Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Folgende Erklärungen/Nachweise/Angaben/Unterlagen sind durch den Bieter für sich und für die von ihm nach Formblatt 236 EU.F verpflichteten Unternehmen nach §6aEU und § 6b EU(1)1 VOB/A-EU mit dem Angebot einzureichen (siehe Vergabeunterlagen/Formblatt V2111 HF.EU)
1.1) Nichtpräqualifizierte Unternehmen sind verpflichtet, das Formular V 124.H.F vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen;
1.2) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Vorlage eines mindestens am Tag der Angebotsfrist gültigen Zertifikates,
— der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB-Verein),
— der Eintragung in das Unternehmer-und Lieferanten,
—Verzeichnis (ULV) oder — der Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL). Dieser Nachweis muss alle gemäß vorbenannten Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
1.3) Für Ziff. 1.1 bis 1.2 gilt: Sofern Erklärungen/Nachweise/Angaben/Unterlagen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Einreichung der Originale innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Anforderung zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen von den zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes in deutscher Übersetzung vorzulegen. Diese Übersetzung ist für die Beurteilung des Inhaltes einer abgegebenen Erklärung der maßgebliche Text. Werden die vorgenannten Erklärungen/Nachweise/Angaben/Unterlagen nicht, nicht fristgerecht oder unvollständig vorgelegt, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
2) Folgende Erklärungen/Nachweise/Angaben/Unterlagen sind-zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen EU-genannten – durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen (siehe Vergabeunterlagen):
2.1) Der aktuelle Nachweis einer bestehenden ausreichenden Betriebshaftpflicht, die den Einschluss sogenannter Bearbeitungsschäden in Höhe von mind. 3,0 Mio. ausweist. Für letzteres ist die verbindliche Bietererklärung ausreichend, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung bei einem europäischen oder nordamerikanischen Großversicherer abgeschlossen wird.
2.2) Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen 235.EU
3) Folgende Erklärungen/Nachweise/Angaben/Unterlagen sind durch den Bieter für sich und für die von ihm nach Formblatt 236 EU.F verpflichteten Unternehmen nach §6aEU und § 6b EU(1)1 VOB/A-EU auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen/Formblatt V2111.HF.EU).
3.1) eine Bestätigung der angegebenen Umsätze durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/Steuerberater o. durch entsprechende testierte Jahresabschlüsse oder entsprechende Gewinn- und Verlustrechnungen. Sofern Erklärungen/Nachweise/Angaben/Unterlagen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale innerhalb von 6 Kalendertagen zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen von den zuständigen Gerichts- o. Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes in deutscher Übersetzung vorzulegen. Diese Übersetzung ist für die Beurteilung des Inhalte seiner abgegebenen Erklärung der maßgebliche Text. Werden die vorgenannten Erklärungen/Nachweise/Angaben/Unterlagen nicht, nicht fristgerecht oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.