Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige/vergleichbare Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate). Es wird empfohlen, den Auszug zeitnah zu beantragen. Es wird empfohlen den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bereits mit Angebotsabgabe einzureichen, da eine spätere Anforderung des Nachweises zu Problemen einer fristgerechten Vorlage führen kann.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung* oder Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben* oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)*abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Auf Verlangen sind die nachfolgend genannten Unterlagen einzureichen:
Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 5 Kalenderjahren.
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer1
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen (nicht älter als ein Jahr)
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz kann mit 1. Rg. eingereicht werden
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als ein Jahr) 1.