Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Hausmeister für den Standort Offenbach ab 1.2.2021 sowie der Hausmeisterdienst für den Standort Potsdam ab 1.2.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hausmeisterdienst für den Standort Offenbach und Potsdam
OV38776/20-MIR
Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Hausmeister für den Standort Offenbach ab 1.2.2021 sowie der Hausmeisterdienst für den Standort Potsdam ab 1.2.2021.”
1️⃣
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Hausmeister für den Standort Offenbach ab 1.2.2021 sowie der Hausmeisterdienst für den Standort Potsdam ab 1.2.2021.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die vereinbarte Vertragslaufzeit für den Standort Offenbach kann bis maximal zum 31.1.2025 verlängert werden.
Die vereinbarte Vertragslaufzeit für den...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die vereinbarte Vertragslaufzeit für den Standort Offenbach kann bis maximal zum 31.1.2025 verlängert werden.
Die vereinbarte Vertragslaufzeit für den Standort Potsdam kann bis maximal zum 31.12.2022 verlängert werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Nein
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Nein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=361073&criteriaId=8722 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärung zur Eignung in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärung zur Eignung in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Bonn
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
Eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
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Quelle: OJS 2020/S 218-535515 (2020-11-04)