Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in fünf Prozessschritten mit zwei definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore. Folgende Aufgabenfelder sollen hierbei abgedeckt werden: — Durchführung von Innovationslaboren gemäß Leitfaden (BayernOSEP), — Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovationslaboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben, — Beratungsleistungen zu den in den Innovationslaboren angewandten Methoden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: 2020000273
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in fünf Prozessschritten mit zwei definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Folgende Aufgabenfelder sollen hierbei abgedeckt werden:
— Durchführung von Innovationslaboren gemäß Leitfaden (BayernOSEP),
— Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovationslaboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben,
— Beratungsleistungen zu den in den Innovationslaboren angewandten Methoden.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in fünf Prozessschritten mit zwei definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-18 📅
Datum des Beginns: 2020-07-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 096-229844
ABl. S-Ausgabe: 96
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in fünf Prozessschritten mit zwei definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in fünf Prozessschritten mit zwei definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzer-orientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das StMD einen Leitfaden („BayernOSEP“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in fünf Prozessschritten mit zwei definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Der Leitfaden ist den Unterlagen als Anlage 4 beigefügt. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzer-orientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das StMD einen Leitfaden („BayernOSEP“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in fünf Prozessschritten mit zwei definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Der Leitfaden ist den Unterlagen als Anlage 4 beigefügt. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
— Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovations-laboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben,
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5747899.16 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit bei Bedarf den Auftrag um zwei Erweiterungsoptionen in Höhe von jeweils 1,92 Mio. EUR brutto (ca. 1,61 Mio. EUR netto) zu erweitern. Bei Abruf der ersten Option sind 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2023 durchzuführen, bei Abruf der zweiten Option sind wiederum 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Eine Option kann durch den Auftraggeber bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit bei Bedarf den Auftrag um zwei Erweiterungsoptionen in Höhe von jeweils 1,92 Mio. EUR brutto (ca. 1,61 Mio. EUR netto) zu erweitern. Bei Abruf der ersten Option sind 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2023 durchzuführen, bei Abruf der zweiten Option sind wiederum 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Eine Option kann durch den Auftraggeber bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Beschreibung der Optionen:
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit bei Bedarf den Auftrag um zwei Erweiterungsoptionen in Höhe von jeweils 1,92 Mio. EUR brutto (ca. 1,61 Mio. EUR netto) zu erweitern. Bei Abruf der ersten Option sind 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2023 durchzuführen, bei Abruf der zweiten Option sind wiederum 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Eine Option kann durch den Auftraggeber bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit bei Bedarf den Auftrag um zwei Erweiterungsoptionen in Höhe von jeweils 1,92 Mio. EUR brutto (ca. 1,61 Mio. EUR netto) zu erweitern. Bei Abruf der ersten Option sind 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2023 durchzuführen, bei Abruf der zweiten Option sind wiederum 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Eine Option kann durch den Auftraggeber bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzertests
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Volldigitale Durchführung der Workshops
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Person des Projektleiters
Projektteam
Preis (Gewichtung): 0 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2020/S 096-229844 (2020-05-15)
Ergänzende Angaben (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1 “) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Folgende Aufgabenfelder sollen hierbei abgedeckt werden:
— Durchführung von Innovationslaboren gemäß Leitfaden (BayernOSEP).
— Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovationslaboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben.
— Beratungsleistungen zu den in den Innovationslaboren angewandten Methoden.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1 “) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1 “) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1 “) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
— Durchführung von Innovationslaboren gemäß Leitfaden (BayernOSEP).
— Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovationslaboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben.
Quelle: OJS 2020/S 104-251908 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Folgende Aufgabenfelder sollen hierbei abgedeckt werden:
— Durchführung von Innovationslaboren gemäß Leitfaden (BayernOSEP);
— Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovationslaboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben;
— Beratungsleistungen zu den in den Innovationslaboren angewandten Methoden.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzerorientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales einen Leitfaden („BayernOSEP 1“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
— Durchführung von Innovationslaboren gemäß Leitfaden (BayernOSEP);
— Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovationslaboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben;
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzer-orientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das StMD einen Leitfaden („BayernOSEP“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Der Leitfaden ist den Unterlagen als Anlage 4 beigefügt. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales („StMD“) koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Freistaat Bayern und hat dafür einen OZG-Masterplan erarbeitet. In diesem ist festgelegt, dass Verwaltungsleistungen nutzer-orientiert digitalisiert werden sollen. Zur Digitalisierung sollen 25 Innovationslabore durchgeführt werden, in welchen Nutzer, Verwaltungsmitarbeiter, UX Designer und Entwickler in Workshops (die auch vollständig remote durchführbar sein sollen) die Angebote gemeinsam gestalten. Um hierfür ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu etablieren, hat das StMD einen Leitfaden („BayernOSEP“) entwickelt. Neben dem einheitlichen Vorgehen in 5 Prozessschritten mit 2 definierten Freigabepunkten skizziert der Leitfaden einzusetzende Methoden und Rollen. Der Leitfaden ist den Unterlagen als Anlage 4 beigefügt. Zur Umsetzung des Leitfadens benötigt das StMD Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Innovationslabore.
— Unterstützung des StMD bei den im Leitfaden definierten, mit den Innovations-laboren in enger Verbindung stehenden Aufgaben;
Beschreibung der Optionen:
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit bei Bedarf den Auftrag um 2 Erweiterungsoptionen in Höhe von jeweils 1,92 Mio. EUR brutto (ca. 1,61 Mio. EUR netto) zu erweitern. Bei Abruf der 1. Option sind 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2023 durchzuführen, bei Abruf der 2. Option sind wiederum 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Eine Option kann durch den Auftraggeber bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit bei Bedarf den Auftrag um 2 Erweiterungsoptionen in Höhe von jeweils 1,92 Mio. EUR brutto (ca. 1,61 Mio. EUR netto) zu erweitern. Bei Abruf der 1. Option sind 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2023 durchzuführen, bei Abruf der 2. Option sind wiederum 16 weitere Innovationslabore bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Eine Option kann durch den Auftraggeber bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-24 📅
Name: driven by GmbH
Postanschrift: Königinstraße 28
Postort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4134453.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 17
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2020/S 152-372295 (2020-08-04)