Die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) plant, einen Fonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Hamburg unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ zu errichten. Ziel des Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist die Überwindung der durch COVID-19 entstandenen mittelfristigen Liquiditätsengpässe und die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Kurze Beschreibung:
Die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) plant, einen Fonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Hamburg unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ zu errichten. Ziel des Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist die Überwindung der durch COVID-19 entstandenen mittelfristigen Liquiditätsengpässe und die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte.
Die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) plant, einen Fonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Hamburg unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ zu errichten. Ziel des Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist die Überwindung der durch COVID-19 entstandenen mittelfristigen Liquiditätsengpässe und die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-438722
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine Beauftragung für das Los 4 eine zusätzliche Beauftragung für jedes der anderen Lose ausschließt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 15 800 000 EUR 💰
Informationen über Lose:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine Beauftragung für das Los 4 eine zusätzliche Beauftragung für jedes der anderen Lose ausschließt. Näheres hierzu finden Sie in der Leistungsbeschreibung Los 4.
Bezeichnung des Loses: Anfrage/Antrag/Bestand-Prüfung u. Bewertung der Anfragen u. Anträge i. betriebswirtschaftlicher Hinsicht sowie fallweise Unterstützung i. Rahmen des Bestandsmanagements bzw. d. Verwaltung des Bestands
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvertragspartner sollen in der Anfrage- und Antragsphase die Gestaltung der Stabilisierungsmaßnahmen im Einzelfall begleiten und die für die Bewertung der Anträge auf Stabilisierungsmaßnahmen aus dem Hamburger Stabilisierungs-Fonds notwendigen Testate und Stellungnahmen erstellen. Vom Ablauf her ist vorgesehen, dass interessierte Unternehmen zunächst eine strukturierte (Vor-)Anfrage stellen, auf deren Basis die Behörde für Wirtschaft und Innovation nach Rücksprache mit der Verwalterin des Fonds eine Ersteinschätzung zur Aussicht auf Förderung des Unternehmens trifft und das Unternehmen ggfs. zur Abgabe eines Antrags aufgefordert wird. Zu dieser Ersteinschätzung sollen die Rahmenvertragspartner bereits eingebunden werden. Die Stellung eines Antrags ohne vorherige Anfrage soll nicht möglich sein.
Die Rahmenvertragspartner sollen in der Anfrage- und Antragsphase die Gestaltung der Stabilisierungsmaßnahmen im Einzelfall begleiten und die für die Bewertung der Anträge auf Stabilisierungsmaßnahmen aus dem Hamburger Stabilisierungs-Fonds notwendigen Testate und Stellungnahmen erstellen. Vom Ablauf her ist vorgesehen, dass interessierte Unternehmen zunächst eine strukturierte (Vor-)Anfrage stellen, auf deren Basis die Behörde für Wirtschaft und Innovation nach Rücksprache mit der Verwalterin des Fonds eine Ersteinschätzung zur Aussicht auf Förderung des Unternehmens trifft und das Unternehmen ggfs. zur Abgabe eines Antrags aufgefordert wird. Zu dieser Ersteinschätzung sollen die Rahmenvertragspartner bereits eingebunden werden. Die Stellung eines Antrags ohne vorherige Anfrage soll nicht möglich sein.
Darüber hinaus erfolgt eine fallweise Einbindung der Rahmenvertragspartner im Rahmen der Bestandsverwaltung insbesondere bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie beispielsweise Verstößen gegen Covenants oder finanziellen Schwierigkeiten. Eine Mindestabnahme oder Mindestvergütung wird nicht vereinbart.
Darüber hinaus erfolgt eine fallweise Einbindung der Rahmenvertragspartner im Rahmen der Bestandsverwaltung insbesondere bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie beispielsweise Verstößen gegen Covenants oder finanziellen Schwierigkeiten. Eine Mindestabnahme oder Mindestvergütung wird nicht vereinbart.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.10.2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht 3 Monate zum Vertragsende seitens der IFB Innovationsstarter GmbH gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 8 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2030 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Bezeichnung des Loses: Sachbearbeitung von Anträgen und im Rahmen der Beteiligungsverwaltung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin in der Antrags- und Bestandsphase bedarfsweise bei der Wahrnehmung von Prüfungs- und Verwaltungsaufgaben. Ein Großteil der erforderlichen Leistungserbringung wird sich auf den Zeitraum bis spätestens Ende 2021 verteilen. Anschließend wird sich der Bedarf an Ressourcen reduzieren. In diesem Sinne sind die angefragten Ressourcen als ein Kontingent zu verstehen, innerhalb dessen nach jeweiligen Bedarf Ressourcen abgerufen werden können. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt auf wöchentlicher Basis mit Vorankündigung von 10 Arbeitstagen seitens der Auftraggeberin. Es wird geschätzt, dass in der Spitze maximal bis zu 10 MAK externe Unterstützung benötigt werden. Eine Mindestabnahme oder Mindestvergütung wird nicht vereinbart.
Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin in der Antrags- und Bestandsphase bedarfsweise bei der Wahrnehmung von Prüfungs- und Verwaltungsaufgaben. Ein Großteil der erforderlichen Leistungserbringung wird sich auf den Zeitraum bis spätestens Ende 2021 verteilen. Anschließend wird sich der Bedarf an Ressourcen reduzieren. In diesem Sinne sind die angefragten Ressourcen als ein Kontingent zu verstehen, innerhalb dessen nach jeweiligen Bedarf Ressourcen abgerufen werden können. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt auf wöchentlicher Basis mit Vorankündigung von 10 Arbeitstagen seitens der Auftraggeberin. Es wird geschätzt, dass in der Spitze maximal bis zu 10 MAK externe Unterstützung benötigt werden. Eine Mindestabnahme oder Mindestvergütung wird nicht vereinbart.
Die Aufgabenwahrnehmung soll in Zusammenarbeit mit der Verwalterin des Fonds bzw. Dritten erfolgen, weshalb eine Präsenz vor Ort in Hamburg erforderlich ist.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die IFB Innovationsstarter GmbH behält sich die Option vor, den Vertrag einmalig bis zum 31. Oktober 2024 zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Zahlungsverkehr und Rechnungswesen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Dienstleistungen für den Hamburger Stabilisierungs-Fonds beinhalten die Übernahme des Zahlungsverkehrs, das Führen der Finanz- und Anlagebuchhaltung sowie die Jahresabschlusserstellung. Hinsichtlich der buchhalterischen Erfassung ist ein jährliches Belegvolumen von ca. 300 Belegen (ein Beleg entspricht einer Buchung) zu erwarten. Rund die Hälfte bezieht sich voraussichtlich auf Bankbuchungen. Neben Sachkontenbuchungen verteilt sich die zweite Hälfte vorwiegend auf Ausgangs- und Eingangsrechnungen. Weiterhin sind mit dem Rechnungswesen im Zusammenhang stehende Leistungen wie z. B. die Zulieferung zur Planung zu übernehmen.
Die Dienstleistungen für den Hamburger Stabilisierungs-Fonds beinhalten die Übernahme des Zahlungsverkehrs, das Führen der Finanz- und Anlagebuchhaltung sowie die Jahresabschlusserstellung. Hinsichtlich der buchhalterischen Erfassung ist ein jährliches Belegvolumen von ca. 300 Belegen (ein Beleg entspricht einer Buchung) zu erwarten. Rund die Hälfte bezieht sich voraussichtlich auf Bankbuchungen. Neben Sachkontenbuchungen verteilt sich die zweite Hälfte vorwiegend auf Ausgangs- und Eingangsrechnungen. Weiterhin sind mit dem Rechnungswesen im Zusammenhang stehende Leistungen wie z. B. die Zulieferung zur Planung zu übernehmen.
Die Bilanzierung wird unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) vorgenommen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Jahresabschlussprüfung des Sondervermögens
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister für das Los 4 wird mit der Jahresabschlussprüfung (Prüfung und Testierung) des Sondervermögens beauftragt.
a) Prüfung und Testierung der Bilanz des Sondervermögens als große Kapitalgesellschaft gemäß HGB §267.
