilnahmebedingungen (V 212 EU).