Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt. Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u. a. — „out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind, — schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein. Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden. Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele. Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen. 1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft. 2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System. Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist. Die Anforderungen an die gesuchten IT-Produkte sind in Anlage 02.02 zum LS SEA und zum vorliegenden Leitfaden gelistet. Die Anforderung umfasst folgende Leistungsscheine: — Leistungsschein Proof of Concept (PoC), — Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA), — Leistungsschein Software as a Service (SaaS).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-01.
Auftragsbekanntmachung (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: EnBW-2020-0092
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u. a.
— „out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind,
— schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte
Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein.
Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden.
Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele.
Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen.
1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft.
2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System.
Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist.
Die Anforderungen an die gesuchten IT-Produkte sind in Anlage 02.02 zum LS SEA und zum vorliegenden Leitfaden gelistet. Die Anforderung umfasst folgende Leistungsscheine:
— Leistungsschein Proof of Concept (PoC),
— Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA),
— Leistungsschein Software as a Service (SaaS).
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u. a.
— „out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind,
— schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte
Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein.
Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden.
Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele.
Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen.
1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft.
2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System.
Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist.
Die Anforderungen an die gesuchten IT-Produkte sind in Anlage 02.02 zum LS SEA und zum vorliegenden Leitfaden gelistet. Die Anforderung umfasst folgende Leistungsscheine:
— Leistungsschein Proof of Concept (PoC),
— Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA),
— Leistungsschein Software as a Service (SaaS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Anbieter von Anwendungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Einreichung von Teilnahmeanträge/Angeboten
Der Teilnahme- und Angebotsunterlagen müssen in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.tender24.de mittels AI BIETERCOCKPIT eingereicht werden.
Der Versand der Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24 ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist für den Eingang von den Anträgen eingehen, können im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Dokumente sind zu prüfen und wenn gefordert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss des Antrages.
Alle Angaben des Bewerbers sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.
Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht.
2. Bietergemeinschaften
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft
a) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen;
c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen;
d) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
Die Identität des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darf nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nicht mehr verändert werden.
3. Einsatz von Subunternehmern
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Subauftragnehmer zu erbringen und will sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanziellen sowie technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 SektVO berufen, so sollen die Subunternehmen die Eignung entsprechend Abschnitt II.2.9, III.1.1), III.1.2) und III.1.3) belegen.
4. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter die unter Abschnitt II.2.9), III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.
5. Fragen der Interessenten
Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 9.12.2020 11.00 Uhr Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 23.12.2020 beantwortet.
Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.
Der Teilnahme- und Angebotsunterlagen müssen in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.tender24.de mittels AI BIETERCOCKPIT eingereicht werden.
Der Versand der Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24 ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist für den Eingang von den Anträgen eingehen, können im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Dokumente sind zu prüfen und wenn gefordert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss des Antrages.
Alle Angaben des Bewerbers sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.
Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht.
2. Bietergemeinschaften
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft
a) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen;
c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen;
d) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
Die Identität des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darf nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nicht mehr verändert werden.
3. Einsatz von Subunternehmern
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Subauftragnehmer zu erbringen und will sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanziellen sowie technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 SektVO berufen, so sollen die Subunternehmen die Eignung entsprechend Abschnitt II.2.9, III.1.1), III.1.2) und III.1.3) belegen.
4. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter die unter Abschnitt II.2.9), III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.
5. Fragen der Interessenten
Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 9.12.2020 11.00 Uhr Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 23.12.2020 beantwortet.
Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u. a.
— „out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind,
— schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte
Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein.
Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden.
Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele.
Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen.
1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft.
2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System.
Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist.
Die Anforderungen an die gesuchten IT-Produkte sind in Anlage 02.02 zum LS SEA und zum vorliegenden Leitfaden gelistet. Die Anforderung umfasst folgende Leistungsscheine:
— Leistungsschein Proof of Concept (PoC),
— Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA),
— Leistungsschein Software as a Service (SaaS).
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des auch dem Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus funktional und User-zentriert weiter zu entwickeln und ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des auch dem Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus funktional und User-zentriert weiter zu entwickeln und ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
— „out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem AG steht ein 3-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 12 Monate zu.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
Sämtliche Angaben zur Eignung sind elektronisch über das Bietercockpit im Fragebogen zur Eignungsprüfung („aidf") auszufüllen, es sei denn im Fragebogen wird der Verweis auf ein zusätzliches Dokument gefordert.
