2020-09-01   Generika-2020-Ersatzkassen 2 (DAK-G) (DAK-Gesundheit)
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monate ab 1.7.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b … Ansicht der Beschaffung »
2020-03-24   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Alitretinoin (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittelzuschließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ei regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2020-03-10   Generika-2020-Ersatzkassen (DAK-G) (DAK-Gesundheit)
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für bis zu 24 Monaten ab 1.1.2021. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen an deren Versicherte abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b … Ansicht der Beschaffung »
2017-12-11   17. GWQ-Generikaausschreibung (1) (GWQ ServicePlus AG)
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Verdingungsunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Verdingungsunterlagen verwiesen. Ansicht der Beschaffung »