— Der Prüfer beurteilt die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichts mit den für das Unternehmen geltenden Rechnungslegungsvorschriften.
b) Prüfung bzw. Berücksichtigung aller relevanten Rechtsvorschriften
— Der Prüfer berücksichtigt im Rahmen seiner Prüfungsleistungen alle relevanten Rechtsvorschriften (z. B. LHO, Hamburger Corporate Governance Kodex) für das Sondervermögen.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine Beauftragung für das Los 4 eine zusätzliche Beauftragung für jedes der anderen Lose ausschließt.
Bezeichnung des Loses: Rechtsberatung für das Sondervermögen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister für Los 5 wird mit der Rechtsberatung für das Sondervermögen beauftragt. Eine Mindestabnahme oder Mindestvergütung wird nicht vereinbart.
a) Allgemeine Rechtsberatung des Sondervermögens
— Der Rechtsberater berät das Sondervermögen bzw. dessen Verwalterin zu allgemeinen rechtlichen Fragestellungen, insbesondere Fragen des öffentlichen Rechts, in Bezug auf das Sondervermögen.
b) Transaktions-/Beteiligungsbezogene Rechtsberatung für das Sondervermögen
— Der Rechtsberater berät das Sondervermögen bzw. dessen Verwalterin in Bezug auf einzelne Transaktionen und Beteiligungen in allen rechtlichen Fragestellungen, u.a. betreffend das Vertragsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht und andere Rechtsbereiche rund um Rekapitalisierung und Restrukturierung.
— Der Rechtsberater berät das Sondervermögen bzw. dessen Verwalterin in Bezug auf einzelne Transaktionen und Beteiligungen in allen rechtlichen Fragestellungen, u.a. betreffend das Vertragsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht und andere Rechtsbereiche rund um Rekapitalisierung und Restrukturierung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Mit dem Angebot sind für das angebotene Los jeweils die Jahresumsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2017 bis 2019). In jedem dieser 3 Geschäftsjahre wird ein Mindestjahresumsatz von 10. Mio. EUR (netto) gefordert. Zudem wird gefordert, dass der Rahmenvertragspartner in diesen Jahren im Durchschnitt je mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Mit dem Angebot sind für das angebotene Los jeweils die Jahresumsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2017 bis 2019). In jedem dieser 3 Geschäftsjahre wird ein Mindestjahresumsatz von 10. Mio. EUR (netto) gefordert. Zudem wird gefordert, dass der Rahmenvertragspartner in diesen Jahren im Durchschnitt je mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt hat.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welcher Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört. Bei Bietergemeinschaften ist entscheidend, dass die Summe der Jahresumsätze pro Jahr jeweils den geforderten Mindestumsatz erreicht oder übersteigt. Die Bieter haben daher den „Mindestjahresumsatz“ als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welcher Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört. Bei Bietergemeinschaften ist entscheidend, dass die Summe der Jahresumsätze pro Jahr jeweils den geforderten Mindestumsatz erreicht oder übersteigt. Die Bieter haben daher den „Mindestjahresumsatz“ als Bestandteil des Angebots einzureichen.
3. Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 4.000.000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für sonstige Schäden und einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 4.000.000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für sonstige Schäden und einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) als gescanntes Dokument einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) als gescanntes Dokument einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Die Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung müssen für die Dauer des Rahmenvertrags und für mindestens 6 Monate nach Beendigung des letzten Einzelauftrags aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Mit dem Angebot sind für jedes Los maximal 10 Referenzprojekte einzureichen. Darüberhinausgehende Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat die geforderten Referenzen als Bestandteil des Angebots einzureichen.
4. Mit dem Angebot sind für jedes Los maximal 10 Referenzprojekte einzureichen. Darüberhinausgehende Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat die geforderten Referenzen als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Anzugeben sind geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe in Form einer Liste, jeweils mit Angabe von
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Anzugeben sind geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe in Form einer Liste, jeweils mit Angabe von
— Auftragswert;
— Erbringungszeitpunkt;
— öffentlicher oder private Empfängers;
— Name des Referenznehmers;
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Lose 1 und 2: Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben, davon muss mindestens eine Referenz folgende Mindestanforderung erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer] in Höhe von mind. 20 000,00 EUR (netto) für eine betriebswirtschaftliche Unternehmensanalyse.
