HF-Backplane_2020

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Diese Ausschreibung umfasst die Fertigung von 19"" HF-Backplane-Rahmen. Diese Überrahmen werden verwendet für die Aufnahme von elektronischen Modulen der Regelungssysteme (sogenannte Low-Level Radio Frequency, LLRF) der FAIR Synchrotrone und Speicherringe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-24 Auftragsbekanntmachung
2020-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
Referenznummer: 27/50067901
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung umfasst die Fertigung von 19"" HF-Backplane-Rahmen. Diese Überrahmen werden verwendet für die Aufnahme von elektronischen Modulen der Regelungssysteme (sogenannte Low-Level Radio Frequency, LLRF) der FAIR Synchrotrone und Speicherringe.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektronische Ausstattung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: sg227@gsi.de 📧
Telefon: +49 615971-2034 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDTH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDTH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 061-145177
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de – Internet: http://www.bundeskartellamt.de Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB). Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDTH
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Lieferumfang umfasst das Beschaffen aller benötigten Bauteile, das Fertigen und Bestücken der RF-Backplane-Leiterplatte, die Montage und Verkabelung des Rahmens, das dokumentierte Testen inklusive einer Kalibrierung der Versorgungsspannungen und die Lieferung der Rahmen zur GSI. Der Lieferumfang enthält nicht die Fertigung des RF Maintenance and Diagnostics Module, d.h. die Rahmen werden ohne dieses Modul gefertigt. Daher muss daher nur ein Leiterplatten-Typ (RF-Backplane-Leiterplatte) gefertigt werden. Das speziell für diesen Zweck modifizierte Netzteil für den Betrieb des Rahmens wird durch GSI zur Montage beigestellt und muss nicht beschafft werden. Die Rahmen werden in der Beschleunigeranlage im Dauerbetrieb über 20 Jahre und mehr eingesetzt werden. Daher werden hohe Anforderungen an die Langzeitstabilität der Leiterplatten und an die Qualität der verwendeten Bauteile gestellt.
Mehr anzeigen
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung der Qualitätsstandards für Fertigungsprozesse gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Standards;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Erfahrung in der Herstellung von Multilayer-Leiterplatten in Feinleitertechnologie mit entsprechender Prüfmethode oder qualitativ hochwertiger Unterlieferant, der über entsprechende Erfahrungen und Prüfmethode verfügt,
2. Erfahrung in der Leiterplattenbestückung (gemischt SMD, THT),
3. Erfahrungen in Lötverfahren (Dampfphasen-, Reflow- oder Selektiv-Löten),
4. Erfahrung im Umgang mit der erforderlichen elektronischen Messtechnik,
5. Erfahrung in der erforderlichen mechanischen Fertigung oder qualitativ hochwertiger Unterlieferant (Frontplattenherstellung und Beschriftung in Untereloxaldruck),
6. Erfahrung in Prüfmethoden für bestückte Leiterplatten (AOI).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungsinstitut
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDTH/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDTH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 061-145177 (2020-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 131 680 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-414041
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 061-145177
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR5V

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Wie in den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht, zusätzliche Abrufe über 4 Jahre von 5 mal je 20 Stück HF-Backplanes.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leiterplatte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Bauteile
Prüfmethoden während und nach der Fertigung
Beschreibung des Produktionsablaufs
Herstellung der Leiterplatten & Mechanik
Qualität der Angebotsunterlagen
Vollständigkeit der Informationen
Preis (Gewichtung): 40.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-28 📅
Name: KTS GmbH
Postanschrift: Schlossstr. 123
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2166991139 📞
E-Mail: info@kts-systeme.de 📧
Land: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.kts-systeme.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 172-414041 (2020-08-31)