Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2 m-Funk. Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2 m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2 m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-14.
Auftragsbekanntmachung (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Funknetz
Referenznummer: 20201014 KBB-JW/ST
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2 m-Funk.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2 m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2 m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2 m-Funk.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2 m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2 m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funknetz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Funknetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2 m-Funk.
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2 m-Funk.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2 m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2 m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2 m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2 m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Im Rahmen des Projekts zur Digitalisierung des ÖPNV wird das bestehende analoge Betriebsfunknetzes mit mehreren Sende- und Empfangsstandorten auf ein digitales Netz gemäß des Standards „DMR Tier III" umgestellt und erweitert. Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2 m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Im Rahmen des Projekts zur Digitalisierung des ÖPNV wird das bestehende analoge Betriebsfunknetzes mit mehreren Sende- und Empfangsstandorten auf ein digitales Netz gemäß des Standards „DMR Tier III" umgestellt und erweitert. Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2 m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Zusätzliche Informationen:
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
b) Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft (kartellrechtlich) zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbs-beschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
b) Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft (kartellrechtlich) zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbs-beschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. (Vordruck 2).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Vordruck 3),
b) Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal), die für das Projekt eingesetzt werden (Vordruck 3).
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung, Aufbau und Projektierung eines DMR-Tier III-Funknetzes) in den letzten bis zu 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbar sind, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Vordruck 4). Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden;
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung, Aufbau und Projektierung eines DMR-Tier III-Funknetzes) in den letzten bis zu 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbar sind, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Vordruck 4). Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden;
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mindeststandards:
Mindestens zwei Referenzprojekte, die mit der Auftragsbeschreibung aus der Vergabebekanntmachung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
— Das Funksystem der genannten Referenz muss im Wirkbetrieb sein;
— Der Beginn des Wirkbetriebes muss 2015 oder später begonnen haben;
— Die Leistungen der Referenz umfassen Aufbau und Inbetriebnahme eines Digitalfunknetzes (DMR/TETRA/TETRAPOL oder vergleichbar) für ein ÖPNV- oder Bahn-Unternehmen mit Anbindung an das ITCS des Unternehmens;
— Es müssen mindestens 100 Fahrzeuge mit Funkgeräten ausgestattet worden sein, die über den Bordrechner im Fahrzeug angeschaltet sind;
— Mindestens ein Projekt beinhaltet die LSA-Beeinflussung mit VDV-Telegrammen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegister vornehmen.
Zudem wird mit dem letztverbindlichen Angebot die ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV, Anlage 7) gefordert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird wie folgt vorgegangen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird wie folgt vorgegangen:
Der Auftraggeber sichtet alle von den Bewerbern eingereichten Referenzen. Damit die eingereichten Referenzen berücksichtigt werden können, müssen die jeweiligen Mindestkriterien (vgl. Ziffer III. 1.3.) erfüllt sein. Im Zuge dessen ermittelt der Auftraggeber die zwei besten Referenzen eines jeden Bewerbers bzw. Bewerbergemeinschaft. Diese Ermittlung erfolgt anhand von Kriterien, welche der ASEAG besonders wichtig sind. Dies sind keine Mindestkriterien, sondern Kriterien, die zusätzlich nachgewiesen werden können/sollten. Die Reihenfolge der nachfolgenden Sonderkriterien gibt Aufschluss über die Wichtigkeit:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber sichtet alle von den Bewerbern eingereichten Referenzen. Damit die eingereichten Referenzen berücksichtigt werden können, müssen die jeweiligen Mindestkriterien (vgl. Ziffer III. 1.3.) erfüllt sein. Im Zuge dessen ermittelt der Auftraggeber die zwei besten Referenzen eines jeden Bewerbers bzw. Bewerbergemeinschaft. Diese Ermittlung erfolgt anhand von Kriterien, welche der ASEAG besonders wichtig sind. Dies sind keine Mindestkriterien, sondern Kriterien, die zusätzlich nachgewiesen werden können/sollten. Die Reihenfolge der nachfolgenden Sonderkriterien gibt Aufschluss über die Wichtigkeit:
1. Die Referenz erfüllt die Mindestkriterien und kann zusätzlich die Anbindung an das ITCS von IVU nachweisen.
2. Die Referenz erfüllt die Mindestkriterien und wurde zusätzlich mit DMR-Technik errichtet.
3. Die Referenz erfüllt die Mindestkriterien und wurde zusätzlich mit einer DMR-Gleichwelle errichtet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
6. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren.
6. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren.
Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf.
Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf.
7) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfs. mehrfach) zu verwenden. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.
8) Die ASEAG behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht gewährt werden sollten. Zur Erläuterung: Der Auftraggeber finanziert die Beschaffung größtenteils über öffentliche Fördermittel des Bundes.
8) Die ASEAG behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht gewährt werden sollten. Zur Erläuterung: Der Auftraggeber finanziert die Beschaffung größtenteils über öffentliche Fördermittel des Bundes.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYAAY
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2020/S 203-494601 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2m-Funk.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2m-Funk.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs- AG (ASEAG), vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Neuköllner Str. 1
Kontakt
E-Mail: eu-beschaffung@eva-aachen.de📧
Telefon: +49 2411814895📞
Fax: +49 2411814869 📠
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2m-Funk.
Der Auftraggeber, die ASEAG, ist ein Mobilitätsdienstleister im Großraum Aachen: Mit knapp 500 (etwa 300 eigenen) Fahrzeugen werden rund 100 Linien versorgt. Die ASEAG betreibt in Ihrer Betriebsleitzentrale ein modernes ITCS des Herstellers IVU. Die Kommunikation mit den Fahrzeugen erfolgt über analogen 2m-Funk.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Im Rahmen des Projekts zur Digitalisierung des ÖPNV wird das bestehende analoge Betriebsfunknetzes mit mehreren Sende- und Empfangsstandorten auf ein digitales Netz gemäß des Standards "DMR Tier III" umgestellt und erweitert. Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Im Rahmen des Projekts zur Digitalisierung des ÖPNV wird das bestehende analoge Betriebsfunknetzes mit mehreren Sende- und Empfangsstandorten auf ein digitales Netz gemäß des Standards "DMR Tier III" umgestellt und erweitert. Nachdem in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren die passive Infrastruktur (Sendemasten, Technikräume) für die DMR-Technik ertüchtigt wurde, beabsichtigt der Auftraggeber den Austausch des analogen 2m-Funks durch ein modernes DMR-Tier III-Netz in Gleichwellentechnik, ebenfalls im 2m-Band, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs.2 GBW wird hingewiesen.