Lieferung einer batterie-elektrischen Kompaktkehrmaschine mit einem Behältervorlumen der Kategorie 4 m als Neufahrzeug für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld

Stadt Bielefeld – Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen

Lieferung einer batterie-elektrischen Kompaktkehrmaschine mit einem Behältervorlumen der Kategorie 4 m als Neufahrzeug für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-17 Auftragsbekanntmachung
2020-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenkehrmaschinen
Referenznummer: 100.31-5098
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer batterie-elektrischen Kompaktkehrmaschine mit einem Behältervorlumen der Kategorie 4 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenkehrmaschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrofahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld – Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/ 🌏
E-Mail: elke.bunn@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521513385 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9JRB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9JRB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-341367
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Das Fahrzeug soll durch das Sofortprogramm „Saubere Luft“ Bereich Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert werden. Das Fahrzeug muss entsprechend der Förderbedingungen des Projektträgers Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich -Energiesystem-Nutzung, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin, bis spätestens 31.12.2021 ausgeliefert und zugelassen sein. Der letzte Liefertermin samt aller zulassungsrelevanten Dokumente und Gutachten ist der 10.12.2021. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird die Abnahme vom Umweltbetrieb verweigert und der im Rahmen des Zuschlags aus diesem Vergabeverfahren geschlossene Vertrag wird unwirksam.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 238 Tage
Zusätzliche Informationen:
Das Fahrzeug soll durch das Sofortprogramm „Saubere Luft“ Bereich Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert werden.
Das Fahrzeug muss entsprechend der Förderbedingungen des Projektträgers Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich -Energiesystem-Nutzung, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin, bis spätestens 31.12.2021 ausgeliefert und zugelassen sein. Der letzte Liefertermin samt aller zulassungsrelevanten Dokumente und Gutachten ist der 10.12.2021. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird die Abnahme vom Umweltbetrieb verweigert und der im Rahmen des Zuschlags aus diesem Vergabeverfahren geschlossene Vertrag wird unwirksam.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle so-wie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen einen dem ausgeschriebenen Typ vergleichbare Kompaktkehrmaschine beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Mehr anzeigen
Sollte diese Kompaktkehrmaschine nicht innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Mehr anzeigen
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Mehr anzeigen
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie,
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistunsverzeichnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Service; Service u. Erreichbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Service; Ersatzteilversorgung
Garantie-/Gewährleistungszeitraum
Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9JRB/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Mehr anzeigen
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9JRB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 139-341367 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-5098 EX
Gesamtwert des Auftrags: 373 425 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-550341
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 139-341367
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Das Fahrzeug soll durch das Sofortprogramm „Saubere Luft“ Bereich Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert werden. Das Fahrzeug muss entsprechend der Förderbedingungen des Projektträgers Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich – Energiesystem-Nutzung, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin, bis spätestens 31.12.2021 ausgeliefert und zugelassen sein. Der letzte Liefertermin samt aller zulassungsrelevanten Dokumente und Gutachten ist der 10.12.2021. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird die Abnahme vom Umweltbetrieb verweigert und der im Rahmen des Zuschlags aus diesem Vergabeverfahren geschlossene Vertrag wird unwirksam.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Das Fahrzeug muss entsprechend der Förderbedingungen des Projektträgers Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich – Energiesystem-Nutzung, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin, bis spätestens 31.12.2021 ausgeliefert und zugelassen sein. Der letzte Liefertermin samt aller zulassungsrelevanten Dokumente und Gutachten ist der 10.12.2021. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird die Abnahme vom Umweltbetrieb verweigert und der im Rahmen des Zuschlags aus diesem Vergabeverfahren geschlossene Vertrag wird unwirksam.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-12 📅
Name: Frissen GmbH
Postanschrift: Theaterplatz 3
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 373 425 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XWA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 48147
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 224-550341 (2020-11-12)