Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1.3.1. Personelle Ausstattung:
Mitarbeiter (ggfl. Nachunternehmer) mit Hochschulabschluss oder gleichwertig im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
— für Ingenieurbau: durchschnittlich der letzten drei Jahre größer/gleich ein Mitarbeiter;
— für Tragwerksplanung: durchschnittlich der letzten drei Jahre größer/gleich ein Mitarbeiter;
— für Gebäudetechnik (HOAI Anlagengruppe 1 und 3): durchschnittlich der letzten drei Jahre größer/gleich ein Mitarbeiter;
— für Elektro- und Prozessleittechnik (HOAI Anlagengruppe 4 und 8): durchschnittlich der letzten drei Jahre größer/gleich ein Mitarbeiter;
— für Verfahrenstechnik (HOAI Anlagengruppe 7.2.): durchschnittlich der letzten drei Jahre größer/gleich ein Mitarbeiter;
— für Brandschutz: durchschnittlich der letzten drei Jahre größer/gleich ein Mitarbeiter.
1.3.2. Nachweise/Zertifikate:
Die Nachweise und Zertifikate müssen dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein.
a) Bauvorlageberechtigung für das Land Brandenburg, Nachweis durch:
— Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (Eintrag in Architektenliste des Landes Brandenburg oder eines anerkannten Bundeslandes) oder
— Berufsbezeichnung „Bauingenieur*in“ und Eintrag in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure (Baukammereintrag).
b) Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, Nachweis durch:
— Master of Engineering vorbeugender Brandschutz (Abschlussurkunde oder -zeugnis) o. glw. oder
— bestandene Fachfortbildung, z. B. EIPOS, TÜV, o. glw. (Urkunde oder Zertifikat).
c) Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10 mit Zusatzqualifikation Geprüfte Blitzschutz-Fachkraft, Nachweis durch:
1. Hochschulabschluss mit Schwerpunkt Elektrotechnik (Urkunde oder Zeugnis) sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und gültige Jahresunterweisung für die Elektrofachkraft durch Vorgesetzte oder anerkannte Schulungseinrichtungen (Lebenslauf/ Teilnahmebestätigung oder Eigenerklärung) und
2. bestandene Abschlussprüfung zur Blitzschutz-Fachkraft gem. Weiterbildungsrichtlinien z. B. durch VDB, VDE/ABB oder VdS (Urkunde oder Zertifikat) und
3. Aufbauseminar zum Erhalt der Fachkunde, wenn die Abschlussprüfung vor mehr als fünf Jahren abgelegt wurde (Teilnahmebestätigung).
1.3.3. Referenzen:
Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein.
Es werden nur Referenzen gewertet, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und deren geforderte Leistungen mit dem Tag der Veröffentlichung nicht länger als zehn Jahre abgeschlossen sind.
Es werden nur Referenzen gewertet, die als Eigenerklärung mit dem vollständig ausgefüllten Referenzblatt (Anlage 7) eingereicht worden sind. Bei Bedarf ist die Vorlage zu vervielfältigen. Zusätzlich kann die Bestätigung durch den jeweiligen Auftraggeber durch ein entsprechendes Referenzschreiben mit Angabe des Leistungsumfangs und Kontaktdaten des Ansprechpartners des Referenzgebers (Auftraggeber des Referenzprojektes) erfolgen.
1. Abwasserbehandlungsanlage im Bereich Absetzbecken in der Funktion als Generalplaner mit Herstellkosten (KGR 200 bis 600) nach DIN 276 größer/gleich 1 Mio. EUR netto:
a) Planung (mind. LPH 3-5 HOAI als Generalplaner) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI) und
c) Bauoberleitung/Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
2. Niederspannungsschaltanlage mit mehreren verbundenen Sammelschienenabschnitten:
a) Planung (mind. LPH 3-5 HOAI) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI) und
c) Bauoberleitung/Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
3. für einen öffentlichen Auftraggeber (gemäß § 99 GWB),
4. Bauen im Bestand und laufendem Betrieb.
a) Planung (mind. LPH 3-5 HOAI) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI) und
c) Bauoberleitung/Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
Die Mindestanforderungen können zusammen mit nur einer Referenz oder mit mehrer.