Juristische Unterstützung bei der öffentlichen Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten auf der Grundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG)
Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist u. a. die juristische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Entscheidungen des AG über die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten. Diese Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages erbracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: andreas.sander@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87256385🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E87256385🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Juristische Unterstützung bei der öffentlichen Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten auf der Grundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG)”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Kurze Beschreibung:
“Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist...”
Kurze Beschreibung
Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist u. a. die juristische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Entscheidungen des AG über die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten. Diese Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages erbracht.
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Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Eschenstraße 55
31224 Peine
Beschreibung der Beschaffung:
“Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist u. a. die juristische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Entscheidungen des AG über die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten. Diese Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages erbracht.Siehe hierzu Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation und Personalkonzept (Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG kann sich einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 12 Monate mit einem Unterstützungsaufwand von bis zu 250 Personentagen entscheiden....”
Beschreibung der Verlängerungen
Der AG kann sich einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 12 Monate mit einem Unterstützungsaufwand von bis zu 250 Personentagen entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit von 24 Monaten, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung...”
Beschreibung der Optionen
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit von 24 Monaten, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe – bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte – über die vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf.
Der AG hat die Option, den im Rahmenvertrag innerhalb der 24-monatigen Vertragslaufzeit um bis zu 250 Personentage zu er-höhen, falls die Erfüllung der Aufgaben nach dem Geologiedatengesetz durch den AG dies erfordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Anwaltliche Zulassung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen/Rechtsberatung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung über 1 Mio. EUR Angaben zum Umsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung über 1 Mio. EUR Angaben zum Umsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aus mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Tätigkeiten Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB.
Angaben zum Umsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aus mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Tätigkeiten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Angaben zu vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Angaben zu vergleichbaren Leistungen/Referenzen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die in der Leistungsbeschreibung „Juristische Unterstützung bei der öffentlichen Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten auf der Grundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG)“ dargestellten Merkmale und Anforderungen des Ausschreibungsgegenstandes verwiesen. Die Feststellung der fachlichen Eignung verlangt Erfahrungen des Bieters im Bereich von Aufträgen, die mit dem Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens (siehe Leistungsbeschreibung) sowohl der Art als auch dem Umfang nach vergleichbar sind.
Als vergleichbar werden insbesondere Aufträge angesehen, die folgende Merkmale - möglichst kumulativ - aufweisen.
1. Unterstützung einer Behörde oder eines Beliehenen bei der Organisation und der parallelen Durchführung einer Vielzahl (>100) von Verwaltungsverfahren und der damit verbundenen Verfahrensschritte einschließlich der Anhörungsverfahren,
2. rechtliche Bewertung schutzwürdiger Belange Betroffener/Dritter bzw. öffentlicher oder sonstiger Belange im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) oder vergleichbar,
3. Behandlung von rechtlichen Fragestellungen aus Bereichen des Standortauswahlgesetzes oder des Lagerstättengesetzes,
4. interdisziplinäres Arbeiten; Einbeziehung von naturwissenschaftlichen Fragestellungen und Stellungnahmen, idealerweise aus dem Bereich der Geologie oder Geophysik,
5. kurzfristige Auftragsbearbeitung mit hohem personellen Aufwand (parallele Bearbeitung von Einzelfragen oder Verfahren durch mindestens 3 Rechtsanwälte) Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bieter Angaben und Nachweise über Aufträge, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen.
Es werden nur Referenzaufträge bewertet, welche in den letzten 3 Kalenderjahren durchgeführt oder begonnen wurden. In den jeweiligen Auftragsbeschreibungen ist jeweils einzeln auf die oben genannten Merkmale 1-5 einzugehen.
Die Auftragsbeschreibungen sind als Anlagen auf jeweils maximal 4 DIN A4-Seiten vorzulegen; zu nennen sind außerdem die Ausführungszeit, der Gesamtstundenaufwand, ein Ansprechpartner des Auftraggebers. Soweit vorhanden ist ein Referenzschreiben des Auftraggebers beizufügen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Anwaltliche Zulassung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen/Rechtsberatung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-12
12:30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind nur bis zum 5.6.2020 zulässig!
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 092-219929 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist u. a. die juristische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Entscheidungen des AG über die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten. Diese Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages erbracht.Siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 092-219929
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 017-039645 (2021-01-21)