Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien. Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2 599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen. Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerablesung
Referenznummer: Messdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2 599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2 599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zählerablesung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-15 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 179-432306
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.
Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2 599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2 599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2.599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2.599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cottbus
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene Leistung erbracht werden darf.
Möglicher Nachweis:
1. Gewerbeanmeldung,
2. ggf. Handelsregisterauszug,
3. Betriebshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftragnehmer (AN) ist für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden versichert.
Der Bieter muss das Formblatt 124 LD ausgefüllt und unterschrieben einreichen.
Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen GWC vor Zuschlagserteilung auszufüllen und unterschrieben beim Auftraggeber (AG) einzureichen. Bei den Referenzen muss der Bieter nachweisen, dass er finanziell in der Lage ist diesen Großauftrag ausführen zu können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen GWC vor Zuschlagserteilung auszufüllen und unterschrieben beim Auftraggeber (AG) einzureichen. Bei den Referenzen muss der Bieter nachweisen, dass er finanziell in der Lage ist diesen Großauftrag ausführen zu können.
Mindeststandards:
Der AN ist für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden bei
— Personenschäden bis zu 1 000 000,00 EUR;
— Sach- und Umweltschäden bis zu 1 000 000,00 EUR;
— Vermögenschäden bis zu 1 000 000,00 EUR;
— Allmählichkeitsschäden bis zu 500 000,00 EUR;
vObhut- und Bearbeitungsschäden bis zu 500 000,00 EUR;
— Schlüsselverluste bis zu 100 000,00 EUR.
Je Schadensereignis versichert.
Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN, seinem Personal oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der Schließanlage unter der Voraussetzung, dass die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird. Der AN verpflichtet sich, dem AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 6 Tagen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN, seinem Personal oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der Schließanlage unter der Voraussetzung, dass die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird. Der AN verpflichtet sich, dem AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 6 Tagen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
Der Bieter muss gültige Nachweise einreichen.
(Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Krankenkassen, Steuer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der AN verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und die Grundsätze aus der EU – DSGVO zu beachten und einzuhalten. Insofern nicht bereits abgeschlossen, wird bei Zuschlagserteilung ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
1. Der AN verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und die Grundsätze aus der EU – DSGVO zu beachten und einzuhalten. Insofern nicht bereits abgeschlossen, wird bei Zuschlagserteilung ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
Mindeststandards:
1. Der AN sichert dem AG hiermit ausdrücklich zu, dass er gegenüber seinen Arbeitnehmern alle gesetzlichen Bestimmungen einhält. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung des Gesetzes zur Regelung
Eines allgemeinen Mindestlohns(MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der Auftraggeber (AG) erwartet ein kundenfreundliches Auftreten des AN gegenüber seinen Mietern. Die Abrechnung der Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten durch den AN erfolgt in hoher Qualität und entspricht den Anforderungen aus den gängigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Heizkostenverordnung.
1. Der Auftraggeber (AG) erwartet ein kundenfreundliches Auftreten des AN gegenüber seinen Mietern. Die Abrechnung der Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten durch den AN erfolgt in hoher Qualität und entspricht den Anforderungen aus den gängigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Heizkostenverordnung.
2. Der AN hat über die gesamte Gerätelaufzeit die Gewährleistung sicherzustellen, es sei denn, die Geräte wurden nachweislich durch Dritte beschädigt.
3. Der AN muss werktags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und im Fall von Störungen und auf besondere Anforderung des AG innerhalb von 24h vor Ort sein. Zum Zwecke der technischen Begleitung und für die Abrechnungserstellung stellt der AN mindestens einen festen Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser ist auf direkten telefonischen Weg erreichbar. Kontakte über zwischengeschaltete Callcenter sind unerwünscht.
3. Der AN muss werktags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und im Fall von Störungen und auf besondere Anforderung des AG innerhalb von 24h vor Ort sein. Zum Zwecke der technischen Begleitung und für die Abrechnungserstellung stellt der AN mindestens einen festen Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser ist auf direkten telefonischen Weg erreichbar. Kontakte über zwischengeschaltete Callcenter sind unerwünscht.
4. Für Ablese-, Verarbeitungs-, oder Abrechnungsfehler haftet der AN, insoweit ihn hierbei ein Verschulden trifft.
5. Anfallende Restmieten aus vorhergehenden Vertragsverhältnissen sind vom AN zu übernehmen. (für die aktuelle Ausschreibung nicht zutreffend)
6. Der AN stellt dem AG auf besondere Anforderungen Zeitreihen und E- Sätze kostenfrei zur Verfügung.
7. Die Bestimmungen aus den Vorgaben des Mindestlohngesetzes bzw. dem Brandenburger Vergabegesetzes zum Mindestlohn sind einzuhalten.
8. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG
Besondere Anforderungen an die Geräteanmietung und Dienstleistung
1. Der AG mietet die Geräte zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Wärme und Wasser an.
2. Der Einbau, der Eichaustausch innerhalb der Vertragslaufzeit, die Gewährleistung über die gesamte Vertragslaufzeit sowie der Ausbau der Geräte bei Vertragsende sind Bestandteil der Gerätemiete.
3. Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A – Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D – Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
3. Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A – Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D – Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
4. Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 Mess EG sind Bestandteil der Dienstleistung..
Es dürfen keine Ausschlusstatbestände auf Grundlage § 123 bzw. 124 GWB vorliegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Poststelle /Büro 118
Werbener Straße 3
03046 Cottbus
Zusätzliche Informationen:
Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.
Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abzugeben.
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) des Vertrages sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) des Vertrages sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
(2) Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
(3) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
(4) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
(4) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90RYUG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Quelle: OJS 2020/S 179-432306 (2020-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2 599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 –Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2 599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 –Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rechnungslegung
1. Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) des Vertrages sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
2. Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
3. Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
4. Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90R5DE
1. Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) des Vertrages sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
2. Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
3. Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
4. Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90R5DE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 –Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 –Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-10 📅
Name: EAD Detlef Buchholz Wärmemessdienst
Postort: Cottbus
Land: Deutschland 🇩🇪 Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) des Vertrages sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
1. Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) des Vertrages sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
2. Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
3. Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
4. Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
4. Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90R5DE
Quelle: OJS 2020/S 255-641983 (2020-12-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 708 218 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 708 218 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 010-020172 (2021-01-11)