Los 3: Es sind mindestens 3 geeigneten Referenzen anzugeben, davon muss mindestens eine Referenz folgende Mindestanforderung erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer] in Höhe von mind. 20 000,00 EUR (netto) für eine Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Zahlungsverkehr und Rechnungswesen.
Los 4: Es sind mindestens 3 geeigneten Referenzen anzugeben, davon muss mindestens eine Referenz folgende Mindestanforderungen erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer] in Höhe von mind. 20 000,00 EUR (netto) für eine Bilanzprüfung eines (öffentlichen) Sondervermögens, eines Landesbetriebes oder eines Beteiligungsfonds.
Los 5: Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben, davon müssen mindestens jeweils 2 Referenzen eine der folgenden Mindestanforderungen erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer] in Höhe von mind. 20 000,00 EUR (netto) für die Rechtsberatung…
… einer Beteiligungs-Transaktion, für mindestens 2 Referenzen;
… im öffentlich-rechtlichen Bereich, für mindestens 2 Referenzen.
5. Der Bieter (sowie die Bietergemeinschaft) hat je Los maximal 10 Lebensläufe, davon
— maximal 5 zu Beratern (w/m/d) der Senioritätsstufen A bis C;
— maximal 5 zu Beratern (w/m/d) der Senioritätsstufen D bis E.
Mit der Bezeichnung „Kurzlebenslauf“ vollständig und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Darüberhinausgehende Lebensläufe werden nicht berücksichtigt.
Es werden maximal 10 Kurzlebensläufe bewertet (die Wertung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die benannten Personen müssen im Falle der Auftragserteilung in der jeweiligen Leistungserbringung in der von ihnen angegebenen Senioritätsstufe tätig werden.
Es werden maximal 10 Kurzlebensläufe bewertet (die Wertung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die benannten Personen müssen im Falle der Auftragserteilung in der jeweiligen Leistungserbringung in der von ihnen angegebenen Senioritätsstufe tätig werden.
6. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
6. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
7. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) plant, einen Fonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Hamburg unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ zu errichten. Ziel des Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist die Überwindung der durch COVID-19 entstandenen mittelfristigen Liquiditätsengpässe. Die Förderperiode läuft über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) plant, einen Fonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Hamburg unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ zu errichten. Ziel des Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist die Überwindung der durch COVID-19 entstandenen mittelfristigen Liquiditätsengpässe. Die Förderperiode läuft über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) plant, einen Fonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Hamburg unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ zu errichten. Ziel des Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist die Überwindung der durch COVID-19 entstandenen mittelfristigen Liquiditätsengpässe. Die Förderperiode läuft über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) plant, einen Fonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Hamburg unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ zu errichten. Ziel des Hamburger Stabilisierungs-Fonds ist die Überwindung der durch COVID-19 entstandenen mittelfristigen Liquiditätsengpässe. Die Förderperiode läuft über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Unternehmens und des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzende Team
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Antragsbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des Unternehmens und des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Beratungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des Unternehmens und des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Teams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des Unternehmens und des bei der Durchführung einzusetzenden Prüfungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 24. September 2020 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: denise.bauer@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortenkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 24. September 2020 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: denise.bauer@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortenkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Zuschlagslimitierung auf Los 4:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine Beauftragung für das Los 4 eine zusätzliche Beauftragung für jedes der anderen Lose ausschließt. Näheres dazu in der Leistungsbeschreibung.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Alle darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Alle darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
In den Vergabeunterlagen ist eine detaillierte Bewertungsmatrix enthalten.
Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen Nummer: 8-17sind den Vergabeunterlagen „Anlage Nachweise/Erklärungen“ zu entnehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1690📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431-599-1517📞
E-Mail: denise.bauer@gmsh.de📧
Fax: +49 431-599-1465 📠
Internetadresse: www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 182-438722 (2020-09-15)