Der Fragebogen ist nicht separat auszudrucken und zu unterschreiben!
Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft, der Eignungsleihe sowie des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind zusätzlich die geforderten Angaben im Dokument zum Teilnahemantrag zu tätigen.
Jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft hat die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt separat abzugeben. Der Vertreter der Gemeinschaft hat innerhalb des elektronischen Fragebogens zu erklären, ob bei einem Unternehmen die unter 2. aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegen/nicht vorliegen.
Jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft hat die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt separat abzugeben. Der Vertreter der Gemeinschaft hat innerhalb des elektronischen Fragebogens zu erklären, ob bei einem Unternehmen die unter 2. aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegen/nicht vorliegen.
2. Auflistung abzugebenden Erklärungen zur Eignung:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
… 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung,
— Eigenerklärung zur Eintragungsfreiheit im Gewerbezentralregister,
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zum Insolvenzplan,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG) (zusätzliche ist das entsprechende Erklärungsdokument zum LTMG beizulegen).
Diese Erklärungen sind unterschrieben mit dem Dokument „ITSM_Anlage_I_Teilnahmeformular" einzureichen.
b) Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorbemerkung
Sämtliche Angaben zur Eignung sind elektronisch über das Bietercockpit im Fragebogen zur Eignungsprüfung („aidf") auszufüllen, es sei denn im Fragebogen wird der Verweis auf ein zusätzliches Dokument gefordert.
Der Fragebogen ist nicht separat auszudrucken und zu unterschreiben!
2. Auflistung abzugebenden Erklärungen zur Eignung:
a) Eigenerklärung zur Erfahrung des Unternehmens im Bereich
Betrieb von ITSM-Lösungen,
b) Eigenerklärung zur Anzahl technischer Mitarbeiter – Projektmanagement und Migration,
c) Eigenerklärung zu Zertifizierungen (ISO 27001, ISO 20000, ISO 9000, C5).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorbemerkung
Sämtliche Angaben zur Eignung sind elektronisch über das Bietercockpit im Fragebogen zur Eignungsprüfung („aidf") auszufüllen, es sei denn im Fragebogen wird der Verweis auf ein zusätzliches Dokument gefordert.
Der Fragebogen ist nicht separat auszudrucken und zu unterschreiben!
2. Auflistung abzugebenden Erklärungen zur Eignung:
a) Eigenerklärung zu:
— Mitarbeiteranzahl – Softwareentwicklung bezogen auf Vergabegegenstand zum Stichtag 31.12.2019,
— Mitarbeiteranzahl – Support bezogen auf Vergabegegenstand zum Stichtag 31.12.2019.
b) Eigenerklärung über 2 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen mit der Angabe von:
— Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten (Name, Telefon, Mail) (Ausschlusskriterium),
— Datum des Projektabschlusses der Referenzleistung (Ausschlusskriterium),
— Funktionaler Umfang der Referenzleistung,
— Vergleichbarkeit der Anpassbarkeit der Referenzleistung,
— Zufriedenheit des Referenkunden,
— Nutzeranzahl,
— Anzahl implementierter Schnittstellen,
— Artikelanzahl im Webshop,
— Anzahl verwalteter Configuration-Items im System,
— Eigenenteil des Anbieters bei der Implementierung.
Mindeststandards:
Zu 2. b):
Angabe von mindestens 1 Referenzen aus dem Jahr 2019 oder 2020.
Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn der…
… Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten angegeben wurde. Falls der Name und die Kontaktdaten des Referenzkunden nicht angegeben wurden, wird die Referenzleistung nicht bewertet, d. h. sie wird in der Eignungsbewertung nicht berücksichtigt.
… Abschluss des Projekts nicht vor dem 1.1.2019 liegt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abschichtungsverfahren (siehe IV.1.4):
Die Prüfung der Eignung eines Bewerbers und die Entscheidung, ob der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, erfolgt auf Basis der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen.
In dem ersten Verfahrensschritt -dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb – reichen die Bewerber ihre Teilnahmeanträge einschließlich aller geforderten Unterlagen ein. Die Bewerber werden durch das ausschreibende Unternehmen anhand der Eignungskriterien (Mindest- und Auswahlkriterien) bewertet und anhand der Bewertungsergebnisse in einer Reihenfolge positioniert. Die besten 10 Bewerber werden zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert. Die Bewerber, die in der Reihenfolge nach der neunten Stelle die gleiche Bewertungsergebnisse haben, werden auch zu der Teilnahme aufgefordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In dem ersten Verfahrensschritt -dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb – reichen die Bewerber ihre Teilnahmeanträge einschließlich aller geforderten Unterlagen ein. Die Bewerber werden durch das ausschreibende Unternehmen anhand der Eignungskriterien (Mindest- und Auswahlkriterien) bewertet und anhand der Bewertungsergebnisse in einer Reihenfolge positioniert. Die besten 10 Bewerber werden zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert. Die Bewerber, die in der Reihenfolge nach der neunten Stelle die gleiche Bewertungsergebnisse haben, werden auch zu der Teilnahme aufgefordert.
Die Partner des Bewerbers sind in der Anlage I Teilnahmeformular zwingend anzugeben. Nach der Abgabe der Teilnahmeanträge ist die Aufnahme oder Änderung des Partners nicht mehr möglich. Unter dem Begriff Partner sind die Unterauftragnehmer, Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe und Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft zu verstehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Partner des Bewerbers sind in der Anlage I Teilnahmeformular zwingend anzugeben. Nach der Abgabe der Teilnahmeanträge ist die Aufnahme oder Änderung des Partners nicht mehr möglich. Unter dem Begriff Partner sind die Unterauftragnehmer, Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe und Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft zu verstehen.
In dem zweiten Verfahrensschritt – der Angebots- und Verhandlungsphase – reichen die vom ausschreibenden Unternehmen ausgewählten Bieter ihre Angebote einschließlich aller geforderten Unterlagen ein. Das ausschreibende Unternehmen kann bei Bedarf fachliche Klärungsgespräche mit einzelnen Bietern führen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht haben, dieses im Rahmen eines Präsentationstermins vorstellen. Die Angebote werden anhand der Bewertungskriterien bewertet und anhand der Bewertungsergebnisse in einer Reihenfolge positioniert. Die besten 4 Bewerber werden zu Workshops eingeladen(Siehe Ziff. 9.9.2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In dem zweiten Verfahrensschritt – der Angebots- und Verhandlungsphase – reichen die vom ausschreibenden Unternehmen ausgewählten Bieter ihre Angebote einschließlich aller geforderten Unterlagen ein. Das ausschreibende Unternehmen kann bei Bedarf fachliche Klärungsgespräche mit einzelnen Bietern führen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht haben, dieses im Rahmen eines Präsentationstermins vorstellen. Die Angebote werden anhand der Bewertungskriterien bewertet und anhand der Bewertungsergebnisse in einer Reihenfolge positioniert. Die besten 4 Bewerber werden zu Workshops eingeladen(Siehe Ziff. 9.9.2).
Die Bewerber sind aufgefordert, die vorliegenden Bewerbungsbedingungen sowie sämtliche Vergabeunterlagen sorgfältig zu sichten und unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Sollten nach Auffassung eines Bewerbers bzw. Bieters Unklarheiten in den Vergabeunterlagen enthalten sein, so sind diese dem ausschreibenden Unternehmen unverzüglich, jedenfalls vor Abgabe seines Teilnahmeantrags respektive Angebotes, ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits mitzuteilen. Die vorstehend genannte Prüfungs- und Hinweispflicht gilt auch für ggf. aktualisierte Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bewerber sind aufgefordert, die vorliegenden Bewerbungsbedingungen sowie sämtliche Vergabeunterlagen sorgfältig zu sichten und unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Sollten nach Auffassung eines Bewerbers bzw. Bieters Unklarheiten in den Vergabeunterlagen enthalten sein, so sind diese dem ausschreibenden Unternehmen unverzüglich, jedenfalls vor Abgabe seines Teilnahmeantrags respektive Angebotes, ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits mitzuteilen. Die vorstehend genannte Prüfungs- und Hinweispflicht gilt auch für ggf. aktualisierte Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens.
Weiter behält sich das ausschreibende Unternehmen vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens oder die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens zu ändern, soweit dies zweckmäßig oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist.
Weitere Informationen siehe Anlage: ITSM Leitfaden (u. a. Ziff. 7 – Allgemeines zum Verfahren und Zif.. 9 Angebotsbearbeitung und -bewertung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tage netto ab Rechnungseingang EnBW
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesell-schaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Die Gesellschafterstruktur ist dem ausschreibenden Unternehmen offen zu legen. Durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesellschafter ist rechtsverbindlich zu erklären, dass sie die Projektgesellschaft für die Dauer der abgeschlossenen Verträge mit den für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlichen Geldmitteln ausgestattet halten. Ebenfalls ist zu erklären, dass der/die Gesellschafter neben der Projektgesellschaft gesamtschuldnerisch für deren Verpflichtungen unbeschränkt persönlich haftet/haften. Es ist zudem zu erklären, dass nicht beabsichtigt ist, die Beteiligung(en) an der Projektgesellschaft aufzugeben oder deren Höhe zu verändern, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des ausschreibenden Unternehmens einzuholen. Im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder Maßnahmen gleicher Wirkung ist eine gleichlautende rechtsverbindliche Erklärung des neuen Gesellschafters nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesell-schaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Die Gesellschafterstruktur ist dem ausschreibenden Unternehmen offen zu legen. Durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesellschafter ist rechtsverbindlich zu erklären, dass sie die Projektgesellschaft für die Dauer der abgeschlossenen Verträge mit den für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlichen Geldmitteln ausgestattet halten. Ebenfalls ist zu erklären, dass der/die Gesellschafter neben der Projektgesellschaft gesamtschuldnerisch für deren Verpflichtungen unbeschränkt persönlich haftet/haften. Es ist zudem zu erklären, dass nicht beabsichtigt ist, die Beteiligung(en) an der Projektgesellschaft aufzugeben oder deren Höhe zu verändern, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des ausschreibenden Unternehmens einzuholen. Im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder Maßnahmen gleicher Wirkung ist eine gleichlautende rechtsverbindliche Erklärung des neuen Gesellschafters nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Begrenzung der Bewerber erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien sowie Punkteverteilung.
Kriterien (insgesamt max. 6 400 Punkte):
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Umsatz – max. 600 Punkte
a) Erfahrung des Unternehmens im Bereich Betrieb von ITSM-Lösungen (max. 200 Punkte),
b) Anzahl technischer Mitarbeiter – Projektmanagement und Migration (max. 200 Punkte),
c) Zertifizierungen (ISO 27001, ISO 20000, ISO 9000, C5) (max. 200 Punkte),
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – max. 5 800 Punkte
a) Mitarbeiteranzahl – Softwareentwicklung bezogen auf Vergabegegenstand zum Stichtag 31.12.2019 (max. 400 Punkte),
b) Mitarbeiteranzahl – Support bezogen auf Vergabegegenstand zum Stichtag 31.12.2019 (max. 400 Punkte),
c) 2 Referenzprojekt zu je max. 2 500 Punkte (somit max. 5 000 Punkte),
Ca) Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten (Ausschlusskriterium),
Cb) Datum des Projektabschlusses der Referenzleistung (Ausschlusskriterium),
cc) Funktionaler Umfang der Referenzleistung (max. 700 Punkte),
Cd) Vergleichbarkeit der Anpassbarkeit der Referenzleistung (max. 500 Punkte),
Ce) Zufriedenheit des Referenkunden (max. 300 Punkte),
Ck) Eigenenteil des Anbieters bei der Implementierung (max. 300 Punkte).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Der Teilnahme- und Angebotsunterlagen müssen in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.tender24.de mittels AI BIETERCOCKPIT eingereicht werden.
Der Versand der Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24 ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist für den Eingang von den Anträgen eingehen, können im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Dokumente sind zu prüfen und wenn gefordert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss des Antrages.
Alle Angaben des Bewerbers sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.
Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht.
Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht.
2. Bietergemeinschaften
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft
a) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen;
c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen;
d) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
Die Identität des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darf nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nicht mehr verändert werden.
3. Einsatz von Subunternehmern
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Subauftragnehmer zu erbringen und will sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanziellen sowie technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 SektVO berufen, so sollen die Subunternehmen die Eignung entsprechend Abschnitt II.2.9, III.1.1), III.1.2) und III.1.3) belegen.
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Subauftragnehmer zu erbringen und will sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanziellen sowie technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 SektVO berufen, so sollen die Subunternehmen die Eignung entsprechend Abschnitt II.2.9, III.1.1), III.1.2) und III.1.3) belegen.
4. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter die unter Abschnitt II.2.9), III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter die unter Abschnitt II.2.9), III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.
5. Fragen der Interessenten
Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 9.12.2020 11.00 Uhr Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 23.12.2020 beantwortet.
Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 9.12.2020 11.00 Uhr Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 23.12.2020 beantwortet.
Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.
Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-8730📞
Fax: +49 721-926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 237-586446 (2020-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u.a.
- "out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind
- schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte
Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein.
Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden.
Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele.
Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen.
1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft.
2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System.
Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist.
Die Anforderungen an die gesuchten IT-Produkte sind in Anlage 02.02 zum LS SEA und zum vorliegenden Leitfaden gelistet. Die Anforderung umfasst folgende Leistungsscheine:
- Leistungsschein Proof of Concept (PoC)
- Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA)
- Leistungsschein Software as a Service (SaaS)
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u.a.
- "out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind
- schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte
Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein.
Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden.
Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele.
Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen.
1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft.
2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System.
Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist.
Die Anforderungen an die gesuchten IT-Produkte sind in Anlage 02.02 zum LS SEA und zum vorliegenden Leitfaden gelistet. Die Anforderung umfasst folgende Leistungsscheine:
- Leistungsschein Proof of Concept (PoC)
- Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA)
- Leistungsschein Software as a Service (SaaS)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt.
Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u.a.
- "out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind
- schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte
- Leistungsschein Proof of Concept (PoC)
- Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA)
- Leistungsschein Software as a Service (SaaS)
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des auch dem Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus funktional und User-zentriert weiter zu entwickeln und ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt. Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u.a. - "out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind - schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein. Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden. Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele. Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen. 1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft. 2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System. Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist.
Ziel des Vorhabens ist, die Tool-seitige Unterstützung unserer Service Management Prozesse inklusive der funktionalen und User-zentrierten Weiterentwicklung des auch dem Bereichs WebShop und Request Fulfilment. Darüber hinaus funktional und User-zentriert weiter zu entwickeln und ist die aktuelle Systemlandschaft zu konsolidieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Redundanz in der Datenpflege und im Betreuungsaufwand. Aktuell werden im Kontext des Vorhabens vier unterschiedliche Systeme eingesetzt. Der bereits bestehende Automatisierungs- und fachlich funktionale Reifegrad muss beibehalten werden. Die Vermeidung von Leistungsverlust ist ein zentraler Punkt. Dies umfasst u.a. - "out of the Box" nutzbarer Funktionen, die auf Basis Best Practice ausgeprägt sind - schnelle Anpassbarkeit der Masken, Workflows, Daten und Objekte Das neue System ist, wie die bisherigen Systeme, ein zentrales Kernsystem der IT- und konzerninternen Ablaufunterstützung. Integration wird dabei weiter ein wesentlicher Faktor sein. Dieser zentrale Aspekt stellt Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems. Es muss eine der Nutzungssituation angemessen hohe Systemverfügbarkeit gewährleistet werden. Eine sehr gute und intuitive Usability und User Experience für kollegiale Anwender wie auch für Fachanwender innerhalb IT und Fachbereichen vermeiden Barrieren bei der Benutzung und unterstützen das Erreichen fachlicher Ziele. Durch den AN sind die folgenden Leistungspakete zu erfüllen. 1. Einführung einer Standard-Lösung (keine Neuentwicklung) und damit Etablierung einer zukunftsfähigen Plattform und Partnerschaft. 2. Vollständige Migration der 4 bestehenden Systeme mit den weiterhin erforderlichen Daten, Prozessen, Inhalten. Nach Möglichkeit weitgehende Nutzung von Standards und Best Practice Ansätzen im System. Es ist davon auszugehen, dass eine Migration und Übertragung von Funktionen aus der bisherigen in die neue Welt zeitlich iterativ und rollierend erfolgen wird und ein Parallelbetrieb sicher zu stellen ist.