Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung, dass keine genetisch veränderten Lebensmittel verwendet werden;
— Vorhandene Zertifikate (z. B. HACCP, DIN ISO, BIO u. a.);
— Sach- und Fachkundenachweis der für die Erbringung der Leistung zuständigen Personen (Küchenmeister / -in, Diätkoch / -köchin);
— Nachweis der EU-Zulassung für Großküchen, sofern erforderlich. Falls die EU-Zulassung für Großküchen nicht erforderlich ist, Abgabe einer Eigenerklärung über die fehlende Erfordernis;
— Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit, die nicht älter als sechs Monate sein sollte;
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren anhängig ist;
— Referenzliste, möglichst im Bereich der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen, mit Kontaktdaten;
— Aktuelle Speisepläne, bestehend aus fünf Menüvorschlägen je Tag für vier oder mehr aufeinanderfolgende Wochen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
— Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen;
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal;
— Gewerbeanmeldung;
— Handelsregisterauszug;
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse);
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.