Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe der Vollbeschäftigungseinheiten des Bewerbers in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Stichtag 1.1.2020.
2. Qualifikation und Erfahrung der Kernteammitglieder in leitender Funktion: Mindestanforderung: Es ist ein Kernteam zu benennen, welches für die Leistungserbringung vorgesehen ist. Das Kernteam muss sich aus einem leitenden Berater, einem leitenden Strategen, einem leitenden Kreativen sowie einem leitenden PR-Spezialisten zusammensetzen. Für alle leitenden Kernteammitglieder sind jeweils mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in Bereichen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen. Alle Kernteammitglieder müssen die Durchführung mindestens eines Projektes in der jeweils zu besetzenden Position, aus dem das Vorhandensein ihres notwendigen Fachwissens abgeleitet werden kann, nachweisen. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Beziehen sich die Referenzprojekte der Kernteammitglieder auf die Entwicklung von Markenkonzepten und Markenkampagnen für ein erklärungsbedürftiges Produkt oder aus dem Dienstleistungsbereich so wird dies bei der Bewertung des Teilnahmeantrags mit zusätzlichen Punkten honoriert. Weitere Punkte werden vergeben, wenn mindestens ein Referenzprojekt des jeweiligen Kernteammitglieds zu den Referenzprojekten des Unternehmens nach III.1.3) (3) gehört.
Darüber hinaus sind die Erfahrungen des Kernteams in der gemeinsamen Bearbeitung von Projekten in leitender Funktion darzustellen.
3. Referenzen des Bewerbers: Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden, und nach Art, Verwendungszweck und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, nachzuweisen. Bei jeder Referenz muss mindestens eine Person des für die Auftragsausführung benannten Kernteams eine leitende Funktion gehabt haben, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Es ist jeweils mindestens eine Referenz, mit der erbrachte Leistungen in den folgenden Kategorien nachgewiesen werden, vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
(a) Kategorie 1 Strategieentwicklung und kreative Umsetzung im Rahmen einer integrierten Kampagne: Leistungen aus den Bereichen Strategieentwicklung und Konzeptumsetzung zur Markenführung sowie Entwicklung/Weiterentwicklung einer integrierten Kampagne über mehrere Kanalarten / Mediengattungen (klassisch, digital).
Bei dem Referenzprojekt muss es sich um die Entwicklung eines neuen oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Markenkonzeptes oder einer Markenkampagne handeln, welche/s mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Art und dem Umfang vergleichbar ist. Das bedeutet, dass die Markenkampagne für ein erklärungsbedürftiges Produkt oder eine erklärungsbedürftige Dienstleistung bzw. ein komplexes Thema und eine integrierte Kampagne über mehrere Kanalarten / Mediengattungen (klassisch, digital) entwickelt wurde. Nach der Prüfung, ob die Referenz die eben genannten Mindestanforderungen erfüllt, wird sie anhand der folgenden Angaben des Bewerbers bewertet:
(a.1.) Die Ausgangssituation und Zielstellung des Referenzprojektes sind zu beschreiben. Der Prozess, welcher der Strategieentwicklung zugrunde liegt ist, darzustellen. Die konkreten Empfehlungen / Maßnahmen des Bewerbers aus den Zielen sind abzuleiten und zu benennen.
(a.2.) Anhand des Referenzprojektes ist nachzuweisen, dass eine kreative Leitidee aus der Strategie hergeleitet und konkrete Werbemittel kreativ umgesetzt wurden. Dies ist anhand von mindestens 3 Beispielen aus den in der Leistungsbeschreibung genannten Werbemitteln, wie TV (Pflicht), Online-Werbemitteln, Print-, OOH-Anzeigen (wünschenswert) zu belegen.
(a.3) Anhand des Referenzprojektes ist darzustellen, welche Kanalarten / Mediengattungen (mindestens 2, klassisch, digital, mobile, POS etc.) im Rahmen der Kampagne eingesetzt wurden und weshalb sie für die Ansprache und die Erreichung der Zielgruppen sinnvoll sind. Die kanalspezifische Umsetzung ist anhand von konkreten Beispielen (z. B. Facebook Post, Banner etc.) darzustellen. Es ist zu begründen weshalb sie gut die Zielgruppen anspricht und erreicht.
(b) Kategorie 2 Leistungen zur Entwicklung und Umsetzung von PR-Konzepten: Ein zweites Referenzprojekt muss die Entwicklung und Umsetzung eines kreativen und innovativen PR-Konzeptes betreffen. Das Projekt muss unterschiedliche PR-Mechaniken, die über klassische Pressearbeiten hinausgehen, beinhalten. Nach der Prüfung, ob die Referenz die eben genannten Mindestanforderungen erfüllt, wird sie anhand der folgenden Angaben des Bewerbers bewertet:
(b.1.) Anhand des Referenzprojektes wird nachgewiesen, dass die PR-Konzepte aus einer Strategie im Sinne der Zielstellungen abgeleitet wurden und die Auswahl der einzelnen PR-Maßnahmen zielführend war.
(b.2) Anhand des Referenzprojektes wird nachgewiesen, dass die Umsetzung des PR-Konzeptes die Zielsetzung / Strategie unterstützt und dass konkrete Effekte, z. B. Steigerung der Anzahl von Nennungen in Medien durch die PR-Kampagne erreicht wurden. Anhand der Angaben ist der Erfolg der PR-Maßnahmen darzustellen.
(c) Kategorie 3 Integrierte Zusammenarbeit von Kreativagentur und PR-Partner: Es ist mindestens eine Referenz über ein Projekt für eine integrierte Werbe- und PR-Kampagne, das von der Kreativagentur und einem PR-Partner innerhalb des eigenen Hauses, Netzwerks oder mit einem externen PR-Partner innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurde, einzureichen.
Bei dem Projekt muss gezeigt werden wie beide Agenturen bzw. die Abteilungen eines Unternehmens bei gewerkübergreifenden Teams organisatorisch vorgehen (Briefing, Abstimmungen etc.) und welche Tools zur Kommunikation und Abstimmung eingesetzt werden. Zusätzlich muss beschrieben werden, wie die Maßnahmen inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.
Nach der Prüfung, ob die Referenz die eben genannten Mindestanforderungen erfüllt, wird sie anhand der folgenden Angaben des Bewerbers bewertet:
(c.1.) Anhand des Referenzprojektes wird nachgewiesen, dass die Kreativagentur gewerkübergreifend mit einem PR-Partner aus dem eigenem Haus, Netzwerk oder einer externen PR-Agentur, mit dem man gemeinsam für die Ausschreibung antritt, bereits integriert zusammengearbeitet hat. Die Zusammenarbeit ist anhand von Prozessen inklusive Tool-Nutzung darzustellen.
(c.2.) Anhand der Angaben des Bewerbers wird belegt, dass die Maßnahmen der Kreativagentur und des PR-Partners im Sinne einer einheitlichen Kampagne aufeinander abgestimmt waren.