Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 45 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die Kommunikation während des Vertrages erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der DAK-G. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: BV: 1002228
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 45 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die Kommunikation während des Vertrages erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der DAK-G. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 45 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die Kommunikation während des Vertrages erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der DAK-G. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 01 – DAK-G/KKH – Betamethason und Fusidinsäure – D07CC01
Losnummer: 001
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schlieĂźen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die DAK-G kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens 4 , höchstens 6 Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2023 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die DAK-G kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens 4 , höchstens 6 Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2023 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: 02 - DAK-G / KKH - Calcipotriol und Betamethason - D05AX22
Losnummer: 002
Beschreibung der Verlängerungen:
Die DAK-G kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier, höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2023 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die DAK-G kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um mindestens vier, höchstens sechs Monate verlängern, wenn die Krankenkassen aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.1.2023 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Ende einheitlich DAK-G, KKH: 31.12.2022
Start DAK-G: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit);
Start KKH: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 03 - DAK-G / KKH - Dienogest - G03DB08
Losnummer: 003
Zusätzliche Informationen: Start KKH: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit);
Bezeichnung des Loses: 04 - DAK-G / KKH - Imiquimod - D06BB10
Losnummer: 004
Zusätzliche Informationen:
Ende einheitlich DAK-G/KKH: 31.12.2022
Start DAK-G: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 05 - DAK-G / KKH - Lopinavir und Ritonavir - J05AR10
Losnummer: 005
Zusätzliche Informationen: Start KKH: 1.1.2022 (12 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 06 - DAK-G / KKH - Octreotid - H01CB02
Losnummer: 006
Zusätzliche Informationen:
Start DAK-G: 1.7.2022 (6 Monate Rabattlaufzeit);
Start KKH: 1.7.2022 (6 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 07 - DAK-G / KKH - Octreotid - H01CB02 (Depot)
Losnummer: 007
Zusätzliche Informationen: Start DAK-G: 1.7.2022 (6 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 08 - DAK-G / KKH - Posaconazol - J02AC04 (Suspension)
Losnummer: 008
Bezeichnung des Loses: 09 - DAK-G / KKH - Tacrolimus - D11AH01
Losnummer: 009
Bezeichnung des Loses: 10 - DAK-G / KKH - Tizanidin - M03BX02
Losnummer: 010
Bezeichnung des Loses: 11 - TK / hkk / HEK - Betamethason und Fusidinsäure - D07CC01
Losnummer: 011
Zusätzliche Informationen:
Ende einheitlich TK/hkk/HEK: 31.12.2022
Start TK: 1.11.2021 (14 Monate Rabattlaufzeit)
Start hkk: 1.11.2021 (14 Monate Rabattlaufzeit)
Start HEK: 1.11.2021 (14 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 12 - TK / hkk / HEK - Calcipotriol und Betamethason - D05AX22
Losnummer: 012
Zusätzliche Informationen:
Start TK: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit)
Start hkk: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit)
Start HEK: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 13 - TK / hkk / HEK - Dienogest - G03DB08
Losnummer: 013
Bezeichnung des Loses: 14 - TK / hkk / HEK - Imiquimod - D06BB10
Losnummer: 014
Zusätzliche Informationen: Start HEK: 1.4.2022 (9 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 15 - TK / hkk / HEK - Lopinavir und Ritonavir - J05AR10
Losnummer: 015
Bezeichnung des Loses: 16 - TK / hkk / HEK - Octreotid - H01CB02
Losnummer: 016
Zusätzliche Informationen:
Start hkk: 1.7.2021 (18 Monate Rabattlaufzeit)
Start HEK: 1.10.2021 (15 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 17 - TK / hkk / HEK - Octreotid - H01CB02 (Depot)
Losnummer: 017
Bezeichnung des Loses: 18 - TK / hkk / HEK - Posaconazol - J02AC04 (Suspension)
Losnummer: 018
Bezeichnung des Loses: 19 - TK / hkk / HEK - Tacrolimus - D11AH01
Losnummer: 019
Zusätzliche Informationen: Start HEK: 1.7.2022 (6 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 20 - TK / hkk / HEK - Tizanidin - M03BX02
Losnummer: 020
Zusätzliche Informationen: Start hkk: 1.7.2022 (6 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 21 - BARMER - Betamethason und Fusidinsäure - D07CC01
Losnummer: 021
Zusätzliche Informationen:
Rabattlaufzeiten der Barmer:
Ende: 31.12.2022
Start: 1.1.2021 (24 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 22 - BARMER - Calcipotriol und Betamethason - D05AX22
Losnummer: 022
Zusätzliche Informationen: Start: 1.10.2021 (15 Monate Rabattlaufzeit)
Bezeichnung des Loses: 23 - BARMER - Dienogest - G03DB08
Losnummer: 023
Bezeichnung des Loses: 24 - BARMER - Imiquimod - D06BB10
Losnummer: 024
Bezeichnung des Loses: 25 - BARMER - Lopinavir und Ritonavir - J05AR10
Losnummer: 025
Bezeichnung des Loses: 26 - BARMER - Octreotid - H01CB02
Losnummer: 026
Bezeichnung des Loses: 27 - BARMER - Octreotid - H01CB02 (Depot)
Losnummer: 027
Bezeichnung des Loses: 28 - BARMER - Posaconazol - J02AC04 (Suspension)
Losnummer: 028
Bezeichnung des Loses: 29 - BARMER - Tacrolimus - D11AH01
Losnummer: 029
Bezeichnung des Loses: 30 - BARMER - Tizanidin - M03BX02
Losnummer: 030
Bezeichnung des Loses: 31 - DAK-G / KKH - Gefitinib - L01XE02
Losnummer: 031
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 2 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 2 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: 32 - DAK-G / KKH - Valsartan, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX01
Losnummer: 032
Bezeichnung des Loses: 33 - TK / hkk / HEK - Gefitinib - L01XE02
Losnummer: 033
Bezeichnung des Loses: 34 - TK / hkk / HEK - Valsartan, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX01
Losnummer: 034
