Gegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für bis zu 24 Monaten, frühestens ab dem 1.11.2020 (s. Angaben d. Laufzeiten bei den jeweiligen Losen). Die Rabattverträge beziehen sich jew. auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Rabattlaufzeit zu Lasten der TK und, soweit am jew. Los beteiligt, der hkk u. HEK an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 13 noch jew. in Vergleichsgruppen unterteilte Lose gebildet. Die HEK u. d. hkk haben d. TK bevollmächtigt, in ihren Namen Rabattverträge zu schließen und alle für die Ausübung der Rechte/Pflichten aus diesen Verträgen erforderlichen Rechtserklärungen/-handlungen in ihren Namen vorzunehmen. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlage.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 19-04672
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für bis zu 24 Monaten, frühestens ab dem 1.11.2020 (s. Angaben d. Laufzeiten bei den jeweiligen Losen). Die Rabattverträge beziehen sich jew. auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Rabattlaufzeit zu Lasten der TK und, soweit am jew. Los beteiligt, der hkk u. HEK an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 13 noch jew. in Vergleichsgruppen unterteilte Lose gebildet. Die HEK u. d. hkk haben d. TK bevollmächtigt, in ihren Namen Rabattverträge zu schließen und alle für die Ausübung der Rechte/Pflichten aus diesen Verträgen erforderlichen Rechtserklärungen/-handlungen in ihren Namen vorzunehmen. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlage.
Gegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für bis zu 24 Monaten, frühestens ab dem 1.11.2020 (s. Angaben d. Laufzeiten bei den jeweiligen Losen). Die Rabattverträge beziehen sich jew. auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Rabattlaufzeit zu Lasten der TK und, soweit am jew. Los beteiligt, der hkk u. HEK an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 13 noch jew. in Vergleichsgruppen unterteilte Lose gebildet. Die HEK u. d. hkk haben d. TK bevollmächtigt, in ihren Namen Rabattverträge zu schließen und alle für die Ausübung der Rechte/Pflichten aus diesen Verträgen erforderlichen Rechtserklärungen/-handlungen in ihren Namen vorzunehmen. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Amlodipin und Valsartan – TK, hkk, HEK
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schlieĂźen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.11.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.11.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Beteiligte Krankenkassen: TK, hkk, HEK
Rabattlaufzeiten der jeweiligen Krankenkassen:
— Start TK: 1.11.2020,
— Start hkk: 1.1.2021,
— Start HEK: 1.4.2022,
— Ende einheitlich: 31.10.2022.
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin retardiert – TK
Losnummer: 02
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.3.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.3.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen: Beteiligte Krankenkassen: TK.
Bezeichnung des Loses: Fusidinsäure Creme – TK, hkk, HEK
Losnummer: 03
Zusätzliche Informationen:
— Start hkk: 1.1.2022,
— Start HEK: 1.10.2022,
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin Augensalbe – TK, hkk
Losnummer: 04
Zusätzliche Informationen:
Beteiligte Krankenkassen: TK, hkk
— Start hkk: 1.7.2021,
— Ende einheitlich: 28.2.2022.
Bezeichnung des Loses: Paricalcitol Weichkapseln – TK, hkk
Losnummer: 05
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2022 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen: — Ende einheitlich: 31.12.2021.
Bezeichnung des Loses: Travoprost und Timolol – TK, hkk
Losnummer: 06
Bezeichnung des Loses: Trospiumchlorid – TK, hkk
Losnummer: 07
Zusätzliche Informationen:
— Start TK: 1.11.2020
— Start hkk: Gruppen 4 bis 6 und 16 bis 18 gem. Preisblatt 1.11.2020, Gruppen 1, 2, 3, 7, 8, 9, 13, 14 und 15 gem. Preisblatt 30.6.2021,
Die Gruppen 10, 11 und 12 gemäß Preisblatt sind nicht Teil des Beschaffungsbedarfs der hkk, sondern werden nur für die TK ausgeschrieben.
Bezeichnung des Loses: Paricalcitol parenteral - TK, hkk
Losnummer: 08
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 2 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 2 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Pramipexol retardiert – TK, hkk, HEK
Losnummer: 09
Zusätzliche Informationen: — Start HEK: 1.7.2021,
Bezeichnung des Loses: Valsartan - TK, hkk
Losnummer: 10
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.11.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Krankenkassen können die Laufzeit des Rabattvertrags zweimal um mindestens 4 höchstens 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.11.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
— Start einheitlich: 1.11.2020,
— Ende einheitlich: 31.10.2021.
Bezeichnung des Loses: Valsartan und Hydrochlorothiazid – TK
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Darunavir – TK
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Galantamin – TK, hkk, HEK
Losnummer: 13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens,
— Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens,
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen:
— Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens,
— für alle Bietergemeinschaftsmitglieder – mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters – jeweils eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2 inklusive,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 2. der Anlage E2,
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Ziffer 3. der Anlage E2.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
— für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 in der Spalte J die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und in der Spalte „PZN 8-stellig“ die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen.
