Das Schwerionen-Synchrotron SIS100 ist ein Primärbeschleuniger in der neuen Einrichtung für FAIR, der Protonen und Ionen mit hoher Intensität und hoher Energie beschleunigen soll. Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS100-Ring. Zwei verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD – Defokussierungs-Quadrupol und F – Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen. Diese 3 Hauptmagnetsysteme müssen durch 3, sehr spezielle Hochleistung- und ultra-präzise Stromversorgungssysteme versorgt werden, welche dem Auftragsumfang entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teilchenbeschleuniger
Referenznummer: 01//1000171290
Kurze Beschreibung:
Das Schwerionen-Synchrotron SIS100 ist ein Primärbeschleuniger in der neuen Einrichtung für FAIR, der Protonen und Ionen mit hoher Intensität und hoher Energie beschleunigen soll.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS100-Ring. Zwei verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD – Defokussierungs-Quadrupol und F – Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Diese 3 Hauptmagnetsysteme müssen durch 3, sehr spezielle Hochleistung- und ultra-präzise Stromversorgungssysteme versorgt werden, welche dem Auftragsumfang entsprechen.
Das Schwerionen-Synchrotron SIS100 ist ein Primärbeschleuniger in der neuen Einrichtung für FAIR, der Protonen und Ionen mit hoher Intensität und hoher Energie beschleunigen soll.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS100-Ring. Zwei verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD – Defokussierungs-Quadrupol und F – Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Diese 3 Hauptmagnetsysteme müssen durch 3, sehr spezielle Hochleistung- und ultra-präzise Stromversorgungssysteme versorgt werden, welche dem Auftragsumfang entsprechen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teilchenbeschleuniger📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgungsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRRT
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRRT
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schwerionen-Synchrotron SIS100 ist ein Primärbeschleuniger in der neuen Einrichtung für FAIR, der Protonen und Ionen mit hoher Intensität und hoher Energie beschleunigen soll.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS100-Ring. Zwei verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD – Defokussierungs-Quadrupol und F – Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS100-Ring. Zwei verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD – Defokussierungs-Quadrupol und F – Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Diese 3 Hauptmagnetsysteme müssen durch 3, sehr spezielle Hochleistung- und ultra-präzise Stromversorgungssysteme versorgt werden, welche dem Auftragsumfang entsprechen.
3 Hauptstromversorgungssysteme.
Dauer: 49 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRRT
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 134-328804 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schwerionen-Synchrotron SIS 100 ist ein Primärbeschleuniger in der neuen Einrichtung für FAIR, der Protonen und Ionen mit hoher Intensität und hoher Energie beschleunigen soll.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS 100-Ring. 2 verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD - Defokussierungs-Quadrupol und F - Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Diese 3 Hauptmagnetsysteme müssen durch 3, sehr spezielle Hochleistung- und ultrapräzise Stromversorgungssysteme versorgt werden, welche dem Auftragsumfang entsprechen.
Das Schwerionen-Synchrotron SIS 100 ist ein Primärbeschleuniger in der neuen Einrichtung für FAIR, der Protonen und Ionen mit hoher Intensität und hoher Energie beschleunigen soll.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS 100-Ring. 2 verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD - Defokussierungs-Quadrupol und F - Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Diese 3 Hauptmagnetsysteme müssen durch 3, sehr spezielle Hochleistung- und ultrapräzise Stromversorgungssysteme versorgt werden, welche dem Auftragsumfang entsprechen.
Gesamtwert des Auftrags: 14 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Schwerionen-Synchrotron SIS 100 ist ein Primärbeschleuniger in der neuen Einrichtung für FAIR, der Protonen und Ionen mit hoher Intensität und hoher Energie beschleunigen soll.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS 100-Ring. 2 verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD - Defokussierungs-Quadrupol und F - Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Zur Steuerung des Strahls innerhalb des Beschleunigers werden supraleitende Hauptdipol- und Quadrupol-Magnetnetzsysteme verwendet. Ein Haupt-Dipol-Magnetsystem ist für die Biegung des Strahles verantwortlich und gewährleistet eine kreisförmige Bewegung der Partikel im SIS 100-Ring. 2 verschiedene Haupt-Quadrupole-Magnetfamilien: QD - Defokussierungs-Quadrupol und F - Fokussierungs-Quadrupol sind für die Fokussierung oder Defokussierung des Strahls verantwortlich, um die erforderlichen Strahleigenschaften zu erreichen.
Diese 3 Hauptmagnetsysteme müssen durch 3, sehr spezielle Hochleistung- und ultrapräzise Stromversorgungssysteme versorgt werden, welche dem Auftragsumfang entsprechen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad des Angebotes Qualität und Plausibilität des Lieferplans.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfachheit und Funktionalität der technischen Lösung
Auslastung der Leistungskomponenten
konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-11 📅
Name: GE Energy Power Conversion GmbH
Postanschrift: Culemeyerstraße 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 307622334📞
E-Mail: reinhard.zingel@converteam.com📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: http://www.gepowerconversion.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 14 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 33/2600002664
Kurze Beschreibung:
Oberschwingungsanalyse SIS100 Betriebes - damit eine Überlastung von Anlagenteilen (20 kV-Filter) der Bestandsanlage durch die SIS100 Hauptstromversorgung ausgeschlossen werden kann.
Gesamtwert des Auftrags: 40 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
Kontakt
E-Mail: proekf33@gsi.de📧
GE Energy Power Conversion GmbH wurde am 11.06.2021 mit der Hauptstromversorgung für SIS100 (1 Hauptdipolmagnetsystem und 2 Hauptquadrupolmagnetsysteme) beauftragt.
Im Rahmen dieses Auftrags werden diverse neue Anlagenteile (Power Converter) installiert. Diese können Oberschwingungen erzeugen, welche in Hinblick auf den geplanten FAIR und SIS18 Parallel-Betrieb untersucht werden müssen, damit eine Überlastung von Anlagenteilen (20 kV-Filter) der Bestandsanlage durch die SIS100 Hauptstromversorgung ausgeschlossen werden kann, da die vorhandenen Filter des SIS18 die Oberschwingungen der SIS100 Hauptstromversorgung aufnehmen müssen, was zur Überlastung des Filters führen könnte. Aus diesem Grund ergibt sich die Notwendigkeit, die Auswirkungen der neuen Anlagenteile auf das vorhandene Filter zu untersuchen und einen eventuellen Handlungsbedarf in Form von zusätzlichen Filtermaßnahmen oder einem Filter-Upgrade-Konzept auszuarbeiten.
Im Rahmen dieses Auftrags werden diverse neue Anlagenteile (Power Converter) installiert. Diese können Oberschwingungen erzeugen, welche in Hinblick auf den geplanten FAIR und SIS18 Parallel-Betrieb untersucht werden müssen, damit eine Überlastung von Anlagenteilen (20 kV-Filter) der Bestandsanlage durch die SIS100 Hauptstromversorgung ausgeschlossen werden kann, da die vorhandenen Filter des SIS18 die Oberschwingungen der SIS100 Hauptstromversorgung aufnehmen müssen, was zur Überlastung des Filters führen könnte. Aus diesem Grund ergibt sich die Notwendigkeit, die Auswirkungen der neuen Anlagenteile auf das vorhandene Filter zu untersuchen und einen eventuellen Handlungsbedarf in Form von zusätzlichen Filtermaßnahmen oder einem Filter-Upgrade-Konzept auszuarbeiten.
Dafür wurde eine Studie beim Hersteller der SIS100 Hauptstromversorgung im Rahmen einer Auftragserweiterung beauftragt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung Planckstraße 1 64229 Darmstadt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-27 📅
Gesamtwert des Auftrags: 40 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.gsi.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 215-617143 (2022-11-03)