Bezeichnung des Loses: 35 - BARMER - Gefitinib - L01XE02
Losnummer: 035
Bezeichnung des Loses: 36 - BARMER - Valsartan, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX01
Losnummer: 036
Bezeichnung des Loses: 37 - DAK-G / KKH - Aprepitant - A04AD12
Losnummer: 037
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bezeichnung des Loses: 38 - DAK-G / KKH - Atomoxetin - N06BA09
Losnummer: 038
Bezeichnung des Loses: 39 - DAK-G / KKH - Posaconazol - J02AC04 (magensaftres. Tabletten)
Losnummer: 039
Bezeichnung des Loses: 40 - TK / hkk / HEK - Aprepitant - A04AD12
Losnummer: 040
Bezeichnung des Loses: 41 - TK / hkk / HEK - Atomoxetin - N06BA09
Losnummer: 041
Bezeichnung des Loses: 42 - TK / hkk / HEK - Posaconazol - J02AC04 (magensaftres. Tabletten)
Losnummer: 042
Bezeichnung des Loses: 43 - BARMER - Aprepitant - A04AD12
Losnummer: 043
Bezeichnung des Loses: 44 - BARMER - Atomoxetin - N06BA09
Losnummer: 044
Bezeichnung des Loses: 45 - BARMER - Posaconazol - J02AC04 (magensaftres. Tabletten)
Losnummer: 045
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Dies gilt nicht für das Nachunternehmerverzeichnis. Die übrigen Nachweise/Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
FĂĽr den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, fĂĽr die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufĂĽllen und mit dem Angebot einzureichen.
FĂĽr den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, fĂĽr die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufĂĽllen und mit dem Angebot einzureichen.
a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen,
b) Die DAK-Gesundheit hat über die europäische Bekanntmachungsplattform ein sog. Präqualifikationsverfahren für pharmazeutische Unternehmen für die vereinfachte Teilnahme an zukünftigen Arzneimittelrabattausschreibungen veröffentlicht (EU-Bekanntmachung 2015/S 105-190319 vom 3.6.2015). Sofern der Bieter rechtzeitig vor Einreichung der Unterlagen einen wirksamen Präqualifikationsbescheid von der DAK-Gesundheit erhalten hat, braucht er die unternehmensbezogenen Eignungsnachweise unter Hinweis und Beifügung des Präqualifikationsbescheides in Kopie nicht mehr beizufügen.
b) Die DAK-Gesundheit hat über die europäische Bekanntmachungsplattform ein sog. Präqualifikationsverfahren für pharmazeutische Unternehmen für die vereinfachte Teilnahme an zukünftigen Arzneimittelrabattausschreibungen veröffentlicht (EU-Bekanntmachung 2015/S 105-190319 vom 3.6.2015). Sofern der Bieter rechtzeitig vor Einreichung der Unterlagen einen wirksamen Präqualifikationsbescheid von der DAK-Gesundheit erhalten hat, braucht er die unternehmensbezogenen Eignungsnachweise unter Hinweis und Beifügung des Präqualifikationsbescheides in Kopie nicht mehr beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Es handelt sich gem. § 4 VgV um eine gemeinsame Beschaffung der DAK-G, der TK, der Barmer, der KKH, der hkk und der HEK.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-03 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: TK - Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder StraĂźe 140
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postanschrift: Axel-Springer-StraĂźe 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH – Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: hkk – Handelskrankenkasse
Postanschrift: MartinistraĂźe 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 – 90
Postleitzahl: 22041
Kontakt
Kontaktperson: Organisation und Vergabe - 0054 40
Internetadresse: www.dak.de🌏
: www.tk.de🌏
: www.barmer.de🌏
: www.kkh.de🌏
: www.hkk.de🌏
: www.hek.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5DC85/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Soweit im Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.3) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Soweit im Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.3) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Das Angebot ist gem. § 53 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Die elektronische Unterschrift ersetzt eine händische Unterschrift (und Stempel) bezogen auf alle eingereichten Dokumente und ist entsprechend verbindlich.
Das Angebot ist gem. § 53 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Die elektronische Unterschrift ersetzt eine händische Unterschrift (und Stempel) bezogen auf alle eingereichten Dokumente und ist entsprechend verbindlich.
Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter „Kommunikation", Ziff. I.1 der Bekanntmachung).
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter „Kommunikation", Ziff. I.1 der Bekanntmachung).
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 051-120514 (2020-03-10)
Ergänzende Angaben (2020-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 45 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die Kommunikation während des Vertrages erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der DAK-G. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 45 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die Kommunikation während des Vertrages erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der DAK-G. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Organisation und Vergabe – 0054 40
Quelle: OJS 2020/S 062-148054 (2020-03-24)
Ergänzende Angaben (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 45 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die Kommunikation während des Vertrages erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der DAK-G. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i. S. v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i. S. v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 45 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Auch die Kommunikation während des Vertrages erfolgt grundsätzlich – soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt – zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der DAK-G. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: TK – Techniker Krankenkasse
Barmer
Postanschrift: Wandsbeker ZollstraĂźe 86-90
Referenz Zusätzliche Informationen
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter „Kommunikation“, Ziff. I.1 der Bekanntmachung).
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter „Kommunikation“, Ziff. I.1 der Bekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5DXZR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB).