1. Einreichung von Teilnahmeanträge/Angeboten
Der Teilnahme- und Angebotsunterlagen müssen in elektronischer Form über die Vergabeplattform
www.tender24.de mittels AI BIETERCOCKPIT eingereicht werden.
Der Versand der Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24 ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist für den Eingang von den Anträgen eingehen, können im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Dokumente sind zu prüfen und wenn gefordert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss des Antrages.
Alle Angaben des Bewerbers sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.
Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht.
2. Bietergemeinschaften
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft
a) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen;
c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen;
d) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
Die Identität des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darf nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nicht mehr verändert werden.
3. Einsatz von Subunternehmern
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Subauftragnehmer zu erbringen und will sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanziellen sowie technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 SektVO berufen, so sollen die Subunternehmen die Eignung entsprechend Abschnitt II.2.9, III.1.1), III.1.2) und III.1.3) belegen.
4. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter die unter Abschnitt II.2.9), III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.
5. Fragen der Interessenten
Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform
www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 9.12.2020 11.00 Uhr Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 23.12.2020 beantwortet.
Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.