Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill – Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a). Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 100 bis 110 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Kronach hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge. Die angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder Höchstmengen werden nicht vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zubereitete Mahlzeiten
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill – Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 100 bis 110 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Kronach hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge.
Die angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder Höchstmengen werden nicht vereinbart.
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill – Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 100 bis 110 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Kronach hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge.
Die angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder Höchstmengen werden nicht vereinbart.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zubereitete Mahlzeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-552559
ABl. S-Ausgabe: 225
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill – Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill – Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 100 bis 110 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Kronach hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge.
Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 100 bis 110 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Kronach hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge.
Die angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder Höchstmengen werden nicht vereinbart.
Siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Justizvollzugsanstalt Bamberg
Obere Sandstraße 38
96049 Bamberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Hinweis: Der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergeben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Standardformular DE2 (Auftragsbekanntmachung) sieht keine gesonderte Rubrik für diesen Hinweis vor. Deshalb ergeht der Hinweis an dieser Stelle. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den genannten Bestimmungen fordert der Auftraggeber nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV eine Eigenerklärung. Diese Erklärung erfolgt in der Vergabeunterlage A 203 a. Im Falle der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Beteiligung von Unterauftragnehmern haben sich sämtliche Unternehmen zu den Ausschlussgründen zu erklären. Auf die Regelungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, bei dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
— Hinweis: Der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergeben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Standardformular DE2 (Auftragsbekanntmachung) sieht keine gesonderte Rubrik für diesen Hinweis vor. Deshalb ergeht der Hinweis an dieser Stelle. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den genannten Bestimmungen fordert der Auftraggeber nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV eine Eigenerklärung. Diese Erklärung erfolgt in der Vergabeunterlage A 203 a. Im Falle der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Beteiligung von Unterauftragnehmern haben sich sämtliche Unternehmen zu den Ausschlussgründen zu erklären. Auf die Regelungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, bei dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (je Jahr).
Gefordert wird der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden in angemessener Höhe.
Mindeststandards:
Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 440 000 EUR je Jahr betragen haben. Der Nachweis erfolgt in der Erklärung A 206.
Gefordert wird der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden in angemessener Höhe (mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall) oder alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Versicherungspolice oder aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder Erklärung hierzu (siehe A 216)).
Gefordert wird der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden in angemessener Höhe (mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall) oder alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Versicherungspolice oder aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder Erklärung hierzu (siehe A 216)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert wird der Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren (beginnend ab Dezember 2017).
Gefordert wird eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Sinne eines betrieblichen Hygienekonzepts (siehe dazu Eigenerklärung A 205 b) oder Vorlage des Hygienekonzepts.
Mindeststandards:
Die Referenzleistungen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an Logistik, Inhalt und Umfang. In den letzten 3 Jahren müssen mindestens 2 solche Aufträge ordnungsgemäß abgewickelt worden sein. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte mit einem dieser Ausschreibung ähnlichen Leistungsprofil und Umfang (hinsichtlich des Umfangs kann sich die Menge in der Summe auch aus der Belieferung mehrerer Abnehmer zusammensetzen). Referenzen aus mehrjährigen und noch laufenden Auftragsgestaltungen können angegeben werden, sofern mindestens ein halbes Vertragsjahr bereits erfüllt ist.
Die Referenzleistungen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an Logistik, Inhalt und Umfang. In den letzten 3 Jahren müssen mindestens 2 solche Aufträge ordnungsgemäß abgewickelt worden sein. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte mit einem dieser Ausschreibung ähnlichen Leistungsprofil und Umfang (hinsichtlich des Umfangs kann sich die Menge in der Summe auch aus der Belieferung mehrerer Abnehmer zusammensetzen). Referenzen aus mehrjährigen und noch laufenden Auftragsgestaltungen können angegeben werden, sofern mindestens ein halbes Vertragsjahr bereits erfüllt ist.
Der Nachweis erfolgt in der Eigenerklärung A 205 a.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Postanschrift: Abteistraße 21
Postort: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
E-Mail: zevest@jv.bayern.de📧
Quelle: OJS 2020/S 225-552559 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill — Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 100 bis 110 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Kronach hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge.
Die angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder Höchstmengen werden nicht vereinbart.
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill — Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 100 bis 110 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Kronach hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge.
Die angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder Höchstmengen werden nicht vereinbart.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill — Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Kronach, Festungsstr. 9, 96317 Kronach, mit Mittagsverpflegung im Cook & Chill — Verfahren. Die Lieferung erfolgt in Großbehältern (GN-Behälter odervergleichbar) zur Erwärmung in den vorhandenen Kombidämpfern (kein Tablettsystem). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: