Beschreibung der Beschaffung
Offene Jugendwerkstatt: gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II, § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III und § 13 SGB VIII. Los: 2 Hoyerswerda (Maßnahmeort)
Die Offene Jugendwerkstatt soll junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen. Ressourcen sollen erkannt und gestärkt, vorhandene Hemmnisse verringert bzw. beseitigt und Kompetenzen erworben werden, um die Teilnehmer auf berufliche Folgemaßnahmen oder die Vermittlung in Ausbildung/Arbeit vorzubereiten. Die berufliche Integration ist ein Fernziel, auf das zielgerichtet und konsequent zugearbeitet werden soll.
Die Teilnehmer sollen einen leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt haben. Es wird ein niedrigschwelliger Ansatz verfolgt. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Teilnehmern bildet einen Schwerpunkt.
Die Offene Jugendwerkstatt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, mit komplexen Problemlagen und einer häufig instabilen persönlichen Situation.
Die Ziele der Maßnahme sind individuell im Rahmen der Hilfeplanung zu vereinbaren. Wesentliche mittel- und langfristige Ziele sind:
— Entwicklung von Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen;
— Entwicklung und Festigung einer Tagesstruktur;
— Stärkung der Persönlichkeit;
— Übernahme und Stärkung von Eigenverantwortung;
— soziale, gesellschaftliche und kulturelle Integration;
— Steigerung der Belastbarkeit;
— Aufbau und Festigung einer Lern- und Arbeitsmotivation;
— bei Bedarf Entwicklung von Motivation zur Teilnahme am Angebot der Offenen Jugendwerkstatt mittels aufsuchender Arbeit.
Die Teilnehmer sollen in der Maßnahme ganzheitlich gefordert und gefördert werden. Nach dem Leitprinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ erfährt der junge Mensch individuelle Unterstützung bei allen alltagsrelevanten Problemen. Integrationsfortschritte werden reflektiert und der Förderplan kontinuierlich fortgeschrieben.
Im Einzelnen soll die Maßnahme mindestens die nachfolgenden Inhalte aufweisen:
— Sozialpädagogische Betreuung:
(Es wird eine durchgängige teilnehmerbezogene sozialpädagogische Betreuung während der gesamten Maßnahme (einschließlich Praktika) erwartet.
Der Umfang der Betreuungsstunden ist sowohl teilnehmerbezogen als auch im Gesamtumfang zu dokumentieren.):
— Kompetenzfeststellung;
— Vermittlung/Auffrischung praktischer Kenntnisse;
— Betriebliche Praktika: (Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Durchführung des betrieblichen Praktikums in geeigneten Unternehmen verantwortlich und hat die Betreuung der Maßnahmeteilnehmer während des Praktikums zu gewährleisten.
Der Praktikumsbetrieb hat die fachliche Anleitung der Teilnehmer sicherzustellen, ein verantwortlicher Mitarbeiter im Betrieb ist zu benennen.)
— Darstellung der Offenen Jugendwerkstatt nach außen: (Der Auftragnehmer benennt für die Maßnahme „Offene Jugendwerkstatt“ einen für die Zielgruppe ansprechenden Titel und begründet ihn in seinem Konzept. Der Auftragnehmer nutzt diesen Titel ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zur aktiven eigenverantwortlichen Darstellung nach außen, besonders gegenüber der potentiellen Zielgruppe.)
Erwartet wird eine auf die Zielgruppe ausgerichtete Methodenvielfalt, wobei Methoden der Einzel- und Gruppenarbeit einzusetzen sind.
Neben der Betreuung beim Träger soll erforderliche aufsuchende Hilfe gewährleistet werden. Insbesondere im Eintrittszeitraum ist bei fehlendem „Ankommen“ des Teilnehmers fortwährend der junge Mensch in seinem bisherigen Umfeld zu kontaktieren und „abzuholen“ und an die stetige Teilnahme in der Offenen Jugendwerkstatt heranzuführen.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Durchführung betrauten Mitarbeiter sicher zu stellen.
Sozialpädagoge/Sozialpädagogin (1,75 VzÄ): Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Genaueres siehe Leistungsbeschreibung!
Anleiter (1 VzÄ): Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die möglichst bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben.
Der Leistungserbringer hat sicherzustellen, dass er nur Personen beschäftigt, die entsprechend § 72, 72a SGB VIII dafür persönlich geeignet sind. Ein erweitertes Führungszeugnis ist in regelmäßigen Abständen von den Fachkräften einzuholen.
In der Maßnahme dürfen nur Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 147 – 180 oder 182 des Strafgesetzbuches oder einer anderen einschlägigen Straftat verurteilt worden sind. Die Prüfung obliegt dem Auftragnehmer.
Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Wertungsbereiche Qualität: Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %, personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. Trägerkriterien zu 25 % (Gewichtung: siehe Bewerberbedingungen u. Matrix).