Hausmeisterdienste

Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin

Hausmeisterdienste für die Objekte der Kindertagesstätten Nordwest Eigenbetrieb von Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-16 Auftragsbekanntmachung
2021-02-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hausmeisterdienste
Referenznummer: 2020-HMD-01
Kurze Beschreibung:
Hausmeisterdienste für die Objekte der Kindertagesstätten Nordwest Eigenbetrieb von Berlin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hausmeisterdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin
Postanschrift: Am Borsigturm 6
Postleitzahl: 13507
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.kita-nordwest.de/ 🌏
E-Mail: mario.albers@kita-nordwest.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MDGGL/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MDGGL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-558175
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
1. Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. 2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss das entsprechende Formblatt ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. 3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Im Angebot haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft im entsprechenden Formblatt einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB individuell nachweisen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formblatt Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDGGL
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Leistungen:
Hausmeisterdienste für die derzeit 64 Kindertagesstätten in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf sowie im Einzelfall für die Zentrale.
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens also bis 30.4.2025
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
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— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Hausmeisterdienste) in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2019, 2018, 2017),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Schlüsselverlustfolgeschäden), Schlüsselverlustschäden und Umweltschäden. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Sofern ein Bieter noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestanforderungen an die Deckungssummen nicht vollständig erfüllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend.
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Mindeststandards:
— Der nachgewiesene Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist muss durchschnittlich mind. 500 000 EUR pro Jahr betragen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
— Personenschäden: mind. 3 000 000,00 EUR,
— Sachschäden: mind. 3 000 000,00 EUR,
— Vermögensschäden: mind. 3 000 000,00 EUR,
— Schlüsselverlustschäden: mind. 20 000,00 EUR,
— Umweltschäden: mind. 3 000 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurze Unternehmensdarstellung, die mindestens folgende Informationen beinhaltet: Beschreibung der technischen Ausrüstung und der im Unternehmen vorhandenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung; Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist; Darstellung der Anzahl der Niederlassungen unter Angabe des Standorts jeder Niederlassung sowie der an dem jeweiligen Standort tätigen Anzahl an Mitarbeitern; Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Weitere ergänzende Informationen im Rahmen der Unternehmenspräsentation sind möglich,
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— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, einschließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; Auftragswert in EUR (netto); Leistungszeitraum; Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft; Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
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Mindeststandards:
Es sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Eine Referenz ist mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten Merkmale erfüllt sind:
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— Vergleichbarer Umfang: Eine Referenz wird dann als vergleichbar anerkannt, wenn durch sie mindestens 40 000 qm bearbeitende Flächen abgedeckt wurden. Erforderlich ist außerdem, dass mit jedem nachgewiesenen Referenzauftrag mindestens 5 Objekte bearbeitet worden sind,
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— Vergleichbarer Charakter: Eine Referenz wird dann als vergleichbar anerkannt, wenn es sich bei den zu reinigenden Objekten um Gebäude mit vergleichbarem Charakter wie einer Kita gehandelt hat (z. B. Schulen, Büros, Verwaltungsgebäude).
Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d. h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen werden.
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Werden mehrere Referenzen aufgeführt, können diese sich in Bezug auf die geforderten Merkmale – soweit sich aus dem Vorstehenden nichts anderes ergibt – ergänzen. Es muss somit nicht jede Referenz für sich genommen alle Merkmale erfüllen. Es reicht vielmehr aus, wenn z. B. durch eine Referenz der geforderte vergleichbare Leistungsumfang und durch eine weitere Referenz der vergleichbare Charakter der Objekte nachgewiesen wird.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Mario Albers
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MDGGL/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss das entsprechende Formblatt ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft.
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Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
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3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Im Angebot haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft im entsprechenden Formblatt einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB individuell nachweisen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formblatt Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.
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Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDGGL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
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(3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: OJS 2020/S 227-558175 (2020-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergebener Auftrag_2020-HMD-01
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 033-083055
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 227-558175
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Die in II.1.7) und V.2.4) genannten Werte (1.00 EUR) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs. 6 VgV verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDP18

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Name: RUWE GmbH
Postanschrift: Warschauer Str. 38
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in II.1.7) und V.2.4) genannten Werte (1.00 EUR) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs. 6 VgV verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDP18

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
3. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: OJS 2021/S 033-083055 (2021-02-12)