Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Möckmühl

Stadt Möckmühl

Die Stadt Möckmühl als Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb gewährt sie zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form durch den Aufbau und Betrieb von NGA — Breibandinfrastrukturen eine Zuwendung nach dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen bzw. den hierzu vorliegenden Förderbescheiden. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem obsiegenden Bieter und damit späteren Aufttragnehmer ein Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA — Breitbandinfrastruktur zustande.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-23 Auftragsbekanntmachung
2021-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Referenznummer: 336/20-AZ
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Möckmühl als Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb gewährt sie zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form durch den Aufbau und Betrieb von NGA — Breibandinfrastrukturen eine Zuwendung nach dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen bzw. den hierzu vorliegenden Förderbescheiden. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem obsiegenden Bieter und damit späteren Aufttragnehmer ein Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA — Breitbandinfrastruktur zustande.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Möckmühl
Postanschrift: Hauptstraße 23
Postleitzahl: 74219
Postort: Möckmühl
Kontakt
Internetadresse: https://www.moeckmuehl.de 🌏
E-Mail: vergabe@iuscomm.de 📧
Telefon: +49 629820240 📞
Fax: +49 629895137 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3E68F1C9-77D9-46E3-AB7F-CABF018DD6F1 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3E68F1C9-77D9-46E3-AB7F-CABF018DD6F1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 232-571505
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen und in den Ausschreibungsunterlagen benannten Vorgaben der Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sind vom Auftraggeber einzuhalten. Siehe im Übrigen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 12 983 240 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 — Förderantrag weiße Flecken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hieisigen Förderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30 Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind:
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— 271 Antrag „weiße Flecken" Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den „Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 232 468 EUR 💰
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen und in den Ausschreibungsunterlagen benannten Vorgaben der Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sind vom Auftraggeber einzuhalten. Siehe im Übrigen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.
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Bezeichnung des Loses: Los 2 — Schulen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— 5 Antrag „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den „Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 408 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 3 - Gewerbe 1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— 82 Antrag „Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den „Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 292 335 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 4 — Gewerbe 2
Losnummer: 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 050 437 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eine Bescheinigung nach § 6 TKG,
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein darf,
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— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 122, 123 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner zur Bewerbung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit,
— Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil zur Bewerbung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung und Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 500 000,00 EUR je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung und einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
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— Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Förderprogramme, Förderbescheide einschließlich Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß Formblatt Fördervorgaben.
— Eigenerklärung und Nachweis (z. B. durch Vorlage eines entsprechenden Auszuges des aktuellen Jahresabschlusses oder entsprechend testierte Aussage eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters) über den vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung.
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Der Mindestumsatz netto (zzgl. MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der zu vergebenden Leistung muss dabei bei einer Bewerbung mindestens für Los 1 8 232 468.40 EUR, für Los 2 408 000,00 EUR, für Los 3 2 292,335,00 EUR und für Los 4 2 050 437,80 EUR je Geschäftsjahr betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zum Firmenprofil gemäß Formblatt Firmenprofil zur Bewerbung.
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden. Bei einem Austausch der Mitarbeiter im Laufe des Projektes müssen auch die jeweils ersetzenden technischen Fachkräfte über vergleichbare Qualifikationen und Berufserfahrung im Vergleich zu dem ersetzten Mitarbeiter verfügen.
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— Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die den Aufbau und den Betrieb vergleichbarer FTTB – Infrastrukturen in der mit dem jeweiligen vergleichbaren Größenordnung (oder größer), für das die Bewerbung erfolgt, zum Gegenstand haben über die dann Endkundendienste im Bereich Telekommunikation (insbesondere Internet, Telefonie und Fernsehen) durch den Bewerber erbracht werden. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen.
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— Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften.
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— Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der sämtlicher unter Ziffer 7. geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Bewerbung.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-25 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Versorgungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungszeitraum in Monaten
alternative Verlegemethoden

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3E68F1C9-77D9-46E3-AB7F-CABF018DD6F1 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: iuscomm Rechtsanwälte — Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 33
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 71125359390 📞
Fax: +49 711253593927 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.iuscomm.de 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Heilbronn
Postanschrift: Wilhelmstraße 8
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71316410 📞
E-Mail: poststelle@lgheilbronn.justiz.bwl.de 📧
Fax: +49 71316465050 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 —, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz über wieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).
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Quelle: OJS 2020/S 232-571505 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Möckmühl als Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitband-diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb gewährt sie zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form durch den Aufbau und Betrieb von NGA - Breibandinfrastrukturen eine Zuwendung nach dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen bzw. den hierzu vorliegenden Förderbescheiden. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem obsiegenden Bieter und damit späteren Aufttragnehmer ein Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA - Breitbandinfrastruktur zustande.
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Gesamtwert des Auftrags: 7 573 684 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-555066
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 232-571505
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Förderantrag weiße Flecken
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigen Förderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 271 Antrag „weiße Flecken" Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
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Bezeichnung des Loses: Schulen
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigenFörderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 5 Antrag „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
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Bezeichnung des Loses: Gewerbe 1
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigen Förderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 82 Antrag „Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
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Bezeichnung des Loses: Gewerbe 2
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markte-kundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigen Förderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 82 Antrag „Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 10

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Name: NetCom BW GmbH
Postanschrift: Unterer Brühl 2
Postort: Ellwangen
Postleitzahl: 73479 Ellwangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ostalbkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 573 684 EUR 💰
Name: Net Com BW GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 1 813 712 EUR 💰
Postleitzahl: 73479
Gesamtwert des Auftrags: 1 327 497 EUR 💰
1 630 325 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz über weder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landgericht Heilbronn
Postanschrift: Wilhelmstraße 8
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71316410 📞
Fax: +49 71316465050 📠
Quelle: OJS 2021/S 211-555066 (2021-10-26)