— für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 in der Spalte J die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und in der Spalte „PZN 8-stellig“ die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen.
Aus der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Ă–ffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (im Folgenden: AMIS-Auszug) ergeben:
aa) Arzneimittelname/Bezeichnung des Arzneimittels;
ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller/Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden;
ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller/Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden;
ac) Zulassungsnummer;
ad) Darreichungsform;
ae) Stoffname/Bezeichnung des arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination;
af) Stoffmenge/Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen/Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht;
af) Stoffmenge/Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen/Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIS-Auszug auf die freie Wirkstoffbase bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht;
ag) Verkehrsfähigkeit;
ah) zusätzlich bei den Losen, sofern gemäß Anlage A10 Spalte „Besonderheiten“ das Merkmal „RX“ zugeordnet ist: Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung);
ai) zusätzlich bei den Losen, sofern gemäß Anlage A10 Spalte „Besonderheiten“ das Merkmal „OTC“ zugeordnet ist: Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung);
aj) zusätzlich bei den Losen, sofern gemäß Anlage A10 Spalte „Besonderheiten“ das Merkmal „MI“ zugeordnet ist: Erfüllung der geforderten Mindestindikation.
Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
Fortsetzung von III.1.3) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbankverzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits – gemäß den rechtlichen Voraussetzungen – wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbankverzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits – gemäß den rechtlichen Voraussetzungen – wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die TK behält es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu Anlass besteht.
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotenem Los die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben),
— Eigenerklärung zur Zulassung (Angebotsschreiben),
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben),
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen (deutsch oder englisch, Anlage E5d/e),
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen.
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen.
Die Eigen-/Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden.
In Bezug auf die vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Es handelt sich gemäß § 4 VgV um eine gemeinsame Beschaffung der TK, der hkk und der HEK.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-30 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse
Postanschrift: Martinistr. 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker ZollstraĂźe 86-90
Postleitzahl: 22041
Land: Hamburg
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: DZ EM Ăś32 02.10
DZEM@tk.de
Internetadresse: http://www.hkk.de🌏
: http://www.hek.de🌏
Dokumente URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYYGK/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i. S. v. Ziffer III.2.2) zur VerfĂĽgung gestellt.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Ergänzung zu Ziffer III.2.2): für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Hinweis zu Ziffer IV.1.3): die Anzahl der Vertragspartner je Los ergibt sich jeweils aus Ziffer II.2.4).
Die zu den einzelnen Losen angegebenen Vertragslaufzeiten sind den Vorgaben und Limitierungen des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Sie können kassenindividuell variieren. Die hkk und die HEK nehmen an einigen Losen bzw. einzelnen Gruppen gemäß Preisblatt nicht Teil. Näheres dazu ergibt sich aus Ziffer II.2.14) der jeweils betroffenen Lose und aus den Vergabeunterlagen.
Die zu den einzelnen Losen angegebenen Vertragslaufzeiten sind den Vorgaben und Limitierungen des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Sie können kassenindividuell variieren. Die hkk und die HEK nehmen an einigen Losen bzw. einzelnen Gruppen gemäß Preisblatt nicht Teil. Näheres dazu ergibt sich aus Ziffer II.2.14) der jeweils betroffenen Lose und aus den Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschlieĂźlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur VerfĂĽgung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 2.3.2020. Fragen müssen daher bis zum 27.2.2020 bei der TK vorliegen. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Eine abschlieĂźende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 025-056007 (2020-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin retardiert - TK
Zusätzliche Informationen: Beteiligte Krankenkassen: TK
Bezeichnung des Loses: Fusidinsäure Creme - TK, hkk, HEK
Zusätzliche Informationen:
Start hkk: 1.1.2022
Start HEK: 1.10.2022
Ende einheitlich: 31.10.2022
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin Augensalbe - TK, hkk
Zusätzliche Informationen:
Start hkk: 1.7.2021
Ende einheitlich: 28.2.2022
Bezeichnung des Loses: Paricalcitol Weichkapseln - TK, hkk
Zusätzliche Informationen: Ende einheitlich: 31.12.2021
Bezeichnung des Loses: Travoprost und Timolol - TK, hkk
Trospiumchlorid - TK, hkk
Zusätzliche Informationen:
Start hkk: Gruppen 4 bis 6 und 16 bis 18 gem. Preisblatt 1.11.2020, Gruppen 1, 2, 3, 7, 8, 9, 13, 14 und 15 gem. Preisblatt 30.06.2021,
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens zwei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens zwei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Pramipexol retardiert - TK, hkk, HEK
Zusätzliche Informationen:
Start HEK: 1.7.2021
Start einheitlich: 1.11.2020
Ende einheitlich: 31.10.2021
Bezeichnung des Loses: Valsartan und Hydrochlorothiazid - TK
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens zwei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens zwei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: Darunavir - TK
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens drei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens drei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker ZollstraĂźe 86 - 90
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des jeweiligen Loses (ohne MwSt.): Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium war jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro Mengeneinheit.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYYPJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.