Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Feuerwehr-Gerätewagens Logistik (GW-L2)
L 43/2020
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Feuerwehr-Geätewagens Logistik (GW-L2).
1️⃣
Ort der Leistung: Uckermark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Schwedt/Oder, FB 6 Ordnung, Brandschutz und Bürgerangelegenheiten
Heinersdorfer Straße 6-8
16303 Schwedt/Oder”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Feuerwehr-Gerätewagens Logistik (GW-L2).
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Gesamt maximal 1.450 Punkte darauf entfallen auf Ausstattung maximal 1.150 Punkte, Kundendienst maximal 150 Punkte, Garantiegewährung maximal 150 Punkte”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-09 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung,
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung,
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
Die Eignung ist nachgewiesen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 2,5 Mio. EUR je Schadenfall für Personen- Sach- und Vermögensschäden)
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 2,5 Mio. EUR je Schadenfall für Personen- Sach- und Vermögensschäden)
Die Eignung ist nachgewiesen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— 3 vergleichbare Referenzen zur Auftragsleistung,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— 3 vergleichbare Referenzen zur Auftragsleistung,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Die Eignung ist nachgewiesen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-12
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-12
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im...”
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 1.4.2020 verpflichtend. Auf Grund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8R6E4
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Engerie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Postort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3332446-348📞
E-Mail: vergabestelle.stadt@schwedt.de📧
Fax: +49 3332446-243 📠
URL: www.schwedt.eu🌏
Quelle: OJS 2020/S 222-543318 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Schwedt / Oder
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 194 340 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Schwedt / Oder, FB 6 Ordnung, Brandschutz und Bürgerangelegenheiten
Heinersdorfer Straße 6-8
16303 Schwedt / Oder”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Feuerwehr-Gerätewagens Logistik (GW-L2)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 222-543318
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: L 43/2020
Titel: Lieferung eines Feuerwehrgerätewagens GW-Transport
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Karosseriebau Günter Riege e. K.
Postanschrift: Am Badeteich 4
Postort: Ilmenau OT Langewiesen
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ilm-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 194 340 💰
“Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im...”
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 1.4.2020 verpflichtend. Auf Grund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RB54.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Schwedt / Oder
Quelle: OJS 2021/S 056-141040 (2021-03-17)