1. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren:
1.1. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform „Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/Angebotsöffnung erbeten,
1.2. Die Kommunikation, z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z. B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
Wichtiger Hinweis:
Die veraltete Format-Version GAEB 90 mit der Endung D84 wird nicht immer korrekt importiert. Aus diesem Grund stellen wir nur die Format-Versionen GAEB 2000 mit der Endung P83 und GAEB XML 3.20 mit der Endung X83 zur Verfügung.
Bitte senden sie keine D84 als Angebot zurück.
Sollte es zu Import-Problemen kommen, wenn trotz dieses Hinweises ein veraltetes D84-Format als Angebot übermittelt wird, kann Ihr Angebot nicht gewertet werden.
2. Hinweise zu den Vergabeunterlagen/Nachweisen:
2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist,
2.3. Angebote:
2.3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens 3 Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die „ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im „Angebotsschreiben — unter Pkt. 9a" bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB D84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich,
2.3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter „Vergabeunterlagen" zur Verfügung.
Wichtiger hinweis Elektronische Angebote:
Das Angebot soll nur die Preise und die in den Vertragsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten,
— bei elektronischer Angebotsabgabe ist das unterschriebene Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben;
— oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren;
— bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
2.3.3. Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern.
In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
— Einzelkosten der Teilleistungen;
— Baustellengemeinkosten;
— allgemeine Geschäftskosten;
— Wagnis und Gewinn.
3. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die Nachunternehmererklärung (s. Vergabeunterlagen unter „Sonstiges") dem Angebot beifügen.
Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen,
4. TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen),
5. Nebenangebote
— Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6. Bietergemeinschaften:
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
— In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist.
— In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.
— Dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
— Dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen — Anschreiben" bei).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRLG